Trinkwasserhygiene auf Baustellen: Anforderungen und Tipps
Sauberes Trinkwasser auf Baustellen ist keine Selbstverständlichkeit – doch es ist eine gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber und Bauherren müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser haben, das den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entspricht. Verstöße gegen die Trinkwasserhygiene können nicht nur zu schweren Erkrankungen wie Legionellose führen, sondern auch empfindliche Bußgelder und Baustopps nach sich ziehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Anforderungen an die Trinkwasserversorgung auf Baustellen gelten, wie Sie Risiken minimieren und worauf Sie bei der Trinkwasserbeprobung achten müssen.
Warum Trinkwasserhygiene auf Baustellen so wichtig ist
Baustellen gehören zu den Arbeitsumgebungen, in denen die Trinkwasserversorgung besonders anfällig für Verunreinigungen ist. Provisorische Leitungen, Standwasser in wenig genutzten Anschlüssen, hohe Temperaturen im Sommer und mangelnde Wartung schaffen ideale Bedingungen für die Vermehrung gefährlicher Keime. Legionellen, coliforme Bakterien und Pseudomonaden können sich innerhalb weniger Tage in stehenden Wasserleitungen explosionsartig vermehren und bei Beschäftigten schwere Erkrankungen auslösen.
Die Folgen einer mangelhaften Trinkwasserhygiene reichen von Magen-Darm-Erkrankungen über die gefürchtete Legionärskrankheit – eine schwere Lungenentzündung mit potenziell tödlichem Verlauf – bis hin zu Hautinfektionen. Für Arbeitgeber und Bauherren bedeutet eine Kontamination nicht nur ein Gesundheitsrisiko für die Belegschaft, sondern auch rechtliche Konsequenzen: Bußgelder, Haftungsansprüche und im schlimmsten Fall Baustopps durch das Gesundheitsamt.
Gerade auf Großbaustellen mit vielen Gewerken, wechselnden Subunternehmern und langen Bauzeiten wird die Trinkwasserhygiene oft unterschätzt. Dabei ist sie ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Baustellenkoordination. Wer hier frühzeitig plant und regelmäßig prüft, schützt nicht nur Menschenleben, sondern vermeidet auch kostspielige Sanierungsmaßnahmen an der fertigen Trinkwasserinstallation.
🔬 Wussten Sie schon?
Legionellen vermehren sich optimal bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. In provisorischen Baustellenleitungen, die im Sommer der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, können solche Temperaturen schnell erreicht werden. Bereits ab einer Konzentration von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) pro 100 ml sind Maßnahmen erforderlich – ab 10.000 KBE/100 ml droht eine Nutzungseinschränkung oder Sperrung.
Gesetzliche Grundlagen und Regelwerke
Die Trinkwasserhygiene auf Baustellen wird durch ein umfassendes Regelwerk bestimmt. Als Arbeitgeber, Bauherr oder Betreiber einer Trinkwasseranlage müssen Sie zahlreiche Vorschriften beachten. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick:
Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023)
Die Trinkwasserverordnung bildet das Herzstück der deutschen Trinkwasserhygiene. Sie wurde zuletzt 2023 grundlegend novelliert und setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in nationales Recht um. Die TrinkwV legt verbindliche Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter fest und regelt die Pflichten von Betreibern, Installateuren und Überwachungsbehörden. Gemäß § 4 TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber gemäß § 3a in Verbindung mit Anhang 4.1 dazu, den Beschäftigten Trinkwasser oder ein gleichwertiges Getränk zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ausdrücklich auch für Baustellen als temporäre Arbeitsstätten. Das bereitgestellte Wasser muss den Anforderungen der TrinkwV entsprechen.
