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DGUV V3 Prüfprotokoll: Was muss dokumentiert werden?

Das DGUV V3 Prüfprotokoll ist das zentrale Dokument bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen nach DGUV Vorschrift 3. Es dient als lückenloser Nachweis, dass alle elektrischen Geräte in Ihrem Betrieb ordnungsgemäß geprüft wurden, und schützt Sie als Arbeitgeber im Haftungsfall. Doch welche Angaben müssen im Prüfprotokoll enthalten sein, welche Messwerte sind Pflicht und wie lange müssen Sie die Dokumentation aufbewahren? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die korrekte Dokumentation der DGUV V3 Prüfung wissen müssen – praxisnah, rechtssicher und verständlich.

Was ist ein DGUV V3 Prüfprotokoll und warum ist es so wichtig?

Das DGUV V3 Prüfprotokoll – häufig auch als Prüfbericht oder Messprotokoll bezeichnet – ist die schriftliche Dokumentation der Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Es wird von einer befähigten Person oder einer Elektrofachkraft erstellt und enthält sämtliche Ergebnisse der Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung. Das Protokoll ist Ihr rechtssicherer Nachweis dafür, dass Sie als Arbeitgeber Ihre Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 3 erfüllen.

Ohne ein ordnungsgemäßes Prüfprotokoll stehen Sie im Schadensfall – etwa bei einem Stromunfall oder einem Brand durch ein defektes Gerät – ohne Nachweis da. Versicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern, Berufsgenossenschaften können Regressforderungen stellen und Aufsichtsbehörden können empfindliche Bußgelder verhängen. Das Prüfprotokoll ist also weit mehr als ein bürokratisches Dokument: Es ist Ihr Schutzschild im Ernstfall.

📋 Rechtsgrundlagen für die Prüfpflicht und Dokumentation

  • DGUV Vorschrift 3 (§ 5): Pflicht zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 14, § 17): Prüfpflichten und Dokumentation von Arbeitsmitteln
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (§ 3, § 6): Allgemeine Dokumentationspflicht des Arbeitgebers
  • TRBS 1201: Technische Regel zu Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln
  • DIN VDE 0701-0702: Normative Vorgaben für die Prüfung nach Instandsetzung und Änderung sowie Wiederholungsprüfung
  • DIN VDE 0105-100: Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen

Wer darf DGUV V3 Prüfprotokolle erstellen?

Nicht jeder darf ein DGUV V3 Prüfprotokoll erstellen. Die Prüfung und damit auch die Dokumentation darf ausschließlich durch eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 oder durch eine Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 durchgeführt werden. Diese Person muss über eine einschlägige Berufsausbildung verfügen, ausreichende Berufserfahrung haben und sich zeitnah beruflich mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel befasst haben.

In der Praxis bedeutet das: Die befähigte Person muss die Messtechnik beherrschen, die einschlägigen Normen kennen und in der Lage sein, die Messergebnisse fachlich korrekt zu bewerten. Externe Dienstleister wie ARBY Arbeitssicherheit Buley stellen Ihnen qualifizierte Prüfer zur Verfügung, die sowohl die Prüfung durchführen als auch die Protokolle normgerecht erstellen.

⚠️ Achtung: Prüfung durch nicht befähigte Personen

Wird die Prüfung durch eine Person durchgeführt, die nicht die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt, ist das Prüfprotokoll rechtlich wertlos. Im Schadensfall gilt die Prüfung als nicht durchgeführt – mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.

Pflichtangaben im DGUV V3 Prüfprotokoll

Ein vollständiges Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 muss eine Reihe von Pflichtangaben enthalten, damit es als rechtskonformer Nachweis anerkannt wird. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 3, der BetrSichV § 17 Abs. 2 und den einschlägigen VDE-Normen. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Aufstellung aller notwendigen Inhalte.

Allgemeine Angaben zum Prüfvorgang

Der Kopfbereich des Prüfprotokolls enthält die grundlegenden Informationen zum Prüfvorgang. Diese Angaben ermöglichen die eindeutige Zuordnung des Protokolls und sind für die Nachvollziehbarkeit unerlässlich.

