Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601: Anforderungen und Pflicht
Ein Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 ist für viele Arbeitsstätten gesetzlich vorgeschrieben und kann im Ernstfall Leben retten. Er zeigt Beschäftigten und Besuchern auf einen Blick die Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze sowie die Standorte von Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Doch welche Anforderungen stellt die Norm genau, wann besteht eine Aushangpflicht und wer darf einen solchen Plan erstellen? ARBY Arbeitssicherheit Buley erklärt Ihnen in diesem Ratgeber alle relevanten Vorgaben, Gestaltungsregeln und Praxistipps rund um den Flucht- und Rettungsplan.
Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine maßstabsgetreue, grafische Darstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, die alle relevanten Informationen für eine sichere Evakuierung enthält. Er zeigt Fluchtwege, Notausgänge, Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandmeldern und Sammelplätzen. Im Ernstfall – ob Brand, Gasaustritt oder ein anderer Notfall – ermöglicht der Plan Beschäftigten, Besuchern und Rettungskräften eine schnelle Orientierung im Gebäude.
Der Flucht- und Rettungsplan ist dabei weit mehr als eine einfache Gebäudeskizze. Er muss nach klar definierten Normen gestaltet sein, damit er international verständlich ist und unter Stressbedingungen intuitiv erfasst werden kann. Die maßgebliche Norm für die Gestaltung ist die DIN ISO 23601, die seit 2010 die vormals gültige deutsche Norm DIN 4844-3 abgelöst hat. Diese internationale Norm legt alle Anforderungen an Format, Farben, Symbole und Inhalte verbindlich fest.
📋 Wichtige Normen und Regelwerke im Überblick
- DIN ISO 23601 – Sicherheitskennzeichnung: Flucht- und Rettungspläne (Gestaltung)
- ASR A1.3 – Technische Regel für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- ASR A2.3 – Technische Regel für Arbeitsstätten: Fluchtwege und Notausgänge
- ArbStättV § 4 Abs. 4 – Arbeitsstättenverordnung: Pflicht zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- DIN ISO 7010 – Graphische Symbole: Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen
- DGUV Information 205-033 – Alarmierung und Evakuierung
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?
Die Pflicht zur Erstellung und zum Aushang von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A2.3. Gemäß § 4 Abs. 4 ArbStättV muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen, wenn dies die Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte erfordern. Die ASR A2.3 konkretisiert diese Anforderung und nennt verschiedene Situationen, in denen ein Plan erforderlich ist.
Kriterien für die Aushangpflicht
Ein Flucht- und Rettungsplan ist insbesondere dann erforderlich, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Unübersichtliche Fluchtwege
Komplexe Gebäudestruktur mit verschachtelter Wegeführung oder langen Fluchtwegen
Hoher Publikumsverkehr
Gebäude mit vielen ortsunkundigen Personen, z. B. Hotels, Krankenhäuser, Behörden
Erhöhte Gefährdung
Arbeitsstätten mit besonderer Brandgefahr oder Umgang mit Gefahrstoffen
Großflächige Bereiche
Weitläufige Produktionshallen, Lagerbereiche oder mehrstöckige Gebäude
Wechselnde Belegschaft
Gebäude mit häufig wechselnden Nutzern, z. B. Coworking-Spaces, Veranstaltungsorte
Behördliche Auflage
Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept schreibt Flucht- und Rettungspläne vor
Darüber hinaus können auch Sonderbauverordnungen der Bundesländer – wie die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), die Beherbergungsstättenverordnung oder die Krankenhausbauverordnung – eine Pflicht zum Aushang von Flucht- und Rettungsplänen begründen. In Berlin gelten hierfür die entsprechenden Regelungen der Berliner Bauordnung (BauO Bln) sowie die zugehörigen Durchführungsvorschriften.
