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Feuerlöscher im Betrieb: Welche Arten

Feuerlöscher gehören zur Grundausstattung jedes Betriebs – doch welche Arten sind vorgeschrieben, wie viele benötigen Sie tatsächlich und wo müssen sie angebracht werden? Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 regelt die Anforderungen an Feuerlöscheinrichtungen in deutschen Betrieben detailliert. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Feuerlöscher-Typen, Brandklassen, die korrekte Berechnung der benötigten Löschmitteleinheiten und die richtige Platzierung – damit Ihr Unternehmen im Ernstfall optimal geschützt ist und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Warum Feuerlöscher im Betrieb Pflicht sind

Die Bereitstellung von Feuerlöschern ist für jeden Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage bildet § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Darin wird klar geregelt, dass Arbeitgeber geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen und diese regelmäßig prüfen lassen müssen.

Doch die Pflicht geht über das bloße Aufhängen eines Feuerlöschers hinaus. Sie müssen die richtige Art, die korrekte Anzahl und die optimale Platzierung sicherstellen. Fehler in einem dieser Bereiche können im Brandfall fatale Folgen haben – und bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt zu empfindlichen Bußgeldern führen.

⚠️ Gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber

Gemäß § 22 Abs. 1 ArbSchG können Verstöße gegen Brandschutzvorschriften als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei vorsätzlichem Handeln drohen nach § 26 ArbSchG sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet Arbeitgeber zusätzlich, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Brandschutzmaßnahmen zu treffen.

Die fünf Brandklassen im Überblick

Bevor Sie den passenden Feuerlöscher auswählen, müssen Sie wissen, welche Brandrisiken in Ihrem Betrieb bestehen. Brände werden nach dem brennbaren Stoff in fünf Brandklassen gemäß DIN EN 2 eingeteilt. Jede Brandklasse erfordert ein spezifisches Löschmittel – der falsche Feuerlöscher kann im schlimmsten Fall wirkungslos sein oder die Situation sogar verschlimmern.

Brandklasse Symbol Brennbare Stoffe Beispiele
A 🔺 Feste, glutbildende Stoffe Holz, Papier, Textilien, Kohle, Stroh
B 🟡 Flüssige oder flüssig werdende Stoffe Benzin, Öl, Lacke, Wachs, Kunststoffe
C 🔵 Gasförmige Stoffe Erdgas, Propan, Butan, Wasserstoff, Acetylen
D Brennbare Metalle Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium
F 🍳 Speisefette und Speiseöle Frittieröl, Bratfett in Großküchen

💡 Praxis-Tipp: Brandklassen richtig einschätzen

In den meisten Büro- und Verwaltungsbetrieben sind vor allem die Brandklassen A und B relevant. Betriebe mit Großküchen benötigen zusätzlich Feuerlöscher der Brandklasse F. Werkstätten mit Gasanlagen müssen Brandklasse C berücksichtigen. Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, die relevanten Brandklassen für Ihren Betrieb sicher zu identifizieren.

Feuerlöscher-Typen und ihre Einsatzgebiete

Auf dem Markt sind verschiedene Feuerlöscher-Typen erhältlich, die sich durch ihr Löschmittel unterscheiden. Jeder Typ hat spezifische Vor- und Nachteile sowie definierte Einsatzbereiche. Die Wahl des richtigen Löschmittels ist entscheidend für eine effektive Brandbekämpfung und den Schutz von Personen und Sachwerten.

Pulverlöscher (ABC-Pulver)

Pulverlöscher sind die vielseitigsten Feuerlöscher und decken die Brandklassen A, B und C ab. Das Löschpulver unterbricht die chemische Kettenreaktion des Brandes und wirkt extrem schnell. Allerdings verursacht das feine Pulver erhebliche Sekundärschäden: Es dringt in elektronische Geräte, Maschinen und Lüftungsanlagen ein und kann dort zu Korrosion und Funktionsausfällen führen. Die Reinigungskosten nach einem Pulverlöscher-Einsatz übersteigen häufig den eigentlichen Brandschaden.

Pulverlöscher eignen sich daher vor allem für Außenbereiche, Lagerhallen ohne empfindliche Technik, Fahrzeuge und Bereiche mit Gasgefährdung (Brandklasse C). In Büros, Serverräumen oder Produktionsbereichen mit empfindlichen Maschinen sind sie nicht die erste Wahl.