Weitere relevante Vorschriften
| Regelwerk | Relevanz für Baustellen |
|---|---|
| DIN EN 806 (Teile 1–5) | Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen – gilt auch für temporäre Anlagen |
| DIN 1988-200 | Planung, Ausführung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen |
| VDI/DVGW 6023 | Hygiene in Trinkwasserinstallationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung |
| TRBS 3151 / ASR A4.1 | Technische Regeln für Arbeitsstätten – Sanitärräume und Trinkwasserversorgung |
| Baustellenverordnung (BaustellV) | Koordinationspflichten des Bauherrn, inkl. Gesundheitsschutz auf der Baustelle |
| IfSG (Infektionsschutzgesetz) | Meldepflichten bei Grenzwertüberschreitungen, insbesondere bei Legionellenbefund |
⚠️ Achtung: Betreiberpflichten nicht unterschätzen
Wer auf einer Baustelle Trinkwasser bereitstellt – auch über provisorische Leitungen oder Baustellenanschlüsse – gilt als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne der TrinkwV. Damit treffen Sie sämtliche Betreiberpflichten, einschließlich der Pflicht zur regelmäßigen Beprobung und zur Einhaltung der Grenzwerte. Ein Verstoß kann gemäß § 72 TrinkwV mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Typische Gefahrenquellen auf Baustellen
Die Trinkwasserhygiene auf Baustellen ist durch eine Reihe spezifischer Risikofaktoren gefährdet, die im regulären Gebäudebetrieb in dieser Form nicht auftreten. Um wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, müssen Sie diese Gefahrenquellen kennen und verstehen.
Offene Leitungsenden
Unverschlossene Rohre ermöglichen das Eindringen von Schmutz, Insekten und Bakterien
Stagnation
Stehendes Wasser in wenig genutzten Leitungen begünstigt Keimwachstum massiv
Erwärmung
Sonneneinstrahlung auf provisorische Leitungen erhöht die Temperatur in den kritischen Bereich
Baustaub & Schmutz
Feinstaub, Betonreste und Schmutzpartikel können in ungesicherte Leitungen gelangen
Querverbindungen
Fehlerhafte Verbindungen zwischen Trink- und Brauchwasserleitungen gefährden die Hygiene
Lange Bauzeiten
Je länger eine Baustelle dauert, desto größer das Risiko einer Verkeimung des Leitungsnetzes
Stagnation – das unterschätzte Hauptrisiko
Der mit Abstand größte Risikofaktor für die Trinkwasserhygiene auf Baustellen ist die Stagnation, also das Stehen von Wasser in Leitungen über längere Zeiträume. Auf Baustellen werden Trinkwasserleitungen häufig bereits in einer frühen Bauphase installiert, obwohl sie erst Monate später tatsächlich genutzt werden. In dieser Zeit steht das Wasser in den Rohren still, die Desinfektionsmittelkonzentration sinkt, und Biofilme bilden sich an den Rohrinnenwänden.
Besonders kritisch wird es an Wochenenden, Feiertagen und während Betriebsferien, wenn tagelang kein Wasser entnommen wird. Bereits nach 72 Stunden Stagnation kann sich die Keimbelastung in Trinkwasserleitungen vervielfachen. Die VDI/DVGW 6023 empfiehlt daher, dass Trinkwasser in Leitungen maximal 72 Stunden stehen sollte, bevor ein vollständiger Wasseraustausch erfolgt.
Biofilmbildung in Neuinstallationen
Ein weiteres häufig übersehenes Problem ist die Biofilmbildung in neu installierten Leitungen. Selbst wenn Rohre sauber eingebaut werden, können sich an den Innenwänden innerhalb weniger Wochen Biofilme bilden – dünne Schichten aus Mikroorganismen, die fest an der Oberfläche haften. Diese Biofilme dienen als Reservoir für pathogene Keime, insbesondere Legionellen, und sind durch einfaches Spülen kaum zu entfernen. Eine fachgerechte Desinfektion und Inbetriebnahme der Leitungen nach Fertigstellung ist daher unerlässlich.
Anforderungen an die Trinkwasserversorgung auf der Baustelle
Die Bereitstellung von Trinkwasser auf Baustellen unterliegt klaren Anforderungen, die sich aus den oben genannten Regelwerken ergeben. Im Folgenden finden Sie die zentralen Punkte, die Sie als Arbeitgeber oder Bauherr beachten müssen.