🏢

Betriebsdaten

Name und Anschrift des Betreibers bzw. Auftraggebers

📍

Einsatzort

Genauer Standort des geprüften Geräts (Gebäude, Raum, Abteilung)

📅

Prüfdatum

Exaktes Datum der Durchführung der Prüfung

👤

Prüfende Person

Name, Qualifikation und ggf. Unterschrift des Prüfers

🔧

Prüfart

Erstprüfung, Wiederholungsprüfung oder Prüfung nach Instandsetzung

📏

Prüfgrundlage

Angewandte Norm (z. B. DIN VDE 0701-0702 oder DIN VDE 0105-100)

Gerätebezogene Daten

Jedes geprüfte Betriebsmittel muss im Protokoll eindeutig identifizierbar sein. Dazu gehören folgende Angaben:

Angabe Beschreibung Beispiel
Gerätebezeichnung Art und Bezeichnung des Betriebsmittels Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Verlängerungskabel
Hersteller Name des Geräteherstellers Bosch, Siemens, Makita
Typ / Modell Typenbezeichnung des Geräts GBH 2-26 DFR
Seriennummer Eindeutige Seriennummer des Herstellers SN-2024-00815
Inventar- / Prüfnummer Betriebsinterne Zuordnungsnummer INV-EL-0042
Schutzklasse Schutzklasse des Geräts (I, II oder III) Schutzklasse I
Standort / Kostenstelle Zuordnung im Betrieb Werkstatt, Raum 2.14

Dokumentation der Prüfschritte

Die eigentliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 besteht aus drei aufeinander aufbauenden Prüfschritten, die alle im Protokoll dokumentiert werden müssen. Jeder Schritt hat seine eigene Bedeutung und liefert spezifische Ergebnisse.

1

Sichtprüfung (Besichtigung)

Visuelle Kontrolle des Geräts auf äußere Schäden, Beschädigungen am Gehäuse, an Leitungen und Steckern, korrekte Kennzeichnung und augenscheinliche Mängel. Im Protokoll wird dokumentiert: Zustand des Gehäuses, der Anschlussleitung, des Steckers, vorhandene Zugentlastung und eventuelle Beschädigungen.

2

Messung (Messtechnische Prüfung)

Durchführung der elektrischen Messungen mit kalibrierten Messgeräten. Je nach Schutzklasse werden unterschiedliche Messwerte erfasst: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom, Berührungsstrom und ggf. Differenzstrom. Alle Messwerte werden mit den zulässigen Grenzwerten verglichen.

3

Funktionsprüfung

Überprüfung der einwandfreien Funktion des Geräts im Betriebszustand. Dabei wird kontrolliert, ob alle Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzschalter, Not-Aus) korrekt funktionieren. Im Protokoll wird das Ergebnis der Funktionsprüfung als bestanden oder nicht bestanden vermerkt.

Messwerte und Grenzwerte im Prüfprotokoll

Das Herzstück des DGUV V3 Prüfprotokolls sind die dokumentierten Messwerte. Je nach Schutzklasse des Geräts und der angewandten Prüfnorm müssen unterschiedliche elektrische Kenngrößen gemessen und protokolliert werden. Die Messwerte werden mit den normativen Grenzwerten verglichen, um die elektrische Sicherheit zu bewerten.

Grenzwerte nach DIN VDE 0701-0702

Messgröße Schutzklasse I Schutzklasse II Schutzklasse III
Schutzleiterwiderstand ≤ 0,3 Ω (bis 5 m Leitung) nicht anwendbar nicht anwendbar
Isolationswiderstand ≥ 1,0 MΩ ≥ 2,0 MΩ ≥ 0,25 MΩ
Schutzleiterstrom ≤ 3,5 mA nicht anwendbar nicht anwendbar
Berührungsstrom ≤ 0,5 mA ≤ 0,5 mA ≤ 0,5 mA
Differenzstrom (Ersatzableitstrom) ≤ 3,5 mA ≤ 0,5 mA nicht anwendbar

Bei Geräten der Schutzklasse I mit Leitungslängen über 5 Meter erhöht sich der zulässige Schutzleiterwiderstand um 0,1 Ω je weitere 7,5 Meter Leitungslänge. Diese Besonderheit muss im Prüfprotokoll berücksichtigt und dokumentiert werden. Zudem ist es wichtig, das verwendete Messgerät im Protokoll zu benennen – inklusive Gerätetyp, Seriennummer und Datum der letzten Kalibrierung.