Schaumlöscher (AB-Schaum)

Schaumlöscher decken die Brandklassen A und B ab und sind für die meisten Betriebe die beste Wahl. Der Löschschaum erstickt das Feuer und kühlt gleichzeitig den Brandherd. Der große Vorteil: Die Löschrückstände sind minimal und lassen sich einfach entfernen. Schaumlöscher verursachen deutlich weniger Sekundärschäden als Pulverlöscher und sind daher ideal für Bürogebäude, Verkaufsräume, Werkstätten und Produktionshallen.

Ein Nachteil ist, dass Schaumlöscher nicht für Brände gasförmiger Stoffe (Brandklasse C) und nur eingeschränkt bei sehr niedrigen Temperaturen einsetzbar sind. Moderne Frostschutz-Schaumlöscher funktionieren jedoch bis minus 30 Grad Celsius.

CO₂-Löscher (Kohlendioxid)

CO₂-Löscher sind ausschließlich für die Brandklasse B geeignet und löschen durch Sauerstoffverdrängung. Ihr größter Vorteil ist die absolute Rückstandsfreiheit – nach dem Löschen bleiben keinerlei Spuren zurück. Das macht sie ideal für Serverräume, EDV-Anlagen, Labore, Schaltschränke und überall dort, wo empfindliche Technik geschützt werden muss.

Allerdings gibt es wichtige Sicherheitshinweise: In geschlossenen Räumen kann das ausströmende CO₂ die Atemluft verdrängen und zu Erstickungsgefahr führen. CO₂-Löscher dürfen daher in kleinen, schlecht belüfteten Räumen nur unter besonderen Vorkehrungen eingesetzt werden. Die ASR A2.2 enthält hierzu spezielle Berechnungshinweise für die maximale Raumkonzentration.

Wasserlöscher

Wasserlöscher sind ausschließlich für die Brandklasse A geeignet und löschen durch Kühlwirkung. Sie sind umweltfreundlich und hinterlassen nur geringe Schäden. Ihr Einsatz ist jedoch auf feste, glutbildende Stoffe beschränkt. Bei Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) darf Wasser niemals eingesetzt werden, da es zu einer gefährlichen Fettexplosion kommen kann.

Fettbrandlöscher (Brandklasse F)

Fettbrandlöscher sind speziell für Brände von Speisefetten und -ölen konzipiert und in Großküchen, Kantinen und gastronomischen Betrieben unverzichtbar. Das spezielle Löschmittel bildet eine Verseifungsschicht auf dem brennenden Fett, die den Brand erstickt und ein Wiederentzünden verhindert. Herkömmliche Löscher – insbesondere Wasserlöscher – sind bei Fettbränden strikt verboten, da sie eine explosive Fettdampfexplosion auslösen können.

🔍 Welcher Feuerlöscher für welchen Betrieb?

  • Büro & Verwaltung: Schaumlöscher (AB) als Standard, CO₂-Löscher für Serverräume
  • Werkstatt & Produktion: Schaumlöscher (AB), bei Gasanlagen zusätzlich Pulverlöscher (ABC)
  • Großküche & Gastronomie: Fettbrandlöscher (F) plus Schaumlöscher (AB)
  • Lager & Außenbereiche: Pulverlöscher (ABC) für maximale Vielseitigkeit
  • Metallverarbeitung: Metallbrand-Pulverlöscher (D) als Spezialausstattung

Löschmitteleinheiten (LE) berechnen – So bestimmen Sie die richtige Anzahl

Die ASR A2.2 legt fest, wie viele Feuerlöscher Sie in Ihrem Betrieb vorhalten müssen. Die Berechnung basiert auf sogenannten Löschmitteleinheiten (LE), die sich aus der Grundfläche des Betriebs und der Brandgefährdung ergeben. Jeder Feuerlöscher hat ein bestimmtes Löschvermögen, das auf dem Typenschild angegeben ist und einer definierten Anzahl von LE entspricht.

Schritt-für-Schritt-Berechnung

1

Grundfläche ermitteln

Berechnen Sie die gesamte Grundfläche Ihres Betriebs in Quadratmetern. Berücksichtigen Sie alle Geschosse, Lagerräume und Nebenräume, die als Arbeitsstätte genutzt werden.

