Gefährdungsbeurteilung

Risiken erkennen, bewerten und systematisch beseitigen – rechtssicher dokumentiert.

Pflicht für jeden Arbeitgeber

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber – unabhängig von Branche und Betriebsgröße – die Arbeitsbedingungen systematisch beurteilen und Schutzmaßnahmen ableiten.

ARBY erstellt und aktualisiert Gefährdungsbeurteilungen für Ihren Betrieb: praxisnah, verständlich und vollständig dokumentiert.

Unser Leistungsumfang

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche
  • Psychische Gefährdungsbeurteilung (seit 2013 Pflicht)
  • Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz nach MuSchG
  • Gefährdungsbeurteilung für Jugendliche nach JArbSchG
  • Regelmäßige Aktualisierung und Wirksamkeitskontrolle
  • Rechtssichere Dokumentation aller Ergebnisse
  • Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen nach S-T-O-P-Prinzip

Warum ist das so wichtig?

Ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Bei einem Arbeitsunfall haftet der Arbeitgeber persönlich. Wir sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind.

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Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?

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