💡 Praxis-Tipp: Messgeräte-Kalibrierung dokumentieren

Achten Sie darauf, dass die Kalibrierung Ihrer Messgeräte aktuell ist. Ein Prüfprotokoll, das mit einem nicht kalibrierten Messgerät erstellt wurde, kann im Streitfall angefochten werden. Die Kalibrierfrist beträgt in der Regel 12 Monate. Professionelle Prüfdienstleister wie ARBY verwenden stets kalibrierte Geräte und weisen dies im Protokoll nach.

Bewertung und Prüfergebnis

Nach Abschluss aller drei Prüfschritte muss im Protokoll eine eindeutige Gesamtbewertung erfolgen. Diese lautet entweder „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Bei Geräten, die die Prüfung nicht bestehen, muss der festgestellte Mangel beschrieben und eine Handlungsempfehlung gegeben werden. Typische Bewertungskategorien sind:

Keine Mängel: Das Gerät hat alle Prüfschritte bestanden und darf weiter betrieben werden. Die nächste Prüffrist wird festgelegt und im Protokoll vermerkt.

Geringfügige Mängel: Das Gerät weist kleinere Abweichungen auf, die zeitnah behoben werden sollten, den sicheren Betrieb aber nicht unmittelbar gefährden. Eine Nachprüfung wird empfohlen.

Erhebliche Mängel / Gefährdung: Das Gerät stellt eine unmittelbare Gefahr dar und muss sofort außer Betrieb genommen werden. Im Protokoll wird eine Sperrung vermerkt und das Gerät mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen (z. B. roter Prüfplakette oder Sperraufkleber).

⚠️ Wichtig: Sofortige Außerbetriebnahme bei Gefährdung

Stellt die befähigte Person bei der Prüfung eine unmittelbare Gefährdung fest, muss das Gerät sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Dies ist im Prüfprotokoll zu dokumentieren und dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Eine Weiterverwendung trotz dokumentiertem Mangel kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Angaben zum nächsten Prüftermin

Ein vollständiges DGUV V3 Prüfprotokoll enthält immer auch die Festlegung des nächsten Prüftermins. Die Prüffristen richten sich nach der DGUV Vorschrift 3 sowie der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Die Richtwerte aus der DGUV Vorschrift 3 sind Maximalfristen – je nach Einsatzbedingungen können kürzere Fristen erforderlich sein.

Art des Betriebsmittels Regelprüffrist Auf Baustellen / bei erhöhter Beanspruchung
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 6 Monate (Richtwert) 3 Monate
Ortsfeste elektrische Anlagen 4 Jahre 1 Jahr
Elektrische Anlagen in Büros Bis zu 24 Monate (bei geringer Beanspruchung)
Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen 6 Monate 3 Monate

Die befähigte Person kann auf Basis ihrer fachlichen Einschätzung und der Gefährdungsbeurteilung die Prüffristen verkürzen oder – bei nachweislich geringer Fehlerquote – im Rahmen der Vorgaben verlängern. Diese Entscheidung muss im Prüfprotokoll begründet und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Aufbewahrungspflichten und Fristen

Die Aufbewahrung der Prüfprotokolle ist gesetzlich vorgeschrieben und ein häufig unterschätzter Aspekt der DGUV V3 Dokumentation. Nach § 17 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung müssen die Aufzeichnungen über die Prüfung mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, die Protokolle deutlich länger zu archivieren.

Min. bis zur nächsten Prüfung

Gesetzliche Mindest-Aufbewahrungsfrist nach BetrSichV § 17

5–6 Jahre

Empfohlene Aufbewahrungsfrist für die Praxis (Verjährungsfristen beachten)

10+ Jahre

Empfehlung bei ortsfesten Anlagen und für langfristige Haftungsabsicherung

Hintergrund der längeren Aufbewahrungsempfehlung: Die allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre, die deliktische Verjährung nach § 199 BGB kann jedoch bis zu 30 Jahre betragen. Bei schweren Arbeitsunfällen mit elektrischem Strom ermitteln Staatsanwaltschaft und Berufsgenossenschaft oft noch Jahre nach dem Ereignis. Wer dann kein Prüfprotokoll vorlegen kann, steht schlecht da.