2

Brandgefährdung einstufen

Ordnen Sie Ihren Betrieb einer Brandgefährdungsstufe zu: geringe, mittlere oder große Brandgefährdung. Die Einstufung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.

3

LE aus Tabelle ablesen

Die ASR A2.2 enthält eine Tabelle, die Ihnen die benötigten Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von Grundfläche und Brandgefährdung angibt. Je größer die Fläche und je höher die Gefährdung, desto mehr LE werden benötigt.

4

Feuerlöscher zuordnen

Wählen Sie Feuerlöscher aus, deren Löschvermögen in Summe die benötigten LE erreicht. Ein 6-Liter-Schaumlöscher mit Löschvermögen 21A/144B entspricht beispielsweise 6 LE für Brandklasse A und 10 LE für Brandklasse B.

5

Standorte festlegen

Verteilen Sie die Feuerlöscher so, dass von jeder Stelle der Arbeitsstätte maximal 20 Meter (tatsächliche Laufweglänge) bis zum nächsten Feuerlöscher zurückgelegt werden müssen.

6

Dokumentation erstellen

Dokumentieren Sie die Ausstattung in einem Brandschutzkonzept und erstellen Sie einen Feuerlöscher-Lageplan. Diese Unterlagen sind bei Begehungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften vorzulegen.

LE-Tabelle nach ASR A2.2 (Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung)

Grundfläche bis (m²) Löschmitteleinheiten (LE)
50 6
100 9
200 12
400 18
600 24
800 30
1.000 36
je weitere 250 +6

⚠️ Wichtig: Mindestgröße der Feuerlöscher

Die ASR A2.2 schreibt vor, dass für die Grundausstattung nur Feuerlöscher mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) angerechnet werden dürfen. Kleine 2-kg-Pulverlöscher oder 2-Liter-Schaumlöscher reichen allein also nicht aus – sie können aber als ergänzende Ausstattung dienen. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf das Löschvermögen, das auf jedem zugelassenen Feuerlöscher angegeben ist.

Richtige Platzierung und Kennzeichnung

Die beste Feuerlöscher-Ausstattung nützt wenig, wenn die Geräte im Ernstfall nicht schnell gefunden und erreicht werden können. Die ASR A2.2 und die ASR A1.3 enthalten klare Vorgaben zur Anbringung und Kennzeichnung von Feuerlöschern in Betrieben.

Anforderungen an den Standort

Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht zugänglich angebracht werden. Die maximale Entfernung von jedem Arbeitsplatz zum nächsten Feuerlöscher darf 20 Meter tatsächliche Laufweglänge nicht überschreiten. Die Griffhöhe sollte zwischen 0,80 und 1,20 Metern über dem Fußboden liegen, damit der Löscher auch von kleineren Personen problemlos entnommen werden kann.

📏

Max. 20 m Laufweg

Von jedem Punkt der Arbeitsstätte zum nächsten Feuerlöscher

📐

Griffhöhe 0,80–1,20 m

Optimale Entnahmehöhe über dem Fußboden

🚪

An Fluchtwegen

Bevorzugt in Fluren, an Ausgängen und Treppenräumen

🔴

Kennzeichnung nach ASR A1.3

Brandschutzzeichen F001 nach ISO 7010 (weißes Symbol auf rotem Grund)

Besondere Standortanforderungen

Feuerlöscher sollten bevorzugt an gut sichtbaren Stellen platziert werden – idealerweise in Fluchtwegen, an Treppenhauszugängen, in der Nähe von Ausgängen und an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. In unübersichtlichen Bereichen, etwa in großen Lagerhallen, sind zusätzliche Hinweisschilder mit Richtungspfeilen erforderlich.

Achten Sie darauf, dass Feuerlöscher nicht durch Regale, Möbel, Paletten oder abgestellte Gegenstände verdeckt oder blockiert werden. Frostgefährdete Bereiche erfordern spezielle frostbeständige Feuerlöscher oder eine beheizte Aufbewahrung. In Bereichen mit besonderen Gefährdungen – etwa in der Nähe von Gefahrstofflagern – können zusätzliche Feuerlöscher notwendig sein.

