Ortsfeste vs. ortsveränderliche Geräte: Unterschiede bei der Prüfung
Elektrische Betriebsmittel müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft werden – doch die Anforderungen unterscheiden sich erheblich, je nachdem, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt. Prüffristen, Prüfverfahren und Dokumentationspflichten weichen je nach Gerätekategorie deutlich voneinander ab. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worin genau die Unterschiede liegen, welche Geräte in welche Kategorie fallen und worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen. ARBY Arbeitssicherheit Buley aus Berlin-Reinickendorf unterstützt Sie bei der normgerechten DGUV V3 Prüfung beider Gerätekategorien.
Warum die Unterscheidung zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten so wichtig ist
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) verpflichtet jeden Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein Gerät als ortsfest oder als ortsveränderlich klassifiziert wird. Die Einstufung beeinflusst nicht nur die Prüffristen, sondern auch den Umfang der Prüfung, die anzuwendenden Normen und die Qualifikation des Prüfers.
Fehlerhafte Zuordnungen können dazu führen, dass Prüffristen versäumt werden, der Versicherungsschutz erlischt oder bei einem Unfall erhebliche Haftungsprobleme entstehen. Gerade in Unternehmen mit gemischtem Gerätebestand – vom fest installierten Durchlauferhitzer bis zum mobilen Verlängerungskabel – ist eine saubere Kategorisierung die Grundlage für eine rechtssichere Prüforganisation.
📋 Rechtsgrundlagen auf einen Blick
- DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung (§ 14, § 16)
- DIN VDE 0701-0702 – Prüfung nach Instandsetzung/Änderung und Wiederholungsprüfung
- DIN VDE 0105-100 – Betrieb elektrischer Anlagen (für ortsfeste Anlagen)
- TRBS 1201 – Technische Regeln für Betriebssicherheit: Prüfungen und Kontrollen
Definition: Was sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die fest installiert sind oder aufgrund ihres Gewichts, ihrer Bauart oder ihrer Befestigung nicht ohne Weiteres bewegt werden können. Die DIN VDE 0100-200 definiert sie als Betriebsmittel, die an einem festen Platz befestigt sind oder die keine Tragevorrichtung besitzen und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können.
Typischerweise sind ortsfeste Geräte dauerhaft mit der Gebäudeinstallation verbunden – entweder über eine Festanschlussleitung oder über einen Stecker, wobei das Gerät selbst nicht für den regelmäßigen Transport vorgesehen ist. Die Grenze wird in der Praxis häufig bei einem Gewicht von etwa 18 kg gezogen, wobei das Gewicht allein nicht das ausschlaggebende Kriterium ist.
Typische Beispiele für ortsfeste Betriebsmittel
Produktionsmaschinen
CNC-Fräsen, Drehmaschinen, Pressen, Stanzen
Elektrische Anlagen
Schaltschränke, Unterverteilungen, Kabeltrassen
Gebäudetechnik
Klimaanlagen, Aufzüge, Heizungsanlagen, Lüftung
Sanitärbereich
Durchlauferhitzer, Warmwasserspeicher, E-Herd
Beleuchtung
Fest installierte Decken- und Wandleuchten
Serverräume
Serverschränke, USV-Anlagen, Klimageräte
Definition: Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Diese Definition stammt ebenfalls aus der DIN VDE 0100-200 und umfasst im Wesentlichen alle Geräte, die über einen Stecker mit der Steckdose verbunden und ohne großen Aufwand transportierbar sind.
In der betrieblichen Praxis bilden ortsveränderliche Geräte die mit Abstand größte Gruppe elektrischer Betriebsmittel. Sie sind besonders prüfrelevant, weil sie durch häufiges Ein- und Ausstecken, Transport und wechselnde Einsatzorte einer deutlich höheren mechanischen Beanspruchung ausgesetzt sind als fest installierte Geräte.