💡 Praxis-Tipp: Digitale Archivierung nutzen

Setzen Sie auf digitale Prüfprotokolle in Kombination mit einer Prüfmitteldatenbank. Moderne Prüfsoftware ermöglicht die automatische Fristenverwaltung, die sichere Archivierung und den schnellen Zugriff auf alle Prüfnachweise. ARBY stellt Ihnen die Prüfprotokolle in digitaler Form zur Verfügung, sodass Sie jederzeit Zugriff auf alle Unterlagen haben.

Häufige Fehler bei der Protokollerstellung

In der Praxis begegnen uns als Prüfdienstleister immer wieder Prüfprotokolle, die unvollständig oder fehlerhaft sind. Diese Mängel können im Ernstfall dazu führen, dass die gesamte Prüfung als nicht durchgeführt bewertet wird. Die häufigsten Fehler haben wir für Sie zusammengestellt:

Formale Fehler

Fehlende Prüferidentifikation: Der Name und die Qualifikation der prüfenden Person fehlen oder sind unleserlich. Ohne diese Angabe ist nicht nachvollziehbar, ob die Prüfung von einer befähigten Person durchgeführt wurde.

Unvollständige Geräteidentifikation: Geräte werden nur vage beschrieben (z. B. „Bohrmaschine Werkstatt“) statt mit Hersteller, Typ und Seriennummer eindeutig identifiziert. Im Zweifelsfall ist nicht nachweisbar, welches Gerät geprüft wurde.

Fehlendes Prüfdatum: Ohne exaktes Datum ist die Einhaltung der Prüffristen nicht nachweisbar.

Inhaltliche Fehler

Keine Messwerte dokumentiert: Es wird nur „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vermerkt, ohne die tatsächlich gemessenen Werte anzugeben. Die Norm fordert jedoch die Dokumentation der konkreten Messergebnisse.

Fehlende Angabe des Messgeräts: Das verwendete Prüfgerät wird nicht dokumentiert. Ohne diese Angabe ist die Rückverfolgbarkeit der Messergebnisse nicht gewährleistet.

Keine Angabe der Prüfnorm: Es fehlt der Hinweis, nach welcher Norm geprüft wurde (z. B. DIN VDE 0701-0702). Unterschiedliche Normen haben unterschiedliche Grenzwerte und Prüfverfahren.

Nächster Prüftermin nicht festgelegt: Die Festlegung der nächsten Prüffrist ist ein Pflichtbestandteil des Protokolls und darf nicht fehlen.

⚠️ Konsequenzen fehlerhafter Dokumentation

Ein unvollständiges Prüfprotokoll kann im Schadensfall dazu führen, dass die Prüfung als nicht durchgeführt gilt. Die Folgen: Bußgelder bis zu 10.000 € nach DGUV Vorschrift 3, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft, Leistungsverweigerung der Versicherung und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung nach §§ 229, 222 StGB.

Bußgelder und Konsequenzen bei fehlender Dokumentation

Die Konsequenzen fehlender oder mangelhafter DGUV V3 Prüfprotokolle sind erheblich und können den Fortbestand eines Unternehmens gefährden. Neben den finanziellen Sanktionen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.

bis 10.000 €

Bußgeld bei Verstoß gegen die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3

bis 25.000 €

Bußgeld bei Verstoß gegen die BetrSichV (§ 22 Abs. 1)

Regress

Berufsgenossenschaft kann Behandlungskosten und Rente vom Arbeitgeber zurückfordern

Strafrecht

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder Tötung (§ 222 StGB) bei Personenschäden

Prüfprotokoll für ortsfeste Anlagen vs. ortsveränderliche Betriebsmittel

Die Dokumentationsanforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob ortsfeste elektrische Anlagen oder ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden. Beide Prüfarten erfordern ein eigenständiges Protokoll mit jeweils spezifischen Inhalten.