Qualitätsanforderungen
Das auf der Baustelle bereitgestellte Trinkwasser muss den mikrobiologischen und chemischen Grenzwerten der TrinkwV entsprechen. Die wichtigsten Parameter und ihre Grenzwerte sind:
| Parameter | Grenzwert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Escherichia coli (E. coli) | 0 KBE / 100 ml | Indikator für fäkale Verunreinigung |
| Enterokokken | 0 KBE / 100 ml | Indikator für fäkale Verunreinigung |
| Coliforme Bakterien | 0 KBE / 100 ml | Allgemeiner Hygieneindikator |
| Legionella spp. | Technischer Maßnahmenwert: 100 KBE / 100 ml | Erreger der Legionärskrankheit |
| Koloniezahl 22 °C | 100 KBE / ml | Allgemeine Keimbelastung |
| Koloniezahl 36 °C | 100 KBE / ml | Allgemeine Keimbelastung |
| Blei | 0,005 mg/l (ab 12.01.2028: vollständig) | Neurotoxisch, besonders für Kinder |
Technische Anforderungen an Baustelleninstallationen
Provisorische Trinkwasserinstallationen auf Baustellen müssen trotz ihres temporären Charakters fachgerecht ausgeführt werden. Dazu gehört die Verwendung zugelassener Materialien, die den Anforderungen der DIN EN 806 und der UBA-Bewertungsgrundlage für Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser entsprechen. Leitungen müssen gegen mechanische Beschädigung, Verschmutzung und unzulässige Erwärmung geschützt werden.
Besonders wichtig ist die Trennung von Trinkwasser und Nichttrinkwasser (z. B. Brauchwasser für Betonmischungen oder Staubbekämpfung). Gemäß DIN EN 1717 müssen Sicherungseinrichtungen installiert werden, die ein Rückfließen von verunreinigtem Wasser in das Trinkwassernetz zuverlässig verhindern. Systemtrenner der Kategorie BA oder CA sind hier das Mittel der Wahl.
💡 Praxis-Tipp: Baustellenwasser kennzeichnen
Kennzeichnen Sie alle Entnahmestellen auf der Baustelle eindeutig. Trinkwasser-Zapfstellen erhalten das Schild „Trinkwasser“, Brauchwasser-Anschlüsse werden deutlich mit „Kein Trinkwasser“ markiert. Verwenden Sie unterschiedliche Farben für die Leitungen (blau für Trinkwasser, grün oder braun für Brauchwasser). So vermeiden Sie Verwechslungen und schützen Ihre Beschäftigten.
Trinkwasserbeprobung auf Baustellen – Ablauf und Fristen
Die regelmäßige Beprobung des Trinkwassers ist ein wesentlicher Baustein der Hygienesicherung. Auf Baustellen ist die Beprobung sowohl während der Bauphase als auch bei der Inbetriebnahme der fertigen Installation erforderlich.
Probenahmeplan erstellen
Vor Beginn der Beprobung wird ein Probenahmeplan erstellt, der Entnahmestellen, Parameter, Häufigkeit und Verantwortlichkeiten festlegt. Die Auswahl der Probenahmestellen richtet sich nach der Installationsstruktur und den identifizierten Risikobereichen.
Akkreditierte Probenehmer beauftragen
Die Probenahme muss gemäß § 39 TrinkwV durch eine nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Untersuchungsstelle oder einen zertifizierten Probenehmer erfolgen. Eigenproben ohne Akkreditierung sind behördlich nicht anerkannt.
Probenahme durchführen
Die Probenahme erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN ISO 19458. Je nach Fragestellung werden unterschiedliche Probenahmetechniken angewandt: Die orientierende Untersuchung (Z-Probe nach 4 Stunden Stagnation) oder die Zufallsprobe (S-Probe ohne vorheriges Ablaufen).
Laboranalyse
Die Proben werden gekühlt und innerhalb von maximal 24 Stunden dem Labor zugeführt. Die Analyse auf mikrobiologische Parameter dauert je nach Methode 1 bis 14 Tage (Legionellenkultur: bis zu 14 Tage).
