Baustellenkoordination (SiGeKo)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung.
Wann ist ein SiGeKo Pflicht?
Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind, muss der Bauherr nach § 3 BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen.
ARBY übernimmt die SiGeKo-Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase – kompetent und mit langjähriger Erfahrung auf Berliner und Brandenburger Baustellen.
Unsere SiGeKo-Leistungen
Für Bauherren und Generalunternehmer
Sie können Ihre Pflichten nach BaustellV an ARBY übertragen. Wir koordinieren die Sicherheit, damit Sie sich auf Ihr Bauvorhaben konzentrieren können.
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SiGeKo für Ihr Bauvorhaben?
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