Betriebliche Ersthelfer und Brandschutzhelfer sind für Arbeitgeber Pflicht – und lassen sich bequem in einem einzigen Termin abdecken. Gemeinsam mit unserem Partner First Aid Marquardt bietet ARBY jetzt kombinierte Erste-Hilfe- und Brandschutz-Kurse für Betriebe in Berlin und Brandenburg an, die Sie direkt online buchen können. Was Pflicht ist, wie viele Helfer Sie brauchen und wie die Kombi-Schulung Zeit und Kosten spart, lesen Sie hier.
Warum Erste-Hilfe und Brandschutz zusammengehören
Betriebliche Ersthelfer und Brandschutzhelfer sind für jeden Arbeitgeber Pflicht – die Grundlage bildet unter anderem § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Beide Funktionen sind klar getrennt: Der Ersthelfer leistet die medizinische Erstversorgung bei Unfällen, der Brandschutzhelfer bekämpft Entstehungsbrände und unterstützt die Evakuierung. Gebraucht werden beide – und genau deshalb ist es sinnvoll, sie in einem einzigen Termin auszubilden. Das spart Ausfallzeit, senkt die Kosten und sorgt dafür, dass keine der beiden Pflichten in Vergessenheit gerät.
Gemeinsam mit unserem Partner First Aid Marquardt bietet ARBY kombinierte Erste-Hilfe- und Brandschutz-Kurse für Betriebe in Berlin und Brandenburg an – zertifiziert, von den Berufsgenossenschaften anerkannt und direkt online buchbar.
Wer die vorgeschriebenen Helfer nicht ausbildet, riskiert mehr als eine Beanstandung: Bei fehlenden Ersthelfern oder Brandschutzhelfern drohen Bußgelder, im Schadensfall auch Haftungsrisiken für den Arbeitgeber. Die gute Nachricht: Mit überschaubarem Aufwand sind beide Pflichten schnell und rechtssicher erfüllt.
Pflicht im Betrieb: Wie viele Helfer brauchen Sie?
Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer nötig sind, richtet sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungsbeurteilung. Die wichtigsten Richtwerte:
| Funktion | Mindestzahl / Quote | Grundlage |
|---|---|---|
| Ersthelfer – Kleinbetrieb (2–20 anwesende Versicherte) | mindestens 1 Ersthelfer | DGUV Vorschrift 1 § 26 |
| Ersthelfer – Verwaltungs- & Handelsbetriebe | mindestens 5 % der Beschäftigten | DGUV Vorschrift 1 § 26 |
| Ersthelfer – sonstige Betriebe (Produktion, Handwerk, Logistik) | mindestens 10 % der Beschäftigten | DGUV Vorschrift 1 § 26 |
| Brandschutzhelfer | in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten | ASR A2.2 / DGUV Information 205-023 |
Wichtig: Die Quoten beziehen sich auf die gleichzeitig anwesenden Beschäftigten und sind in Schichtbetrieben pro Schicht zu erfüllen. Bei erhöhter Brandgefährdung, Publikumsverkehr oder weitläufigen Gebäuden kann die Zahl der Brandschutzhelfer deutlich höher liegen. Planen Sie außerdem Reserven für Urlaub, Krankheit und Fluktuation ein – bilden Sie im Zweifel lieber eine Person mehr aus.
Ausbildung und Auffrischung im Überblick
Damit die Zertifikate gültig bleiben, sind regelmäßige Auffrischungen Pflicht bzw. dringend empfohlen:
- Erste Hilfe: Grundausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten; Fortbildung spätestens alle 2 Jahre (ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten).
- Brandschutzhelfer: Theorie plus praktische Löschübung am Feuer, insgesamt rund 3–4 Stunden; Auffrischung nach etwa 3–5 Jahren empfohlen. Reine Online-Kurse ohne praktische Löschübung erfüllen die ASR A2.2 nicht.
Ihre Vorteile der Kombi-Schulung
Ein Termin – zwei Pflichten erledigt
- Nur ein Schulungstermin statt zwei – weniger Ausfallzeit für Ihr Team.
- Ein Ansprechpartner für Organisation, Nachweise und Fristen.
- Zertifiziert und von den Berufsgenossenschaften anerkannt.
- Auf Wunsch als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb in Berlin oder Brandenburg.
- Sofortige Buchungsbestätigung über die Online-Buchung.
Erste-Hilfe- & Brandschutz-Kurse direkt online buchen
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Kursbuchung – in Kooperation mit First Aid Marquardt
Zertifizierte Ausbildung · anerkannt von Berufsgenossenschaften · sofortige Buchungsbestätigung. Die Buchung erfolgt bequem und sicher direkt beim Kursanbieter.
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Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittelt ARBY – Arbeitssicherheit Buley (Rico Langbein) den genauen Bedarf für Ihren Betrieb in Berlin und Brandenburg und bringt Erste Hilfe, Brandschutz und Ihre Gefährdungsbeurteilung sauber zusammen. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Häufige Fragen zu Erste-Hilfe- und Brandschutz-Kursen
Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer schreibt der Gesetzgeber vor?
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten genügt mindestens ein Ersthelfer. Darüber gilt: 5 % der Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben (DGUV Vorschrift 1 § 26). Für Brandschutzhelfer sind nach ASR A2.2 bzw. DGUV Information 205-023 in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten vorgesehen. Die genaue Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Wie oft müssen die Schulungen aufgefrischt werden?
Ersthelfer müssen spätestens alle 2 Jahre eine Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten absolvieren. Für Brandschutzhelfer wird eine Auffrischung nach etwa 3 bis 5 Jahren empfohlen. So bleiben die Nachweise gültig und das Wissen präsent.
Warum Erste-Hilfe und Brandschutz zusammen buchen?
Beide Ausbildungen sind Pflicht, betreffen oft dieselben Mitarbeitenden und lassen sich gut in einem Termin bündeln. Das reduziert Ausfallzeiten, senkt die Kosten und Sie haben nur einen Ansprechpartner für Organisation, Nachweise und Fristen.
Finden die Kurse auch als Inhouse-Schulung im Betrieb statt?
Ja. Auf Wunsch kommen wir direkt in Ihren Betrieb in Berlin oder Brandenburg. Inhouse-Schulungen sparen Fahrtzeit und lassen sich auf Ihren Betriebsalltag abstimmen. Da der Anbieter von der DGUV anerkannt ist, gilt das Zertifikat wie bei einem externen Kurs.
Sind die Kurse von den Berufsgenossenschaften anerkannt?
Ja. Die Kurse finden in Kooperation mit First Aid Marquardt statt, sind zertifiziert und von den Berufsgenossenschaften anerkannt. Nach der Buchung erhalten Sie eine sofortige Bestätigung.