⚠️ Achtung: Arbeitgeberpflicht nicht delegierbar
Die Verantwortung für die Erstellung, Aktualität und den ordnungsgemäßen Aushang der Flucht- und Rettungspläne liegt beim Arbeitgeber. Auch wenn die Erstellung an externe Dienstleister vergeben wird, bleibt die Gesamtverantwortung bestehen. Verstöße gegen die Aushangpflicht können gemäß § 9 ArbStättV in Verbindung mit § 25 ArbSchG als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Anforderungen der DIN ISO 23601 im Detail
Die DIN ISO 23601 definiert die inhaltlichen und gestalterischen Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne umfassend. Ziel der Norm ist es, eine international einheitliche, leicht verständliche Darstellung zu gewährleisten. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Anforderungen.
Maßstab und Format
Der Plan muss maßstabsgetreu erstellt werden. Die DIN ISO 23601 schreibt keinen festen Maßstab vor, empfiehlt jedoch gängige Maßstäbe wie 1:100, 1:200 oder 1:350 – abhängig von der Gebäudegröße und dem gewählten Planformat. Das Mindestformat beträgt 297 × 210 mm (DIN A4), wobei in der Praxis häufig DIN A3 (420 × 297 mm) oder größer verwendet wird, um eine gute Lesbarkeit sicherzustellen. Der Plan muss so dimensioniert sein, dass alle Symbole und Texte aus einer Entfernung von etwa 1 bis 2 Metern erkennbar sind.
Farbgebung und Symbole
Die Farbgestaltung folgt strengen Vorgaben. Fluchtwege und Notausgänge werden in Grün (RAL 6032) dargestellt, Brandschutzeinrichtungen in Rot (RAL 3001). Erste-Hilfe-Einrichtungen erscheinen ebenfalls in Grün, jedoch mit den entsprechenden Symbolen nach DIN ISO 7010. Der Grundriss selbst wird in Grautönen dargestellt, wobei der aktuelle Standort des Betrachters mit einem blauen Punkt und der Angabe „Sie sind hier“ markiert wird.
| Element | Farbe | Beispielsymbole (DIN ISO 7010) |
|---|---|---|
| Fluchtwege / Notausgänge | Grün (RAL 6032) | E001 (Notausgang), E002 (Rettungsweg) |
| Brandschutzeinrichtungen | Rot (RAL 3001) | F001 (Feuerlöscher), F002 (Wandhydrant), F005 (Brandmelder) |
| Erste-Hilfe-Einrichtungen | Grün (RAL 6032) | E003 (Erste Hilfe), E012 (AED/Defibrillator) |
| Sammelplatz | Grün (RAL 6032) | E007 (Sammelstelle) |
| Standort des Betrachters | Blau | Blauer Punkt mit „Sie sind hier“ |
| Gebäudegrundriss | Grautöne | Wände, Treppen, Türen, Aufzüge |
Alle Sicherheitszeichen müssen der aktuellen DIN ISO 7010 entsprechen. Veraltete Symbole nach der früheren DIN 4844-2 dürfen nicht mehr verwendet werden. Die ASR A1.3 schreibt vor, dass die Übergangsfrist für alte Symbole bereits abgelaufen ist und sämtliche Sicherheitskennzeichnungen auf DIN ISO 7010 umgestellt sein müssen.
Pflichtinhalte eines Flucht- und Rettungsplans
Ein normgerechter Flucht- und Rettungsplan muss folgende Inhalte enthalten:
Gebäudegrundriss
Maßstabsgetreue Darstellung des Geschosses oder Gebäudeabschnitts mit Wänden, Türen, Treppen und Aufzügen. Der Grundriss wird standortbezogen ausgerichtet – das heißt, die Darstellung entspricht der tatsächlichen Blickrichtung des Betrachters.
Flucht- und Rettungswege
Alle Fluchtwege werden als grüne Pfeile eingezeichnet. Dabei wird zwischen dem Hauptfluchtweg und alternativen Fluchtwegen unterschieden. Die Pfeile zeigen die Laufrichtung zum nächsten sicheren Bereich oder Notausgang.
Standort des Betrachters
Der aktuelle Standort wird mit einem blauen Punkt und der Beschriftung „Sie sind hier“ eindeutig markiert. Dies ist entscheidend für die schnelle Orientierung im Notfall.
