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Unterlage für spätere Arbeiten: Sinn

Die Unterlage für spätere Arbeiten ist ein zentrales Dokument der Baustellensicherheit, das gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) vom Koordinator erstellt werden muss. Sie dient dazu, sicherheits- und gesundheitsrelevante Informationen für alle zukünftigen Wartungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten am fertigen Bauwerk dauerhaft zu dokumentieren. Viele Bauherren unterschätzen die Bedeutung dieser Unterlage – dabei schützt sie nicht nur Menschenleben, sondern bewahrt auch vor erheblichen Haftungsrisiken. ARBY Arbeitssicherheit Buley aus Berlin-Reinickendorf unterstützt Sie als erfahrener SiGeKo bei der fachgerechten Erstellung und Pflege dieser wichtigen Dokumentation.

Was ist die Unterlage für spätere Arbeiten?

Die Unterlage für spätere Arbeiten (UfsA) ist ein Dokument, das alle sicherheits- und gesundheitsrelevanten Informationen enthält, die bei zukünftigen Arbeiten an einem Bauwerk benötigt werden. Sie wird während der Planungs- und Bauphase vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erstellt und dem Bauherrn bei Fertigstellung des Bauvorhabens übergeben.

Das Ziel ist einfach und lebenswichtig: Wer Jahre oder Jahrzehnte nach der Fertigstellung Wartungs-, Reparatur- oder Umbauarbeiten am Gebäude durchführt, soll auf einen Blick erkennen können, welche Gefahren bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Denken Sie an den Dachdecker, der 15 Jahre nach dem Bau eine Dachsanierung durchführt – ohne die Unterlage weiß er möglicherweise nicht, dass unter der Dachhaut asbesthaltige Materialien verbaut wurden oder dass bestimmte Dachbereiche keine ausreichende Tragfähigkeit für Begehung aufweisen.

Die Unterlage für spätere Arbeiten ist kein einmaliges Dokument, das in der Schublade verschwindet. Sie ist ein lebendes Dokument, das über die gesamte Lebensdauer des Bauwerks gepflegt, ergänzt und bei Bedarf aktualisiert werden muss. Bei jedem Umbau, jeder wesentlichen Instandsetzung oder baulichen Veränderung sollte die Unterlage angepasst werden.

📋 Definition auf den Punkt gebracht

Die Unterlage für spätere Arbeiten dokumentiert alle sicherheitsrelevanten Angaben zu einem Bauwerk, die für künftige Wartungs-, Instandhaltungs-, Umbau- und Abbrucharbeiten von Bedeutung sind. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) in Verbindung mit den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 32).

Rechtsgrundlagen: Wann ist die Unterlage Pflicht?

Die rechtliche Verpflichtung zur Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten ergibt sich aus der Baustellenverordnung (BaustellV), die seit dem 1. Juli 1998 in Deutschland gilt und die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in nationales Recht umsetzt. Die BaustellV wurde zuletzt durch Artikel 27 der Verordnung vom 19. Juni 2020 geändert und ist damit auf dem aktuellen Stand.

§ 3 BaustellV – Pflichten des Bauherrn

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammengestellt wird. Diese Pflicht besteht immer dann, wenn ein Koordinator nach § 3 Abs. 1 BaustellV bestellt werden muss – also wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig werden.

Wichtig: Die Pflicht zur Erstellung der Unterlage besteht unabhängig von der Vorankündigung nach § 2 BaustellV und unabhängig von der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan). Selbst bei kleineren Bauvorhaben, bei denen kein SiGe-Plan erforderlich ist, kann die Unterlage für spätere Arbeiten dennoch Pflicht sein.

⚠️ Achtung: Verantwortung des Bauherrn

Der Bauherr ist und bleibt der Verantwortliche für die Erstellung der Unterlage. Er kann diese Aufgabe zwar an den SiGeKo delegieren, die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch beim Bauherrn. Bei Verstößen gegen die Baustellenverordnung drohen Bußgelder nach § 7 BaustellV in Verbindung mit § 25 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von bis zu 30.000 Euro.

RAB 32 – Konkretisierung durch technische Regeln

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen, Teil 32 (RAB 32), konkretisieren die Anforderungen an die Unterlage für spätere Arbeiten. Obwohl die RAB formal nicht mehr fortgeschrieben werden, gelten sie weiterhin als anerkannte Regeln der Technik und bieten die maßgebliche Orientierung für die inhaltliche Ausgestaltung der Unterlage. Die RAB 32 beschreibt detailliert, welche Angaben die Unterlage enthalten muss, wie sie aufgebaut sein sollte und wann sie zu erstellen ist.