Typische Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel
IT-Geräte
Laptops, Monitore, Drucker, Ladegeräte
Elektrowerkzeuge
Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen
Leitungen
Verlängerungskabel, Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosen
Küchengeräte
Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen
Reinigungsgeräte
Staubsauger, Hochdruckreiniger, Dampfreiniger
Beleuchtung
Schreibtischlampen, Baustrahler, Handleuchten
Gegenüberstellung: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
Die nachfolgende Tabelle fasst die zentralen Unterschiede zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln hinsichtlich der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zusammen. Beachten Sie, dass die angegebenen Prüffristen Richtwerte darstellen, die durch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs individuell angepasst werden können.
| Kriterium | Ortsfeste Betriebsmittel | Ortsveränderliche Betriebsmittel |
|---|---|---|
| Regelprüffrist | Alle 4 Jahre | Alle 6 Monate (Baustellen/Fertigung) bis 24 Monate (Büro) |
| Prüfnorm | DIN VDE 0105-100 | DIN VDE 0701-0702 |
| Prüfer-Qualifikation | Elektrofachkraft | Elektrofachkraft oder befähigte Person nach TRBS 1203 |
| Besichtigung | Ja – Zustand, Beschriftung, Schutzmaßnahmen | Ja – Gehäuse, Kabel, Stecker, Zugentlastung |
| Messungen | Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, RCD-Prüfung | Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom |
| Funktionsprüfung | Ja | Ja |
| Dokumentation | Prüfprotokoll mit Messwerten | Prüfprotokoll + Prüfplakette am Gerät |
| Typisches Risiko | Alterung, Umgebungseinflüsse | Mechanische Beschädigung, Verschleiß durch Nutzung |
⚠️ Achtung: Prüffristen sind keine starren Vorgaben
Die in der DGUV Vorschrift 3 genannten Prüffristen sind Richtwerte. Gemäß § 3 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 kann der Unternehmer die Prüffristen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verlängern oder verkürzen. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft müssen Sie die Festlegung Ihrer Fristen begründen können.
Prüffristen im Detail: Wann wird was geprüft?
Prüffristen für ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste Betriebsmittel unterliegen gemäß DGUV Vorschrift 3 einer Regelprüffrist von vier Jahren. Diese vergleichsweise lange Frist ergibt sich daraus, dass ortsfeste Geräte keiner mechanischen Beanspruchung durch Transport ausgesetzt sind und in der Regel professionell installiert werden. In bestimmten Umgebungen können kürzere Fristen erforderlich sein:
| Einsatzumgebung | Empfohlene Prüffrist | Begründung |
|---|---|---|
| Büro- und Verwaltungsgebäude | 4 Jahre | Geringe Beanspruchung, trockene Umgebung |
| Produktionsbetriebe | 4 Jahre | Standardumgebung |
| Feuchte/nasse Bereiche | 1 Jahr | Erhöhte Korrosions- und Isolationsgefahr |
| Bereiche mit chemischer Belastung | 1 Jahr | Aggressive Stoffe beschädigen Isolierungen |
| Baustellen (fest installierte Anlagen) | 1 Jahr | Raue Umgebungsbedingungen |
Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Bei ortsveränderlichen Geräten sind die Prüffristen deutlich kürzer, weil diese Geräte durch den täglichen Gebrauch, häufiges Ein- und Ausstecken sowie den Transport stärker beansprucht werden. Die DGUV Vorschrift 3 sieht je nach Einsatzbereich unterschiedliche Richtwerte vor:
| Einsatzbereich | Empfohlene Prüffrist | Beispiele |
|---|---|---|
| Baustellen | 3 Monate | Elektrowerkzeuge, Baustrahler, Kabeltrommeln |
| Fertigung / Werkstatt | 6 Monate | Handbohrmaschinen, Schleifgeräte, Lötkolben |
| Büro / Verwaltung | 24 Monate | PC, Monitor, Drucker, Schreibtischlampe |
| Laboratorien | 6 Monate | Messgeräte, Laborausstattung |
| Hotels / Gastronomie | 12 Monate | Küchengeräte, Staubsauger, Kaffeemaschinen |
💡 Praxis-Tipp: Prüffristen für Bürogeräte
Für ortsveränderliche Geräte in Büroumgebungen mit geringer Fehlerhäufigkeit kann die Prüffrist auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden. Voraussetzung ist, dass die Geräte keiner besonderen mechanischen Beanspruchung unterliegen und die Fehlerquote bei vorherigen Prüfungen unter 2 % lag. Dokumentieren Sie diese Entscheidung in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Der Prüfablauf: So unterscheiden sich die Prüfverfahren
Obwohl beide Gerätekategorien nach dem gleichen Grundprinzip geprüft werden – Besichtigung, Messung, Funktionsprüfung – unterscheiden sich die konkreten Prüfschritte und Messverfahren erheblich. Im Folgenden erläutern wir den typischen Prüfablauf für beide Kategorien.