Brandschutzeinrichtungen
Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, Brandmeldeanlagen und sonstige Brandschutzeinrichtungen werden mit roten Symbolen nach DIN ISO 7010 eingezeichnet.
Erste-Hilfe-Einrichtungen
Verbandkästen, AED-Defibrillatoren, Notduschen, Augenspülstationen und Erste-Hilfe-Räume werden mit grünen Rettungszeichen dargestellt.
Legende und Verhaltensregeln
Eine vollständige Legende erklärt alle verwendeten Symbole. Zusätzlich enthält der Plan Verhaltensregeln für den Brand- und Notfall – typischerweise in einem separaten Textfeld am Planrand.
Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen
Jeder Flucht- und Rettungsplan muss am Rand oder in einem separaten Bereich die Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen darstellen. Diese Regeln folgen einem standardisierten Aufbau und enthalten mindestens folgende Punkte:
Verhalten im Brandfall:
- Ruhe bewahren
- Brand melden (Notruf 112, Handfeuermelder betätigen)
- In Sicherheit bringen (Gefahrenbereich verlassen, Türen schließen, Aufzug nicht benutzen)
- Löschversuch unternehmen (nur wenn gefahrlos möglich)
Verhalten bei Unfällen:
- Unfallstelle absichern
- Notruf absetzen (112)
- Erste Hilfe leisten
- Einweisung des Rettungsdienstes
Gestaltungsrichtlinien und häufige Fehler
In der Praxis begegnen uns als Fachkräfte für Arbeitssicherheit immer wieder Flucht- und Rettungspläne, die nicht den normativen Anforderungen entsprechen. Die häufigsten Fehler betreffen die Ausrichtung, die Symbolik und die Aktualität der Pläne.
Standortbezogene Ausrichtung
Ein zentraler Punkt der DIN ISO 23601 ist die standortbezogene Ausrichtung des Plans. Das bedeutet: Der Plan muss so aufgehängt werden, dass die Darstellung der tatsächlichen räumlichen Situation vor dem Betrachter entspricht. Wenn Sie vor dem Plan stehen und nach links schauen, muss auch auf dem Plan der linke Bereich des Gebäudes zu sehen sein. Eine falsche Ausrichtung führt im Ernstfall zu Orientierungslosigkeit und kann fatale Folgen haben.
⚠️ Häufiger Fehler: Genordete Pläne
Viele Pläne werden fälschlicherweise genordet (Norden oben) erstellt, ohne die standortbezogene Ausrichtung zu berücksichtigen. Die DIN ISO 23601 verlangt jedoch ausdrücklich, dass der Plan so orientiert ist, wie der Betrachter das Gebäude wahrnimmt. Jeder Aushangort benötigt daher unter Umständen eine individuell ausgerichtete Version des Plans.
Weitere typische Fehler
Neben der falschen Ausrichtung treten in der Praxis weitere Mängel auf, die bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt beanstandet werden können:
- Veraltete Symbole: Verwendung von Sicherheitszeichen nach der alten DIN 4844-2 statt DIN ISO 7010
- Fehlender Standort: Der blaue Punkt „Sie sind hier“ fehlt oder ist falsch positioniert
- Kein Maßstab: Der Plan wurde nicht maßstabsgetreu erstellt
- Fehlende Legende: Symbole werden nicht erklärt
- Keine Verhaltensregeln: Die Brandfall- und Unfallhinweise fehlen
- Veralteter Grundriss: Bauliche Veränderungen wurden nicht nachgepflegt
- Unleserliche Darstellung: Zu kleines Format oder schlechter Kontrast
💡 Praxis-Tipp: Regelmäßige Überprüfung einplanen
Flucht- und Rettungspläne müssen gemäß ASR A2.3 regelmäßig – mindestens alle zwei Jahre – auf Aktualität überprüft werden. Nach baulichen Veränderungen, Umnutzungen oder Änderungen der Brandschutzeinrichtungen ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich. Planen Sie die Prüfung als festen Termin in Ihr Arbeitsschutzmanagement ein.
Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans: Schritt für Schritt
Die Erstellung eines normgerechten Flucht- und Rettungsplans erfordert Fachkenntnisse in den Bereichen Brandschutz, Arbeitssicherheit und technische Zeichnung. Im Folgenden beschreiben wir den typischen Ablauf, wie er auch bei ARBY Arbeitssicherheit Buley durchgeführt wird.
Schritt 1: Bestandsaufnahme und Begehung
Am Anfang steht eine Ortsbegehung, bei der die baulichen Gegebenheiten erfasst werden. Dabei werden aktuelle Grundrisspläne gesichtet, die tatsächliche Nutzung der Räume dokumentiert und vorhandene Brandschutzeinrichtungen sowie Erste-Hilfe-Ausstattungen aufgenommen. Auch die Fluchtwegsituation wird bewertet: Sind alle Notausgänge frei zugänglich? Stimmt die Beschilderung? Gibt es bauliche Veränderungen, die in den Bestandsplänen nicht berücksichtigt sind?
Schritt 2: Planerstellung nach DIN ISO 23601
Auf Basis der Bestandsaufnahme wird der Flucht- und Rettungsplan mit einer professionellen CAD- oder Grafiksoftware erstellt. Dabei werden alle Anforderungen der DIN ISO 23601 berücksichtigt: maßstabsgetreuer Grundriss, normgerechte Symbole nach DIN ISO 7010, korrekte Farbgebung, standortbezogene Ausrichtung, Legende und Verhaltensregeln. Für jeden Aushangort wird eine individuell ausgerichtete Version des Plans erstellt.
Schritt 3: Abstimmung und Freigabe
Der Planentwurf wird mit dem Auftraggeber, dem Brandschutzbeauftragten und gegebenenfalls der zuständigen Behörde abgestimmt. In diesem Schritt werden letzte Korrekturen vorgenommen und der Plan zur Produktion freigegeben.
Schritt 4: Druck und Aushang
Der fertige Plan wird auf nicht brennbarem oder schwer entflammbarem Material gedruckt und mit einer lichtbeständigen Beschichtung versehen. Die Pläne werden an den festgelegten Aushangorten montiert – typischerweise in Eingangsbereichen, Treppenhäusern, Fluren und an zentralen Punkten auf jeder Etage. Die Aushangpunkte werden so gewählt, dass der Plan von möglichst vielen Personen wahrgenommen wird.
Schritt 5: Unterweisung der Beschäftigten
Die Erstellung allein reicht nicht aus. Gemäß § 4 Abs. 4 ArbStättV und ASR A2.3 müssen die Beschäftigten anhand der Flucht- und Rettungspläne unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss bei Neueinstellung, bei wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Zudem sind regelmäßige Räumungsübungen durchzuführen – die ASR A2.3 empfiehlt hierfür einen Turnus von höchstens 24 Monaten.
Aushangort und Anzahl der Pläne
Die DIN ISO 23601 und die ASR A2.3 geben keine starre Anzahl von Plänen pro Gebäude vor. Entscheidend ist, dass die Pläne an allen Stellen ausgehängt werden, an denen sich Personen regelmäßig aufhalten oder an denen sie sich orientieren müssen. In der Praxis haben sich folgende Aushangpunkte bewährt:
- Haupteingänge und Nebeneingänge
- Treppenhäuser auf jeder Etage
- Flure und Kreuzungspunkte
- Aufzugsvorräume
- Aufenthaltsbereiche und Kantinen
- Konferenz- und Besprechungsräume
- Bereiche mit besonderer Gefährdung (z. B. Labore, Werkstätten)
Die Pläne sollten in einer Höhe von ca. 1,60 m (Augenhöhe) angebracht werden und gut beleuchtet sein. In Bereichen, die bei Stromausfall dunkel werden, empfiehlt sich die Verwendung von nachleuchtenden (langnachleuchtenden) Materialien gemäß DIN 67510.