Wer erstellt die Unterlage für spätere Arbeiten?

Die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten ist eine Kernaufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Der SiGeKo wird vom Bauherrn bestellt und übernimmt sowohl in der Planungsphase (Koordinator nach § 3 Abs. 3 BaustellV) als auch in der Ausführungsphase (Koordinator nach § 3 Abs. 4 BaustellV) die Zusammenstellung der relevanten Informationen.

In der Praxis beginnt der SiGeKo bereits in der Planungsphase mit der Erstellung der Unterlage. Hier fließen Informationen aus den Planungsunterlagen, den Baubeschreibungen und den technischen Spezifikationen ein. Während der Ausführungsphase wird die Unterlage dann fortlaufend ergänzt – etwa wenn sich bauliche Änderungen ergeben, bestimmte Materialien verbaut werden oder besondere Einbauten vorgenommen werden, die für spätere Arbeiten relevant sind.

💡 Praxis-Tipp: Frühzeitig beginnen

Beginnen Sie mit der Erstellung der Unterlage bereits in der Entwurfsplanung. So können sicherheitsrelevante Aspekte von Anfang an berücksichtigt und Planungsentscheidungen dokumentiert werden. Ein nachträgliches Zusammentragen aller Informationen nach Baufertigstellung ist deutlich aufwendiger und fehleranfälliger.

Was gehört in die Unterlage für spätere Arbeiten?

Der Inhalt der Unterlage richtet sich nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Bauwerks. Es gibt keine starre Vorlage, die für alle Bauvorhaben gleichermaßen gilt. Vielmehr muss der SiGeKo individuell beurteilen, welche Informationen für spätere Arbeiten relevant sind. Dennoch lassen sich typische Inhaltsbereiche definieren, die in den meisten Unterlagen vorkommen sollten.

Allgemeine Angaben zum Bauwerk

Jede Unterlage beginnt mit grundlegenden Informationen: Bezeichnung und Adresse des Bauvorhabens, Name und Anschrift des Bauherrn, des Planers und des SiGeKo, Datum der Erstellung sowie eine Übersicht der beigefügten Pläne und Dokumente. Diese Angaben ermöglichen eine eindeutige Zuordnung und erleichtern die spätere Kontaktaufnahme bei Rückfragen.

Sicherheitsrelevante Informationen nach Gewerken

Der Hauptteil der Unterlage gliedert sich in der Regel nach Gewerken oder Bauteilen und enthält konkrete Hinweise zu Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen. Hier einige typische Beispiele:

Bereich / Gewerk Typische Inhalte der Unterlage Relevante spätere Arbeiten
Dach / Fassade Anschlagpunkte, Tragfähigkeit, Absturzsicherungen, Materialien Dachreparatur, Fassadenreinigung, Antenneninstallation
Elektroinstallation Leitungsführung, Schaltpläne, Abschaltmöglichkeiten Wartung, Erweiterung, Reparatur
Haustechnik / Lüftung Standorte der Anlagen, Zugangswege, Filtertypen Filterwechsel, Wartung, Reinigung
Tragwerk / Statik Tragende Wände, Belastungsgrenzen, Spannbetonbauteile Umbau, Durchbrüche, Anbau
Schadstoffe Asbesthaltige Materialien, KMF, PCB-haltige Fugenmassen Sanierung, Rückbau, Abbruch
Versorgungsleitungen Gas-, Wasser-, Fernwärmeleitungen, Verlegepläne Tiefbauarbeiten, Anschlussänderungen

Pläne und zeichnerische Darstellungen

Ein wesentlicher Bestandteil der Unterlage sind Pläne, in denen sicherheitsrelevante Informationen zeichnerisch dargestellt werden. Dies können Grundrisse mit eingetragenen Leitungsverläufen, Schnitte mit Angaben zu verbauten Materialien oder Dachaufsichten mit eingezeichneten Anschlagpunkten und Begehungszonen sein. Zeichnerische Darstellungen sind oft aussagekräftiger als reine Textbeschreibungen und erleichtern die schnelle Orientierung vor Ort.

📐

Grundrisse

Leitungsverläufe, tragende Wände, Schadstoffbereiche

🏗️

Schnitte

Schichtaufbauten, Hohlräume, Materialangaben

🔩

Detailzeichnungen

Anschlagpunkte, Befestigungen, Sonderkonstruktionen

📋

Bestandspläne

As-built-Dokumentation nach Fertigstellung

Schritt für Schritt: So entsteht die Unterlage

Die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten ist ein Prozess, der sich über die gesamte Projektlaufzeit erstreckt. Der SiGeKo sammelt, bewertet und dokumentiert Informationen von der ersten Planungsskizze bis zur Fertigstellung des Bauwerks. Der folgende Ablauf zeigt die typischen Phasen:

1

Planungsphase: Grundstruktur anlegen

Der SiGeKo erstellt die Grundstruktur der Unterlage auf Basis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Bereits hier werden erkennbare Gefährdungen und geplante Materialien dokumentiert.