💡 Praxis-Tipp: Feuerlöscher-Standortplan

Erstellen Sie einen übersichtlichen Standortplan, auf dem alle Feuerlöscher-Positionen eingezeichnet sind. Hängen Sie diesen Plan gut sichtbar aus – beispielsweise neben dem Flucht- und Rettungsplan. So finden alle Mitarbeiter im Ernstfall sofort den nächsten Feuerlöscher. Die Standortpläne sollten bei jeder baulichen Veränderung aktualisiert werden.

Prüfung und Wartung – Fristen und Pflichten

Feuerlöscher sind technische Geräte, die regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in der DIN 14406-4, der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und der ASR A2.2.

Prüffristen im Überblick

Prüfung Frist Durchführung durch
Sachkundigenprüfung nach DIN 14406-4 Alle 2 Jahre Sachkundiger (z. B. Brandschutzfachbetrieb)
Sichtprüfung / Funktionskontrolle Regelmäßig (empfohlen: vierteljährlich) Unterwiesene Person im Betrieb
Innere Prüfung (Dauerdrucklöscher) Alle 5 Jahre Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Festigkeitsprüfung (Stahlbehälter) Alle 10 Jahre Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Austausch / Neuanschaffung Spätestens nach 20–25 Jahren Fachbetrieb

Bei der zweijährigen Sachkundigenprüfung wird der Feuerlöscher vollständig untersucht: Druck, Dichtigkeit, Löschmittelzustand, Beschriftung, Sicherungsstift und Schlauch werden kontrolliert. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Löscher eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Fälligkeit.

⚠️ Versäumte Prüfungen = Haftungsrisiko

Versäumen Sie die vorgeschriebene Prüfung, kann im Brandfall der Versicherungsschutz entfallen. Zudem haften Sie als Arbeitgeber persönlich, wenn Mitarbeiter durch einen defekten Feuerlöscher zu Schaden kommen. Die Berufsgenossenschaft kann bei fehlenden Prüfnachweisen Bußgelder verhängen und im Schadensfall Regressansprüche stellen.

Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Brandschutzvorschriften können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Bußgeldern drohen im Schadensfall zivilrechtliche Haftung, der Verlust des Versicherungsschutzes und strafrechtliche Verfolgung.

bis 5.000 €

Fehlende oder unzureichende Feuerlöscher-Ausstattung

bis 10.000 €

Fehlende Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz

bis 25.000 €

Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften

Strafrecht

Bei Personenschäden durch Fahrlässigkeit: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr möglich

Besonders kritisch wird es bei fehlender Dokumentation. Können Sie bei einer Begehung durch die Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft keine aktuellen Prüfnachweise, keine Gefährdungsbeurteilung und keinen Brandschutznachweis vorlegen, müssen Sie mit sofortigen Auflagen und Bußgeldern rechnen.

Unterweisung der Mitarbeiter – Pflicht und Praxis

Die beste Feuerlöscher-Ausstattung ist wertlos, wenn Ihre Mitarbeiter nicht wissen, wie sie die Geräte im Ernstfall bedienen. Gemäß § 12 ArbSchG und ASR A2.2 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle Beschäftigten regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Inhalte der Brandschutz-Unterweisung

Eine wirksame Unterweisung umfasst die Standorte der Feuerlöscher im Betrieb, die richtige Bedienung verschiedener Feuerlöscher-Typen, das Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Evakuierung, Sammelplatz), die Brandklassen und das passende Löschmittel sowie die Grenzen der Eigenrettung. Idealerweise führen Sie praktische Löschübungen durch, bei denen die Mitarbeiter den Umgang mit dem Feuerlöscher an einem Übungsgerät trainieren können.

Zusätzlich müssen Sie gemäß § 10 ArbSchG Brandschutzhelfer benennen und ausbilden lassen. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt einen Anteil von mindestens 5 Prozent der Beschäftigten als ausgebildete Brandschutzhelfer. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung kann ein höherer Anteil erforderlich sein.

💡 Praxis-Tipp: Löschübungen steigern die Sicherheit erheblich

Studien zeigen, dass Mitarbeiter, die mindestens einmal praktisch mit einem Feuerlöscher geübt haben, im Ernstfall deutlich schneller und effektiver reagieren. Organisieren Sie daher regelmäßige praktische Löschübungen – idealerweise einmal jährlich im Rahmen der Brandschutzunterweisung. ARBY Arbeitssicherheit unterstützt Sie gerne bei der Planung und Durchführung solcher Übungen.