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Wer als Arbeitgeber die Pflicht zur Erstellung und zum Aushang von Flucht- und Rettungsplänen missachtet, riskiert empfindliche Konsequenzen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.
Bußgeld pro Verstoß gemäß § 9 ArbStättV i.V.m. § 25 ArbSchG bei fehlenden oder mangelhaften Flucht- und Rettungsplänen
Bußgeld bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften gemäß § 25 Abs. 2 ArbSchG
Bei Personenschäden infolge fehlender Flucht- und Rettungspläne drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung (§§ 222, 229 StGB)
Neben den Bußgeldern können auch versicherungsrechtliche Konsequenzen drohen. Wenn bei einem Brandfall oder einer anderen Notsituation Personen zu Schaden kommen und festgestellt wird, dass keine oder mangelhafte Flucht- und Rettungspläne vorhanden waren, kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber in Regress nehmen. Auch die Gebäudeversicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern, wenn nachweislich Brandschutzauflagen nicht erfüllt wurden.
Besonderheiten für Berliner Unternehmen
Für Unternehmen in Berlin gelten neben den bundesweiten Vorschriften auch landesspezifische Regelungen. Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) sowie die zugehörigen Verwaltungsvorschriften können zusätzliche Anforderungen an die Brandschutz- und Fluchtwegeplanung stellen. Insbesondere bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Beherbergungsbetrieben, Hochhäusern oder Krankenhäusern gelten verschärfte Auflagen.
Das Berliner Gewerbeaufsichtsamt (LAGetSi – Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) führt regelmäßig Kontrollen in Berliner Betrieben durch. Dabei werden auch die Flucht- und Rettungspläne überprüft. Wer als Arbeitgeber in Berlin-Reinickendorf, Tegel, Spandau, Charlottenburg oder anderen Bezirken tätig ist, sollte daher sicherstellen, dass die Pläne aktuell und normgerecht sind.
💡 Tipp für Berliner Arbeitgeber
Kombinieren Sie die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne mit einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzbegehung. So stellen Sie sicher, dass nicht nur die Pläne stimmen, sondern auch die zugrunde liegende Fluchtwegesituation den Anforderungen entspricht. ARBY Arbeitssicherheit Buley bietet Ihnen alle Leistungen aus einer Hand – von der Gefährdungsbeurteilung über die Planerstellung bis zur Unterweisung Ihrer Beschäftigten.
Flucht- und Rettungsplan und Gefährdungsbeurteilung
Der Flucht- und Rettungsplan ist eng mit der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verknüpft. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird unter anderem ermittelt, ob ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist. Die Bewertung berücksichtigt dabei die Gebäudestruktur, die Anzahl der Beschäftigten, die Art der Tätigkeit, die Brandgefährdung und das Vorhandensein ortsunkundiger Personen.
Die Gefährdungsbeurteilung dient somit als Grundlage für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Flucht- und Rettungspläne erstellt werden müssen. Gleichzeitig fließen die Erkenntnisse aus der Planerstellung wieder in die Gefährdungsbeurteilung ein – etwa wenn bei der Begehung festgestellt wird, dass Fluchtwege zugestellt sind, Notausgänge nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet sind oder Brandschutzeinrichtungen fehlen.
Unterschied zwischen Flucht- und Rettungsplan und Feuerwehrplan
In der Praxis werden Flucht- und Rettungspläne häufig mit Feuerwehrplänen nach DIN 14095 verwechselt. Obwohl beide Planarten Gebäudegrundrisse und Brandschutzeinrichtungen darstellen, unterscheiden sie sich grundlegend in Zweck, Zielgruppe und Gestaltung.
| Merkmal | Flucht- und Rettungsplan (DIN ISO 23601) | Feuerwehrplan (DIN 14095) |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Gebäudenutzer (Beschäftigte, Besucher) | Einsatzkräfte der Feuerwehr |
| Zweck | Orientierung und Selbstrettung im Notfall | Einsatzplanung und taktische Übersicht |
| Aushangort | Im Gebäude an zentralen Stellen | Feuerwehr-Informationszentrale, Feuerwehrzufahrt |
| Darstellung | Standortbezogen, vereinfacht | Genordet, detailliert mit Löschwasserversorgung |
| Symbole | DIN ISO 7010 | DIN 14034-6 |
Beide Planarten können parallel erforderlich sein. Ein Feuerwehrplan ersetzt keinen Flucht- und Rettungsplan und umgekehrt. Insbesondere bei größeren Gebäuden oder Sonderbauten sollten Sie prüfen lassen, welche Planarten erforderlich sind.