Ergebnisse bewerten
Die Ergebnisse werden mit den Grenzwerten der TrinkwV abgeglichen. Bei Überschreitungen müssen unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden – von der Gefährdungsanalyse bis zur thermischen oder chemischen Desinfektion.
Dokumentation und Meldung
Alle Ergebnisse werden dokumentiert und mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Grenzwertüberschreitungen bei Legionellen (über 100 KBE/100 ml) sind gemäß § 51 TrinkwV dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich zu melden.
Wann muss beprobt werden?
Grundsätzlich gilt: Vor der Inbetriebnahme einer neu errichteten Trinkwasserinstallation muss eine hygienisch-mikrobiologische Untersuchung durchgeführt werden. Dies ist in der VDI/DVGW 6023 und den allgemein anerkannten Regeln der Technik verankert. Darüber hinaus sollte bei längeren Bauzeiten eine regelmäßige Beprobung im Abstand von drei bis sechs Monaten erfolgen, insbesondere wenn provisorische Leitungen genutzt werden.
Auch nach längeren Stillstandszeiten – etwa nach Betriebsferien oder Bauunterbrechungen – empfiehlt sich eine Beprobung, bevor das Wasser wieder als Trinkwasser verwendet wird. Bei Großbaustellen mit zentraler Trinkwasserversorgung für Baucontainer und Sozialräume ist eine quartalsweise Beprobung ratsam.
Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen
Wird bei der Beprobung eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt, müssen Sie als Betreiber sofort handeln. Das Vorgehen richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Kontamination.
Legionellenbefund – Maßnahmen nach Kontaminationsstufe
| Kontamination (KBE/100 ml) | Bewertung | Erforderliche Maßnahmen |
|---|---|---|
| ≤ 100 | Technischer Maßnahmenwert eingehalten | Keine sofortigen Maßnahmen, regulärer Weiterbetrieb |
| 101 – 1.000 | Mittlere Kontamination | Gefährdungsanalyse, Ortsbesichtigung, weitergehende Untersuchung, mittelfristige Sanierung |
| 1.001 – 10.000 | Hohe Kontamination | Sofortige Gefährdungsanalyse, Sanierungsmaßnahmen, ggf. Nutzungseinschränkung (z. B. Duschverbot) |
| > 10.000 | Extrem hohe Kontamination | Sofortige Nutzungseinschränkung oder -untersagung, Sofortmaßnahmen (Desinfektion), Meldung an Gesundheitsamt |
⚠️ Meldepflicht nicht vergessen
Gemäß § 51 TrinkwV sind Grenzwertüberschreitungen unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Bei Legionellenbefunden über dem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml muss zusätzlich eine Gefährdungsanalyse durch einen qualifizierten Sachverständigen erstellt werden. Versäumnisse bei der Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Bußgelder und Haftungsrisiken
Die Nichteinhaltung der Trinkwasserhygiene auf Baustellen kann empfindliche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die TrinkwV sehen klare Sanktionen vor.
Bußgeld bei Verstoß gegen TrinkwV (Ordnungswidrigkeit, § 72 TrinkwV)
Freiheitsstrafe bei vorsätzlicher Gefährdung (§ 75 IfSG, Straftat)
Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung durch verunreinigtes Trinkwasser (§ 222 StGB)
Persönliche Haftung des Bauherrn/Arbeitgebers bei Organisationsverschulden
Neben den direkten Bußgeldern drohen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche erkrankter Beschäftigter, Regressforderungen der Berufsgenossenschaften und erhebliche Reputationsschäden. Insbesondere bei Großprojekten können die Folgekosten einer Trinkwasserkontamination – inklusive Sanierung des Leitungsnetzes, Baustopp und Bauzeitverlängerung – schnell sechsstellige Beträge erreichen.
Praktische Tipps für die Trinkwasserhygiene auf Ihrer Baustelle
Mit den folgenden Maßnahmen können Sie die Trinkwasserhygiene auf Ihrer Baustelle systematisch sicherstellen und Risiken auf ein Minimum reduzieren.