Erhöhte Brandgefährdung – Wann reicht die Grundausstattung nicht aus?

Die bisher beschriebene Grundausstattung gilt für Betriebe mit normaler Brandgefährdung. In vielen Branchen liegt jedoch eine erhöhte oder sogar große Brandgefährdung vor. In diesen Fällen schreibt die ASR A2.2 zusätzliche Maßnahmen vor, die über die Grundausstattung hinausgehen.

Betriebe mit typischerweise erhöhter Brandgefährdung

Zu den Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung zählen unter anderem: Schreinereien und Tischlereien (Holzstaub), Lackierereien und Druckereien (brennbare Lösungsmittel), Lager für brennbare Flüssigkeiten oder Gase, Küchenbetriebe und Großküchen, Betriebe mit offenen Flammen oder Heißarbeiten, Abfallsammelstellen und Recyclingbetriebe sowie Betriebe der chemischen Industrie.

Bei erhöhter Brandgefährdung müssen Sie die Löschmitteleinheiten der Grundausstattung erhöhen und gegebenenfalls zusätzliche Brandschutzmaßnahmen wie automatische Löschanlagen, Brandmeldeanlagen oder spezielle Löschmittel vorsehen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die in solchen Fällen zwingend von einer fachkundigen Person – etwa einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – erstellt werden sollte.

Auflade- vs. Dauerdrucklöscher – Welches System ist besser?

Feuerlöscher gibt es in zwei technischen Grundsystemen: Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher. Beide Systeme haben ihre Berechtigung, unterscheiden sich jedoch in Funktionsweise, Zuverlässigkeit und Wartungskosten erheblich.

Dauerdrucklöscher

Bei Dauerdrucklöschern steht der Behälter permanent unter Druck. Das Treibgas (meist Stickstoff) befindet sich zusammen mit dem Löschmittel im Behälter. Dauerdrucklöscher sind in der Anschaffung günstiger, haben jedoch höhere Wartungskosten, da der Behälter alle fünf Jahre einer inneren Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) unterzogen werden muss. Zudem besteht das Risiko eines schleichenden Druckverlusts über die Jahre.

Aufladelöscher

Bei Aufladelöschern ist das Treibgas in einer separaten Patrone im Inneren des Löschers untergebracht. Erst beim Auslösen wird die Patrone geöffnet und der Behälter unter Druck gesetzt. Aufladelöscher sind in der Anschaffung teurer, bieten aber eine höhere Zuverlässigkeit und deutlich geringere Wartungskosten. Die aufwändige innere Prüfung entfällt, und die zweijährige Sachkundigenprüfung ist günstiger, da weniger Teile ausgetauscht werden müssen.

📊 Kostenvergleich über 20 Jahre

Obwohl Aufladelöscher in der Anschaffung ca. 30–50 % teurer sind als Dauerdrucklöscher, amortisiert sich der Mehrpreis durch die geringeren Wartungskosten bereits nach 6–8 Jahren. Über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren sparen Sie mit Aufladelöschern in der Regel 25–40 % der Gesamtkosten. Zudem gelten Aufladelöscher als zuverlässiger und sind bei Brandschutz-Experten die bevorzugte Empfehlung.

Checkliste: Feuerlöscher im Betrieb – Alles auf einen Blick

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um den Brandschutz in Ihrem Betrieb systematisch zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Gefährdungsbeurteilung

Brandrisiken bewertet und dokumentiert?

Richtige Brandklassen

Passende Löschmittel für alle Brandrisiken?

Ausreichende LE

Löschmitteleinheiten gemäß ASR A2.2 berechnet?

Standorte korrekt

Max. 20 m Laufweg, gut sichtbar und zugänglich?

Kennzeichnung

Brandschutzzeichen nach ASR A1.3 / ISO 7010?

Prüfung aktuell

2-Jahres-Prüfung durch Sachkundigen durchgeführt?

Unterweisung

Jährliche Brandschutzunterweisung dokumentiert?

Brandschutzhelfer

Mind. 5 % der Belegschaft ausgebildet?