2

Ausschreibungsphase: Anforderungen definieren

In den Leistungsverzeichnissen werden Anforderungen an die Zulieferung von Informationen für die Unterlage verankert. Auftragnehmer werden verpflichtet, relevante Daten bereitzustellen.

3

Bauphase: Fortlaufende Ergänzung

Während der Bauausführung werden tatsächlich verbaute Materialien, Änderungen gegenüber der Planung und besondere Einbauten in die Unterlage aufgenommen. Regelmäßige Baustellenbegehungen liefern wichtige Informationen.

4

Fertigstellung: Abgleich und Übergabe

Nach Fertigstellung wird die Unterlage mit den As-built-Plänen abgeglichen, finalisiert und dem Bauherrn übergeben. Der Bauherr ist für die dauerhafte Aufbewahrung verantwortlich.

5

Nutzungsphase: Pflege und Aktualisierung

Bei späteren Umbau- oder Sanierungsarbeiten wird die Unterlage aktualisiert und um neue sicherheitsrelevante Informationen ergänzt. Der Bauherr sollte dies bei jedem größeren Eingriff sicherstellen.

Häufige Fehler bei der Erstellung

In der Praxis werden bei der Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten immer wieder typische Fehler gemacht, die den Nutzen des Dokuments erheblich schmälern oder sogar zu Haftungsproblemen führen können. Kennen Sie diese Fehler, können Sie sie gezielt vermeiden.

Fehler 1: Zu allgemeine Angaben

Eine der häufigsten Schwächen ist die Verwendung allgemeiner Floskeln statt konkreter, bauwerksbezogener Informationen. Formulierungen wie „Bei Dacharbeiten ist auf Absturzsicherung zu achten“ sind nahezu wertlos. Stattdessen sollte die Unterlage konkret angeben: „Auf dem Flachdach Gebäudeteil B befinden sich vier Anschlagpunkte gemäß DIN EN 795 Typ A an den in Plan D-03 gekennzeichneten Positionen. Die Attikahöhe beträgt 0,45 m und bietet keinen ausreichenden Absturzschutz.“

Fehler 2: Keine Aktualisierung nach Planungsänderungen

Auf Baustellen sind Planungsänderungen an der Tagesordnung. Wenn die Unterlage diese Änderungen nicht abbildet, stimmen die dokumentierten Informationen nicht mit der gebauten Realität überein. Besonders kritisch wird dies bei Änderungen der Leitungsführung, dem Einsatz anderer Materialien oder der Verlagerung von technischen Anlagen.

Fehler 3: Unterlage wird erst nach Fertigstellung erstellt

Wird die Unterlage erst nach Baufertigstellung zusammengestellt, fehlen häufig wichtige Informationen, die während der Bauphase leicht hätten dokumentiert werden können. Verdeckte Einbauten, Schichtaufbauten oder die genaue Lage von Leitungen lassen sich nachträglich nur schwer oder gar nicht mehr feststellen.

⚠️ Fehler 4: Unterlage wird gar nicht erstellt

Leider kommt es in der Praxis immer noch vor, dass die Unterlage für spätere Arbeiten schlicht vergessen oder bewusst weggelassen wird – insbesondere bei kleineren Bauvorhaben. Dies stellt einen Verstoß gegen die Baustellenverordnung dar und kann im Schadensfall zu erheblichen Haftungskonsequenzen für den Bauherrn führen.

Abgrenzung zu anderen Dokumenten

Die Unterlage für spätere Arbeiten wird in der Praxis häufig mit anderen Dokumenten der Baustellensicherheit verwechselt oder gleichgesetzt. Eine klare Abgrenzung ist jedoch wichtig, da jedes Dokument einen eigenen Zweck erfüllt und unterschiedliche Anforderungen hat.