Planung und Installation
Beginnen Sie die Planung der Trinkwasserversorgung bereits in der Bauvorbereitungsphase. Legen Sie fest, welche Bereiche der Baustelle mit Trinkwasser versorgt werden müssen und wo Brauchwasser ausreichend ist. Planen Sie die Leitungsführung so, dass Stagnationsstrecken minimiert werden. Vermeiden Sie unnötig lange Leitungswege und Stichleitungen ohne regelmäßige Entnahme.
Verwenden Sie ausschließlich zugelassene Materialien und Armaturen. Achten Sie darauf, dass alle Verbindungen fachgerecht hergestellt werden und keine offenen Leitungsenden existieren. Nicht angeschlossene Leitungsabschnitte müssen mit geeigneten Verschlussstopfen abgedichtet werden.
Betrieb und Wartung
💡 Die 72-Stunden-Regel
Stellen Sie sicher, dass in allen Trinkwasserleitungen auf der Baustelle mindestens alle 72 Stunden ein vollständiger Wasseraustausch stattfindet. Beauftragen Sie eine verantwortliche Person mit dem regelmäßigen Spülen aller Entnahmestellen – auch an Wochenenden und Feiertagen. Dokumentieren Sie jeden Spülvorgang mit Datum, Uhrzeit und Dauer in einem Spülprotokoll.
Kontrollieren Sie regelmäßig die Wassertemperatur an den Entnahmestellen. Kaltwasser sollte eine Temperatur von 25 °C nicht überschreiten. Liegt die Temperatur dauerhaft darüber, müssen Sie die Ursache ermitteln und beseitigen – beispielsweise durch Beschattung der Leitungen oder Isolierung gegen Sonneneinstrahlung.
Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen den Zustand der Leitungen, Armaturen und Sicherungseinrichtungen. Beschädigte oder verschmutzte Bauteile sind sofort auszutauschen. Dokumentieren Sie alle Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen lückenlos.
Inbetriebnahme der fertigen Installation
Vor der Übergabe der fertigen Trinkwasserinstallation an den Betreiber muss eine hygienische Inbetriebnahme gemäß VDI/DVGW 6023 erfolgen. Dazu gehören das gründliche Spülen aller Leitungsabschnitte, eine mikrobiologische Beprobung und die Dokumentation des einwandfreien Zustands. Erst wenn die Analyseergebnisse die Einhaltung aller Grenzwerte bestätigen, darf die Installation für die reguläre Nutzung freigegeben werden.
Checkliste: Trinkwasserhygiene auf der Baustelle
Nutzen Sie die folgende Checkliste, um die Trinkwasserhygiene auf Ihrer Baustelle systematisch zu überprüfen und sicherzustellen:
✅ Checkliste Trinkwasserhygiene Baustelle
- Trinkwasserversorgung in der Baustellenplanung berücksichtigt
- Trink- und Brauchwasserleitungen klar getrennt und gekennzeichnet
- Sicherungseinrichtungen gegen Rückfließen installiert (DIN EN 1717)
- Alle Leitungsenden verschlossen, keine offenen Rohre
- Materialien und Armaturen für Trinkwasser zugelassen
- Spülplan erstellt und verantwortliche Person benannt
- 72-Stunden-Regel wird eingehalten und dokumentiert
- Wassertemperaturen werden regelmäßig kontrolliert (Kaltwasser ≤ 25 °C)
- Leitungen gegen Sonneneinstrahlung und Erwärmung geschützt
- Regelmäßige Beprobung durch akkreditierte Stelle geplant
- Ergebnisse dokumentiert und mindestens 10 Jahre aufbewahrt
- Meldewege bei Grenzwertüberschreitung bekannt
- Hygienische Inbetriebnahme vor Übergabe geplant
Warum professionelle Unterstützung sinnvoll ist
Die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene auf Baustellen erfordert Fachwissen aus verschiedenen Disziplinen: Trinkwasserhygiene, Installationstechnik, Mikrobiologie und Arbeitsschutzrecht. Für Bauherren und Arbeitgeber ist es oft schwierig, alle Anforderungen im Blick zu behalten – insbesondere auf Großbaustellen mit vielen beteiligten Gewerken.