ARBY Arbeitssicherheit – Ihr Partner für betrieblichen Brandschutz in Berlin

Die korrekte Ausstattung Ihres Betriebs mit Feuerlöschern erfordert Fachwissen in den Bereichen Brandklassen, Löschmittelberechnung, Platzierung und gesetzliche Vorschriften. Als erfahrener Dienstleister für Arbeitssicherheit unterstützt ARBY Arbeitssicherheit Buley unter der Leitung von Rico Langbein Unternehmen in Berlin und Brandenburg bei allen Fragen rund um den betrieblichen Brandschutz.

Unser Leistungsspektrum umfasst die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zum Brandschutz, die Berechnung der benötigten Löschmitteleinheiten, die Beratung zur optimalen Feuerlöscher-Auswahl und -Platzierung, die Durchführung von Brandschutzunterweisungen und Löschübungen sowie die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) begleiten wir Ihren Betrieb kontinuierlich und stellen sicher, dass alle Brandschutzmaßnahmen stets den aktuellen Vorschriften entsprechen.

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Wie viele Feuerlöscher brauche ich in meinem Betrieb?

Die Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach der Grundfläche Ihres Betriebs und der Brandgefährdung. Gemäß ASR A2.2 werden Löschmitteleinheiten (LE) berechnet: Für eine Fläche bis 200 m² bei normaler Brandgefährdung benötigen Sie beispielsweise 12 LE. Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher mit mindestens 6 LE angerechnet werden. Ein 6-Liter-Schaumlöscher mit Löschvermögen 21A/144B entspricht etwa 6 LE (Brandklasse A) bzw. 10 LE (Brandklasse B).

Welcher Feuerlöscher-Typ ist für Büros am besten geeignet?

Für Büro- und Verwaltungsbetriebe sind Schaumlöscher (Brandklassen A und B) die beste Wahl. Sie verursachen im Vergleich zu Pulverlöschern deutlich weniger Sekundärschäden und sind einfach zu bedienen. Für Serverräume und EDV-Bereiche empfehlen sich zusätzlich CO₂-Löscher, da diese rückstandsfrei löschen und empfindliche Technik nicht beschädigen.

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406-4 alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich sollten regelmäßige Sichtprüfungen (empfohlen: vierteljährlich) durch unterwiesene Personen im Betrieb erfolgen. Dauerdrucklöscher benötigen alle fünf Jahre eine innere Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und alle zehn Jahre eine Festigkeitsprüfung.

Was passiert, wenn ich keine oder zu wenige Feuerlöscher im Betrieb habe?

Fehlende oder unzureichende Feuerlöscher-Ausstattung kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen sind Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich. Im Brandfall drohen zusätzlich der Verlust des Versicherungsschutzes, zivilrechtliche Haftungsansprüche und bei Personenschäden strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

Darf ich einen Wasserlöscher bei einem Fettbrand verwenden?

Nein, auf keinen Fall! Bei einem Fettbrand (Brandklasse F) darf niemals Wasser eingesetzt werden. Wasser verdampft beim Kontakt mit dem heißen Fett schlagartig und reißt brennende Fetttröpfchen mit – es kommt zu einer explosionsartigen Stichflamme (Fettexplosion). Für Fettbrände in Küchen sind ausschließlich spezielle Fettbrandlöscher der Brandklasse F zugelassen.

Wo müssen Feuerlöscher im Betrieb angebracht werden?

Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht zugänglich angebracht werden. Die maximale Entfernung von jedem Arbeitsplatz zum nächsten Feuerlöscher darf 20 Meter tatsächliche Laufweglänge nicht überschreiten. Die optimale Griffhöhe liegt zwischen 0,80 und 1,20 Metern. Bevorzugte Standorte sind Fluchtwege, Treppenhäuser, Ausgänge und Kreuzungspunkte von Verkehrswegen. Die Kennzeichnung erfolgt mit Brandschutzzeichen nach ASR A1.3 (ISO 7010).

Was ist der Unterschied zwischen Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher?

Bei Dauerdrucklöschern steht der Behälter permanent unter Druck, was günstiger in der Anschaffung ist, aber höhere Wartungskosten verursacht (innere Prüfung alle 5 Jahre). Bei Aufladelöschern befindet sich das Treibgas in einer separaten Patrone und wird erst beim Auslösen freigesetzt. Aufladelöscher sind zuverlässiger, haben geringere Wartungskosten und sind über die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren meist die wirtschaftlichere Wahl.

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