Prüfablauf für ortsveränderliche Geräte nach DIN VDE 0701-0702
Sichtprüfung
Prüfung von Gehäuse, Anschlussleitung, Stecker und Zugentlastung auf sichtbare Beschädigungen, Verformungen oder Verfärbungen. Kontrolle der Typenschilder und Kennzeichnungen.
Schutzleiterwiderstand
Messung des Schutzleiterwiderstands bei Geräten der Schutzklasse I. Der Grenzwert beträgt in der Regel 0,3 Ω (bei Leitungen bis 5 m) bzw. 0,1 Ω je weiteren Meter, maximal 1,0 Ω.
Isolationswiderstand
Messung des Isolationswiderstands zwischen aktiven Leitern und dem Schutzleiter bzw. berührbaren Metallteilen. Der Mindestwert beträgt 1,0 MΩ (Schutzklasse I) bzw. 2,0 MΩ (Schutzklasse II).
Ableitstrommessung
Alternativ oder ergänzend zur Isolationsmessung: Messung des Schutzleiter- und Berührungsableitstroms. Besonders relevant bei Geräten, die eine Isolationsmessung nicht zulassen.
Funktionsprüfung
Überprüfung der einwandfreien Funktion des Geräts im bestimmungsgemäßen Betrieb. Kontrolle von Schaltern, Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorrichtungen.
Dokumentation & Kennzeichnung
Erstellung eines Prüfprotokolls mit allen Messwerten. Anbringen einer Prüfplakette mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin direkt am Gerät.
Prüfablauf für ortsfeste Geräte nach DIN VDE 0105-100
Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel ist in der Regel aufwändiger und erfordert teilweise Eingriffe in die elektrische Anlage. Die Prüfung umfasst folgende Schritte:
Sichtprüfung der Anlage
Kontrolle des Gesamtzustands: Verkabelung, Anschlussklemmen, Schaltschränke, Beschriftung, Schutzabdeckungen und Umgebungsbedingungen. Prüfung auf Überhitzungsspuren.
Isolationsmessung
Messung des Isolationswiderstands der gesamten Anlage oder einzelner Stromkreise. Der Mindestwert hängt von der Nennspannung ab (bei 230/400 V: mindestens 1,0 MΩ).
Schleifenimpedanz
Messung der Fehlerschleifenimpedanz, um sicherzustellen, dass Schutzeinrichtungen (Sicherungen, Leitungsschutzschalter) im Fehlerfall schnell genug auslösen.
RCD-Prüfung
Funktionsprüfung aller Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD/FI-Schalter): Auslösezeit, Auslösestrom und Funktion der Prüftaste werden kontrolliert.
Schutzleiterprüfung
Durchgangsprüfung des Schutzleitersystems der gesamten Anlage. Überprüfung der Potentialausgleichsverbindungen.
Dokumentation
Umfassendes Prüfprotokoll mit allen Messwerten, Prüfmethoden, Bewertungen und ggf. festgestellten Mängeln. Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten Prüfung.
Qualifikation des Prüfers: Wer darf was prüfen?
Die Anforderungen an die Qualifikation des Prüfers unterscheiden sich je nach Gerätekategorie. Grundsätzlich gilt: Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel darf nur von einer Elektrofachkraft oder einer unter deren Leitung und Aufsicht stehenden befähigten Person durchgeführt werden. Die genauen Anforderungen regelt die TRBS 1203.
Für die Prüfung ortsfester Anlagen ist in der Regel eine Elektrofachkraft mit vertiefter Erfahrung in der Anlagentechnik erforderlich. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte kann auch von einer befähigten Person durchgeführt werden, die unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet – sofern sie über die notwendige Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügt.
⚠️ Wichtig: Keine Prüfung durch Laien
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durch nicht qualifiziertes Personal ist unzulässig und gefährlich. Im Schadensfall drohen dem Arbeitgeber strafrechtliche Konsequenzen und der Verlust des Versicherungsschutzes. Auch sogenannte „Prüfgeräte für Jedermann“ ersetzen keine fachkundige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.
Dokumentationspflichten: Was muss protokolliert werden?
Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 (§ 5) schreiben vor, dass die Ergebnisse der Prüfungen dokumentiert werden müssen. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht und Versicherungen. Bei beiden Gerätekategorien müssen folgende Angaben im Prüfprotokoll enthalten sein:
- Art und Identifikation des geprüften Betriebsmittels (Inventarnummer, Standort)
- Datum der Prüfung und Name des Prüfers
- Art der Prüfung (Erstprüfung, Wiederholungsprüfung)
- Durchgeführte Messungen mit Messwerten und Grenzwerten
- Ergebnis der Prüfung (bestanden/nicht bestanden)
- Festgestellte Mängel und empfohlene Maßnahmen
- Festlegung des nächsten Prüftermins
Bei ortsveränderlichen Geräten wird zusätzlich eine Prüfplakette am Gerät angebracht, die das Prüfdatum und den nächsten Prüftermin zeigt. Bei ortsfesten Anlagen wird das Prüfprotokoll in der Regel zentral in der Anlagendokumentation archiviert.
💡 Praxis-Tipp: Digitale Prüfdokumentation
Nutzen Sie eine digitale Prüfsoftware oder eine strukturierte Datenbank, um den Überblick über Prüffristen und -ergebnisse zu behalten. Bei großen Gerätebeständen – insbesondere ortsveränderlichen Geräten – ist eine manuelle Verwaltung kaum noch wirtschaftlich. ARBY Arbeitssicherheit unterstützt Sie mit einer lückenlosen digitalen Dokumentation.
Konsequenzen bei Versäumnissen: Bußgelder und Haftungsrisiken
Die Nichteinhaltung der Prüfpflichten nach DGUV Vorschrift 3 ist kein Kavaliersdelikt. Arbeitgeber, die elektrische Betriebsmittel nicht oder nicht fristgerecht prüfen lassen, riskieren empfindliche Konsequenzen – sowohl finanziell als auch strafrechtlich.
Bußgeld bei Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 3 durch die Berufsgenossenschaft
Bußgeld bei Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung (§ 22 BetrSichV)
Rückforderung von Versicherungsleistungen bei fehlendem Prüfnachweis nach einem Unfall
Persönliche Haftung des Arbeitgebers bei Körperverletzung oder Tod durch mangelhafte Geräte
Besonders kritisch wird es, wenn ein Arbeitsunfall durch ein defektes elektrisches Gerät verursacht wird und der Arbeitgeber keinen aktuellen Prüfnachweis vorlegen kann. In diesem Fall kann die Berufsgenossenschaft den Unternehmer in Regress nehmen, und es drohen strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).
Grenzfälle: Wenn die Zuordnung nicht eindeutig ist
In der Praxis gibt es zahlreiche Geräte, deren Zuordnung nicht auf den ersten Blick eindeutig ist. Ein Kopierer im Büro wiegt beispielsweise oft über 50 kg, wird aber über einen Netzstecker angeschlossen und gelegentlich umgestellt. Eine Standbohrmaschine in der Werkstatt ist zwar schwer, wird aber nicht fest mit dem Boden verschraubt. In solchen Fällen ist eine individuelle Bewertung erforderlich.
Entscheidungskriterien für die Zuordnung
Folgende Fragen helfen bei der Einstufung:
- Wird das Gerät bestimmungsgemäß bewegt? – Wenn ja, ist es ortsveränderlich.
- Ist es fest mit der Gebäudeinstallation verbunden? – Festanschluss spricht für ortsfest.
- Kann es von einer Person ohne Hilfsmittel getragen werden? – Wenn ja, eher ortsveränderlich.
- Hat es Rollen oder Tragegriffe? – Deutet auf ortsveränderlich hin, auch bei hohem Gewicht.
- Wird es an wechselnden Einsatzorten genutzt? – Klares Kriterium für ortsveränderlich.
💡 Praxis-Tipp: Im Zweifel kürzer prüfen
Wenn die Zuordnung eines Geräts unklar ist, empfiehlt es sich, die kürzere Prüffrist anzuwenden – also die für ortsveränderliche Geräte. So sind Sie auf der sicheren Seite und erfüllen in jedem Fall die gesetzlichen Anforderungen. Dokumentieren Sie Ihre Einstufung in der Gefährdungsbeurteilung.
Sonderfälle: Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen und IT-Geräte
Einige Gerätekategorien verdienen besondere Beachtung, da sie häufig falsch eingestuft oder bei der Prüfplanung vergessen werden.
Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln
Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln und Mehrfachsteckdosen gelten als ortsveränderliche Betriebsmittel und müssen entsprechend geprüft werden. Da sie besonders hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt sind – Überfahren, Knicken, Feuchtigkeit – sollten hier eher kürzere Prüffristen angesetzt werden. In Werkstätten und auf Baustellen empfiehlt sich eine Prüfung alle 3 bis 6 Monate.
IT-Geräte und Peripherie
Desktop-PCs, Monitore und Drucker in Büroumgebungen werden als ortsveränderliche Geräte eingestuft, auch wenn sie selten bewegt werden. Die Prüffrist kann hier bei geringer Fehlerhäufigkeit auf 24 Monate ausgedehnt werden. Laptops und deren Netzteile sind ebenfalls ortsveränderlich und sollten aufgrund der intensiveren Nutzung eher kürzer geprüft werden.
Fest eingebaute Küchengeräte
Ein Einbauherd oder ein fest installierter Geschirrspüler gilt als ortsfestes Betriebsmittel (Prüffrist 4 Jahre), während eine freistehende Kaffeemaschine als ortsveränderlich eingestuft wird (Prüffrist je nach Umgebung 6–24 Monate). Diese Unterscheidung ist besonders in der Gastronomie und in Betriebsküchen relevant.
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Die korrekte Einstufung, fristgerechte Prüfung und lückenlose Dokumentation aller elektrischen Betriebsmittel ist eine komplexe Aufgabe, die fundiertes Fachwissen erfordert. ARBY Arbeitssicherheit Buley unter der Leitung von Rico Langbein bietet Ihnen die vollständige DGUV V3 Prüfung für ortsfeste und ortsveränderliche Geräte aus einer Hand – zuverlässig, normgerecht und mit digitaler Dokumentation.
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Kostenlose Erstberatung anfragenWas ist der Unterschied zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installiert oder aufgrund ihres Gewichts und ihrer Bauart nicht leicht zu bewegen – beispielsweise Schaltschränke, Klimaanlagen oder Durchlauferhitzer. Ortsveränderliche Betriebsmittel können während des Betriebs bewegt oder leicht transportiert werden, etwa Laptops, Bohrmaschinen oder Verlängerungskabel. Die Einstufung bestimmt die Prüffristen und das Prüfverfahren nach DGUV Vorschrift 3.
Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?
Die Prüffristen für ortsveränderliche Geräte hängen vom Einsatzbereich ab. Auf Baustellen beträgt die empfohlene Prüffrist 3 Monate, in Werkstätten und Fertigungsbetrieben 6 Monate und in Büroumgebungen bis zu 24 Monate. Diese Richtwerte können im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung angepasst werden, sofern die Fehlerquote dies rechtfertigt.
Wie oft müssen ortsfeste elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 in der Regel alle 4 Jahre geprüft werden. In Bereichen mit erhöhter Beanspruchung – etwa in feuchten Umgebungen, bei chemischer Belastung oder auf Baustellen – verkürzt sich die Prüffrist auf 1 Jahr. Die Festlegung erfolgt über die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die DGUV V3 Prüfung darf nur von einer Elektrofachkraft oder einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Für die Prüfung ortsfester Anlagen ist in der Regel eine Elektrofachkraft mit vertiefter Anlagenerfahrung erforderlich. Ortsveränderliche Geräte können auch von befähigten Personen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft werden.
Was passiert, wenn elektrische Geräte nicht fristgerecht geprüft werden?
Bei Versäumnis der Prüfpflichten drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro durch die Berufsgenossenschaft und bis zu 25.000 Euro nach der Betriebssicherheitsverordnung. Im Falle eines Unfalls mit einem ungeprüften Gerät kann der Versicherungsschutz entfallen, und der Arbeitgeber haftet persönlich – im schlimmsten Fall auch strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.
Sind Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen auch prüfpflichtig?
Ja, Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln und Mehrfachsteckdosen gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und unterliegen der Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3. Da sie besonders hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt sind, empfiehlt sich eine Prüfung alle 3 bis 6 Monate, insbesondere in Werkstätten und auf Baustellen.
Welche Messungen werden bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt?
Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-0702 werden der Schutzleiterwiderstand (Grenzwert 0,3 Ω), der Isolationswiderstand (mindestens 1,0 MΩ bei Schutzklasse I) und ggf. der Ableitstrom gemessen. Zusätzlich erfolgen eine Sichtprüfung von Gehäuse, Kabel und Stecker sowie eine Funktionsprüfung des Geräts.