Dokument Zweck Zeitlicher Bezug Rechtsgrundlage
Vorankündigung Information der Behörde über das Bauvorhaben Vor Baubeginn § 2 BaustellV
SiGe-Plan Koordination der Sicherheit während der Bauphase Während der Bauphase § 3 Abs. 2 Nr. 2 BaustellV
Unterlage für spätere Arbeiten Sicherheitsinformationen für künftige Arbeiten am Bauwerk Nach Fertigstellung (dauerhaft) § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV
Gefährdungsbeurteilung Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz Fortlaufend § 5 ArbSchG

Während der SiGe-Plan die Sicherheitskoordination auf der Baustelle während der Bauphase regelt, richtet sich die Unterlage für spätere Arbeiten ausschließlich an Personen, die nach Fertigstellung des Bauwerks Arbeiten daran durchführen. Der SiGe-Plan verliert mit Abschluss der Bauarbeiten seine Bedeutung – die Unterlage hingegen gewinnt dann erst an Relevanz und behält diese über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes.

Aufbewahrung und Weitergabe

Nach der Übergabe durch den SiGeKo ist der Bauherr für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Unterlage verantwortlich. Die Unterlage muss über die gesamte Lebensdauer des Bauwerks verfügbar sein und bei Bedarf allen Personen zugänglich gemacht werden, die Arbeiten am Gebäude durchführen sollen.

Bei einem Eigentümerwechsel muss die Unterlage an den neuen Eigentümer übergeben werden. Dies sollte idealerweise im Rahmen des Kaufvertrags geregelt und dokumentiert werden. In der Praxis empfiehlt es sich, die Unterlage sowohl in Papierform als auch digital aufzubewahren. Eine digitale Version erleichtert die Weitergabe und Aktualisierung erheblich.

💡 Empfehlung für Facility Manager

Integrieren Sie die Unterlage für spätere Arbeiten in Ihr Gebäudemanagementsystem. So stellen Sie sicher, dass die Informationen bei jeder Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahme berücksichtigt werden. Verknüpfen Sie die Unterlage mit Ihren Wartungsplänen und stellen Sie sicher, dass externe Dienstleister vor Arbeitsbeginn Einsicht erhalten.

Bußgelder und Haftungsrisiken

Die Nichterfüllung der Pflicht zur Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Neben den ordnungsrechtlichen Bußgeldern drohen im Schadensfall zivilrechtliche Haftungsansprüche, die weit über die Bußgeldsummen hinausgehen können.

bis 30.000 €

Bußgeld bei Verstoß gegen die Baustellenverordnung (§ 7 BaustellV i. V. m. § 25 ArbSchG)

Unbegrenzt

Zivilrechtliche Haftung bei Personenschäden durch fehlende Dokumentation

bis 1 Jahr

Freiheitsstrafe bei vorsätzlicher Gefährdung von Beschäftigten (§ 26 ArbSchG)

Besonders haftungsrelevant wird die fehlende oder mangelhafte Unterlage, wenn bei späteren Arbeiten ein Unfall geschieht, der durch die dokumentierten Informationen hätte verhindert werden können. In einem solchen Fall kann der Bauherr – oder bei Eigentümerwechsel der aktuelle Eigentümer – für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger prüfen im Schadensfall regelmäßig, ob die Unterlage für spätere Arbeiten vorhanden und vollständig war.

Warum die Unterlage echten Mehrwert bietet

Über die reine Pflichterfüllung hinaus bietet eine gut erstellte Unterlage für spätere Arbeiten erheblichen praktischen Nutzen. Sie ist eine Investition in die Zukunftssicherheit Ihres Bauwerks und kann langfristig Zeit und Kosten sparen.

Wenn ein Handwerksbetrieb Wartungsarbeiten an Ihrem Gebäude durchführen soll, kann er sich anhand der Unterlage optimal vorbereiten. Er weiß vorab, welche Materialien verbaut sind, wo Leitungen verlaufen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und welche Zugangswege genutzt werden können. Das reduziert Planungsaufwand, verhindert Überraschungen und beschleunigt die Durchführung der Arbeiten.

Für Facility Manager ist die Unterlage ein unverzichtbares Werkzeug für das Gebäudemanagement. Sie liefert die Grundlage für Wartungspläne, Gefährdungsbeurteilungen und die Beauftragung von Fremdfirmen. Bei Umbaumaßnahmen gibt sie Aufschluss über die Tragfähigkeit von Bauteilen, die Lage von Versorgungsleitungen und mögliche Schadstoffbelastungen.

