Spielgeräteprüfung

Sicherheitsprüfung von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 – für Betreiber, Kommunen und Einrichtungen.

Warum ist die Spielgeräteprüfung Pflicht?

Betreiber öffentlich zugänglicher Spielplätze – ob Kommune, Kita, Wohnungsbaugesellschaft oder Gewerbebetrieb – sind nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 verpflichtet, ihre Spielgeräte regelmäßig auf Sicherheit prüfen zu lassen. Die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB liegt beim Betreiber und umfasst die Geräte, Fallschutzböden und das gesamte Spielplatzumfeld.

ARBY führt die vorgeschriebenen Prüfungen fachgerecht durch – von der visuellen Routineinspektion bis zur umfassenden Jahreshauptinspektion. So schützen Sie Kinder vor Unfällen und sich selbst vor Haftungsrisiken.

Die drei Prüfarten nach DIN EN 1176-7

  • Visuelle Routineinspektion – je nach Nutzungsintensität täglich bis wöchentlich. Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen wie Vandalismus, Verschleiß oder Verunreinigungen.
  • Operative Inspektion – alle 1 bis 3 Monate. Detaillierte Funktionsprüfung aller Geräte auf Stabilität, Verschleiß und Verschraubungen.
  • Jährliche Hauptinspektion – mindestens einmal pro Jahr durch eine sachkundige Person. Umfassende Beurteilung des Gesamtzustands einschließlich Fundamente und Fallschutz.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Jährliche Hauptinspektion nach DIN EN 1176-7 durch qualifizierte Sachkundige
  • Operative Inspektionen (quartalsweise oder nach Bedarf)
  • Prüfung der Fallschutzböden nach DIN EN 1177 (HIC-Wert-Messung)
  • Erstabnahme neuer Spielplätze und Spielgeräte vor Inbetriebnahme
  • Prüfung von Fangstellen, Quetschstellen und Absturzsicherungen
  • Überprüfung von Sicherheitsabständen und freien Fallräumen
  • Beurteilung von Verschleiß, Korrosion und Materialermüdung
  • Detaillierter Prüfbericht mit Mängelklassifizierung und Maßnahmenempfehlung
  • Beratung zur Instandhaltung und Wartungsplanung

Für wen prüfen wir?

Unsere Spielgeräteprüfung richtet sich an alle Betreiber, die ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen:

  • Kommunen und Gemeinden (öffentliche Spielplätze)
  • Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen
  • Kindertagesstätten, Schulen und Horte
  • Hotels, Ferienanlagen und Campingplätze
  • Gastronomiebetriebe mit Spielbereichen
  • Einkaufszentren und Freizeiteinrichtungen
  • Kirchengemeinden und Vereine

Normen und rechtliche Grundlagen

Die Prüfung von Spielplatzgeräten basiert auf einem klar definierten Normenwerk. Kommt es zu einem Unfall und der Betreiber kann keine ordnungsgemäße Prüfdokumentation vorweisen, drohen Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung.

  • DIN EN 1176 (Teil 1–11) – Sicherheitsanforderungen für Spielplatzgeräte
  • DIN EN 1176-7 – Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
  • DIN EN 1177 – Stoßdämpfende Spielplatzböden (Fallschutz)
  • DIN 18034 – Spielplätze und Freiräume zum Spielen (Planung und Betrieb)
  • § 823 BGB – Verkehrssicherungspflicht und Haftung des Betreibers
  • DGUV Regel 102-602 – Branche Kindertageseinrichtung (Spielplatzanforderungen)

So läuft die Prüfung ab

Von der Terminvereinbarung bis zum fertigen Prüfbericht – so einfach geht es:

  • Kontaktaufnahme – Sie kontaktieren uns, wir besprechen Umfang und Anzahl der Geräte.
  • Vor-Ort-Inspektion – Unser Sachkundiger prüft jedes Gerät einzeln nach DIN EN 1176.
  • Fotodokumentation – Mängel werden fotografisch erfasst und nach Dringlichkeit bewertet.
  • Prüfbericht – Sie erhalten einen detaillierten Bericht mit Mängelklassifizierung (A/B/C).
  • Maßnahmenempfehlung – Konkrete Handlungsempfehlungen inkl. Priorisierung und Fristsetzung.
  • Nachprüfung – Auf Wunsch kontrollieren wir die Mängelbeseitigung nach Instandsetzung.
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