Nachleuchtende Flucht- und Rettungspläne
In vielen Gebäuden – insbesondere in Bereichen ohne Sicherheitsbeleuchtung – ist der Einsatz nachleuchtender (langnachleuchtender) Flucht- und Rettungspläne sinnvoll oder sogar vorgeschrieben. Diese Pläne sind mit photolumineszierenden Materialien beschichtet, die bei Dunkelheit nachleuchten und so auch bei Stromausfall eine Orientierung ermöglichen.
Die Anforderungen an nachleuchtende Materialien sind in der DIN 67510 geregelt. Die Nachleuchtdauer muss mindestens 30 Minuten betragen, wobei hochwertige Materialien eine Leuchtdauer von mehreren Stunden erreichen. Nachleuchtende Pläne sind besonders empfehlenswert für Treppenhäuser, Kellergeschosse, fensterlose Räume und Bereiche, in denen keine Sicherheitsbeleuchtung installiert ist.
Aktualisierung und Pflege der Pläne
Ein Flucht- und Rettungsplan ist kein statisches Dokument. Er muss bei jeder relevanten Veränderung aktualisiert werden. Typische Anlässe für eine Aktualisierung sind:
- Bauliche Veränderungen (Umbau, Anbau, Trennwände, neue Türen)
- Änderung der Raumnutzung
- Verlegung oder Ergänzung von Brandschutzeinrichtungen
- Änderung der Fluchtwegeführung
- Neue Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B. AED-Standort)
- Änderung der Sammelplätze
Die ASR A2.3 schreibt eine regelmäßige Überprüfung mindestens alle zwei Jahre vor. In der Praxis empfiehlt es sich, die Überprüfung in den jährlichen Arbeitsschutz-Turnus zu integrieren – beispielsweise im Rahmen der jährlichen Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
📋 Checkliste: Flucht- und Rettungsplan prüfen
- Stimmt der Grundriss mit der aktuellen Gebäudesituation überein?
- Sind alle Fluchtwege korrekt eingezeichnet und frei begehbar?
- Entsprechen die Symbole der DIN ISO 7010?
- Ist der Standort „Sie sind hier“ korrekt markiert?
- Stimmt die standortbezogene Ausrichtung?
- Sind alle Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen aktuell?
- Sind die Verhaltensregeln vollständig und lesbar?
- Ist der Plan in gutem Zustand (keine Beschädigungen, keine Verblassung)?
- Wurde die letzte Unterweisung anhand des Plans dokumentiert?
Warum Sie die Erstellung einem Fachbetrieb überlassen sollten
Die Erstellung normgerechter Flucht- und Rettungspläne erfordert fundierte Kenntnisse im Brandschutz, in der Arbeitssicherheit und in der technischen Plandarstellung. Fehlerhafte Pläne sind nicht nur ein Bußgeldrisiko, sondern können im Ernstfall Menschenleben gefährden. Ein erfahrener Dienstleister wie ARBY Arbeitssicherheit Buley stellt sicher, dass Ihre Pläne allen normativen Anforderungen entsprechen, korrekt ausgerichtet sind und regelmäßig aktualisiert werden.
Rico Langbein und sein Team kennen die Anforderungen der Berliner Behörden und unterstützen Sie von der ersten Begehung bis zur fertigen Montage und Unterweisung. Ob Bürogebäude in Reinickendorf, Produktionshalle in Spandau oder Hotelanlage in Charlottenburg – wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne professionell, normgerecht und termingerecht.
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