Ein erfahrener Dienstleister für Arbeitssicherheit und Trinkwasserbeprobung kann Sie bei der Planung, Durchführung und Dokumentation aller erforderlichen Maßnahmen unterstützen. Von der Erstellung des Probenahme- und Spülplans über die Koordination der akkreditierten Probenehmer bis hin zur Bewertung der Ergebnisse und Einleitung von Maßnahmen bei Auffälligkeiten – professionelle Begleitung spart Zeit, reduziert Risiken und gibt Ihnen Rechtssicherheit.
Gerade in der Kombination mit der Baustellenkoordination (SiGeKo) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) lassen sich Synergien nutzen: Die Trinkwasserhygiene wird nahtlos in das Gesamtkonzept des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle integriert.
Trinkwasserbeprobung und Baustellenhygiene aus einer Hand
ARBY Arbeitssicherheit Buley unterstützt Sie bei der Trinkwasserbeprobung, Gefährdungsbeurteilung und Baustellenkoordination in Berlin und Brandenburg. Rico Langbein und sein Team beraten Sie kompetent zu allen Fragen der Trinkwasserhygiene auf Ihrer Baustelle – von der Planung bis zur Inbetriebnahme.
Kostenlose Erstberatung anfragenIst Trinkwasser auf Baustellen gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 3a in Verbindung mit Anhang 4.1 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten auf Baustellen Trinkwasser oder ein gleichwertiges Getränk zur Verfügung zu stellen. Das Wasser muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entsprechen.
Wie oft muss Trinkwasser auf Baustellen beprobt werden?
Vor der Inbetriebnahme einer neu errichteten Trinkwasserinstallation ist eine mikrobiologische Untersuchung Pflicht. Während der Bauphase empfiehlt sich bei provisorischen Leitungen eine Beprobung alle drei bis sechs Monate sowie nach längeren Stillstandszeiten. Die genaue Häufigkeit richtet sich nach der Risikobeurteilung.
Was ist die 72-Stunden-Regel bei Trinkwasser?
Die 72-Stunden-Regel besagt, dass Trinkwasser in Leitungen nicht länger als 72 Stunden stagnieren sollte. Nach dieser Zeit steigt das Risiko einer Keimvermehrung erheblich. Auf Baustellen müssen daher alle Leitungen mindestens alle drei Tage vollständig gespült werden – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Trinkwasserhygiene?
Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung können gemäß § 72 TrinkwV mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlicher Gefährdung drohen nach § 75 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Zusätzlich können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und Regressforderungen der Berufsgenossenschaften entstehen.
Wer darf Trinkwasserproben auf Baustellen entnehmen?
Die Probenahme muss gemäß § 39 TrinkwV durch eine nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Untersuchungsstelle oder einen zertifizierten Probenehmer erfolgen. Eigenproben ohne entsprechende Akkreditierung werden von den Gesundheitsbehörden nicht anerkannt. Ein Dienstleister wie ARBY Arbeitssicherheit koordiniert die Beauftragung akkreditierter Probenehmer für Sie.
Was tun bei einem Legionellenbefund auf der Baustelle?
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE pro 100 ml muss unverzüglich eine Gefährdungsanalyse erstellt und das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Je nach Kontaminationshöhe sind Sofortmaßnahmen wie Nutzungseinschränkungen, Duschverbote oder eine thermische bzw. chemische Desinfektion erforderlich. Die Ergebnisse und Maßnahmen müssen lückenlos dokumentiert werden.
Muss auch Brauchwasser auf Baustellen beprobt werden?
Brauchwasser, das nicht als Trinkwasser genutzt wird (z. B. für Betonmischungen oder Staubbekämpfung), unterliegt nicht den Anforderungen der TrinkwV. Allerdings muss sichergestellt sein, dass Brauchwasser nicht in das Trinkwassernetz zurückfließen kann. Dafür sind Sicherungseinrichtungen gemäß DIN EN 1717 vorgeschrieben. Zudem müssen Brauchwasser-Entnahmestellen deutlich mit ‚Kein Trinkwasser‘ gekennzeichnet sein.