🔑 Die wichtigsten Vorteile im Überblick

  • Rechtssicherheit durch Erfüllung der BaustellV-Anforderungen
  • Schutz von Menschenleben bei künftigen Arbeiten am Bauwerk
  • Reduzierung von Haftungsrisiken für Bauherrn und Eigentümer
  • Effizientere Planung und Durchführung von Wartungsarbeiten
  • Wertsteigerung der Immobilie durch professionelle Dokumentation
  • Erleichterung bei Eigentümerwechsel und Gebäudeübergabe

ARBY unterstützt Sie als erfahrener SiGeKo

Die Erstellung einer qualitativ hochwertigen Unterlage für spätere Arbeiten erfordert Fachwissen, Erfahrung und ein systematisches Vorgehen. Als SiGeKo nach Baustellenverordnung übernimmt ARBY Arbeitssicherheit Buley unter der Leitung von Rico Langbein die vollständige Erstellung und Pflege der Unterlage für Ihr Bauvorhaben – von der ersten Planungsskizze bis zur Übergabe des fertigen Dokuments.

Wir arbeiten gewerkeübergreifend, stimmen uns eng mit Planern, Bauleitern und ausführenden Firmen ab und stellen sicher, dass alle relevanten Informationen erfasst und fachgerecht dokumentiert werden. Dabei setzen wir auf klare Strukturen, verständliche Formulierungen und aussagekräftige Plandarstellungen – damit die Unterlage auch Jahre nach der Fertigstellung ihren Zweck erfüllt.

Ob Neubau, Umbau oder Sanierung in Berlin und Umgebung: ARBY ist Ihr kompetenter Partner für alle Fragen rund um die Baustellenkoordination und die Unterlage für spätere Arbeiten. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Unterlage für spätere Arbeiten professionell erstellen lassen?

Rico Langbein und das Team von ARBY Arbeitssicherheit Buley unterstützen Sie als erfahrener SiGeKo bei der fachgerechten Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten – rechtssicher, praxisnah und individuell auf Ihr Bauvorhaben zugeschnitten.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Wann muss eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt werden?

Eine Unterlage für spätere Arbeiten muss gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV immer dann erstellt werden, wenn ein Koordinator (SiGeKo) bestellt werden muss – also wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig werden. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob ein SiGe-Plan erforderlich ist oder eine Vorankündigung erfolgen muss.

Wer ist für die Erstellung der Unterlage verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Bauherrn (§ 3 BaustellV). In der Praxis delegiert der Bauherr die Erstellung an den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Dieser sammelt und dokumentiert alle sicherheitsrelevanten Informationen während der Planungs- und Bauphase. Die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch stets beim Bauherrn.

Was muss in der Unterlage für spätere Arbeiten dokumentiert werden?

Die Unterlage muss alle Angaben enthalten, die für die sichere Durchführung künftiger Wartungs-, Instandhaltungs-, Umbau- und Abbrucharbeiten am Bauwerk relevant sind. Dazu gehören unter anderem: Lage von Versorgungsleitungen, Angaben zu verbauten Materialien (insbesondere Schadstoffe), Tragfähigkeiten, Anschlagpunkte für Absturzsicherungen, Zugangs- und Fluchtwege sowie Schaltpläne und Bestandszeichnungen.

Wie lange muss die Unterlage aufbewahrt werden?

Die Unterlage für spätere Arbeiten muss über die gesamte Lebensdauer des Bauwerks aufbewahrt werden. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfrist, da das Dokument so lange relevant ist, wie das Gebäude besteht. Bei einem Eigentümerwechsel muss die Unterlage an den neuen Eigentümer übergeben werden.

Was ist der Unterschied zwischen Unterlage für spätere Arbeiten und SiGe-Plan?

Der SiGe-Plan regelt die Sicherheitskoordination während der Bauphase und verliert nach Baufertigstellung seine Bedeutung. Die Unterlage für spätere Arbeiten hingegen dokumentiert Informationen für alle zukünftigen Arbeiten am fertigen Bauwerk und ist über dessen gesamte Lebensdauer relevant. Beide Dokumente werden vom SiGeKo erstellt, haben aber unterschiedliche Zielgruppen und Zeitbezüge.

Welche Bußgelder drohen bei fehlender Unterlage?

Bei Verstößen gegen die Baustellenverordnung können gemäß § 7 BaustellV in Verbindung mit § 25 ArbSchG Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Darüber hinaus drohen im Schadensfall zivilrechtliche Haftungsansprüche, die deutlich höher ausfallen können. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Beschäftigten kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden (§ 26 ArbSchG).

Muss die Unterlage bei Umbauarbeiten aktualisiert werden?

Ja, die Unterlage für spätere Arbeiten sollte bei jedem wesentlichen baulichen Eingriff – also bei Umbau, Sanierung oder Erweiterung – aktualisiert werden. Neue sicherheitsrelevante Informationen müssen ergänzt und veraltete Angaben korrigiert werden. Der Bauherr bzw. Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Unterlage stets den aktuellen Zustand des Bauwerks widerspiegelt.

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