Baustellenkoordination (SiGeKo)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung.

Wann ist ein SiGeKo Pflicht?

Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind, muss der Bauherr nach § 3 BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen.

ARBY übernimmt die SiGeKo-Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase – kompetent und mit langjähriger Erfahrung auf Berliner und Brandenburger Baustellen.

Unsere SiGeKo-Leistungen

  • SiGeKo in der Planungsphase gemäß § 2 BaustellV
  • SiGeKo in der Ausführungsphase gemäß § 3 BaustellV
  • Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans
  • Vorankündigung bei der zuständigen Behörde
  • Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen
  • Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen aller Gewerke
  • Dokumentation und Berichtswesen

Für Bauherren und Generalunternehmer

Sie können Ihre Pflichten nach BaustellV an ARBY übertragen. Wir koordinieren die Sicherheit, damit Sie sich auf Ihr Bauvorhaben konzentrieren können.

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