Psychische Gefährdungsbeurteilung – Pflicht
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 eine gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber in Deutschland. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erfasst, bewertet und durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Trotzdem setzen viele Unternehmen diese Verpflichtung noch nicht oder nur unzureichend um – und riskieren damit Bußgelder, Haftungsansprüche und steigende Fehlzeiten. ARBY…