Ortsfeste elektrische Anlagen

Bei der Prüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE 0105-100 umfasst das Prüfprotokoll zusätzlich zu den Standardangaben die Dokumentation der Anlagenstruktur (Verteilungen, Stromkreise), die Prüfung der Schutzmaßnahmen (RCD-Prüfung, Schleifenimpedanz), die Thermografie-Ergebnisse bei Verdacht auf Überlastung sowie den Zustand der Schaltanlagen und Verteilungen. Diese Protokolle sind in der Regel umfangreicher und enthalten detaillierte Anlagenpläne.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Bei ortsveränderlichen Geräten nach DIN VDE 0701-0702 ist das Protokoll gerätebezogen. Jedes einzelne Gerät erhält einen eigenen Datensatz mit Sichtprüfungsergebnis, Messwerten und Gesamtbewertung. Bei großen Betrieben mit Hunderten oder Tausenden von Geräten wird häufig eine tabellarische Übersicht erstellt, ergänzt durch Einzelprotokolle für mangelhafte Geräte.

Best Practices für die DGUV V3 Dokumentation

Eine professionelle und rechtssichere Dokumentation der DGUV V3 Prüfung geht über das bloße Ausfüllen eines Formulars hinaus. Folgende Best Practices haben sich in der Praxis bewährt und helfen Ihnen, Ihre Dokumentation auf ein solides Fundament zu stellen.

1

Gerätekataster pflegen

Führen Sie ein vollständiges Verzeichnis aller elektrischen Betriebsmittel mit Inventarnummern, Standorten und Prüffristen. So behalten Sie den Überblick und vergessen kein Gerät bei der Prüfung.

2

Prüfplaketten anbringen

Versehen Sie jedes geprüfte Gerät mit einer Prüfplakette, die das Prüfdatum und den nächsten Prüftermin zeigt. So erkennen Mitarbeiter auf einen Blick, ob ein Gerät geprüft ist.

3

Digitale Dokumentation nutzen

Verwenden Sie professionelle Prüfsoftware statt handschriftlicher Protokolle. Digitale Systeme minimieren Fehler, ermöglichen automatische Fristüberwachung und erleichtern die Archivierung.

4

Mängelmanagement etablieren

Legen Sie einen klaren Prozess fest, wie mit festgestellten Mängeln umgegangen wird: Sofortige Sperrung, Reparaturauftrag, Nachprüfung und Dokumentation der Mängelbeseitigung.

5

Regelmäßige Schulungen durchführen

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Geräten und sensibilisieren Sie sie dafür, defekte Geräte zu melden – nicht einfach weiterzunutzen.

6

Externen Prüfdienstleister beauftragen

Ein erfahrener Dienstleister wie ARBY übernimmt die komplette Prüfung und Dokumentation normgerecht und entlastet Ihre internen Ressourcen. Sie erhalten rechtssichere Protokolle aus einer Hand.

Checkliste: Ist Ihr DGUV V3 Prüfprotokoll vollständig?

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um Ihre vorhandenen Prüfprotokolle auf Vollständigkeit zu überprüfen. Jeder Punkt muss im Protokoll enthalten sein, damit es als rechtskonformer Nachweis gilt.

✅ Checkliste DGUV V3 Prüfprotokoll

  • Name und Anschrift des Betreibers / Auftraggebers
  • Prüfdatum und Prüfort
  • Name und Qualifikation der befähigten Person
  • Art der Prüfung (Erstprüfung / Wiederholungsprüfung / nach Instandsetzung)
  • Angewandte Prüfnorm (z. B. DIN VDE 0701-0702)
  • Eindeutige Geräteidentifikation (Hersteller, Typ, Seriennummer, Inventarnummer)
  • Schutzklasse des Geräts
  • Ergebnis der Sichtprüfung
  • Dokumentierte Messwerte mit Angabe der Grenzwerte
  • Angabe des verwendeten Messgeräts (Typ, Seriennummer, Kalibrierung)
  • Ergebnis der Funktionsprüfung
  • Gesamtbewertung (bestanden / nicht bestanden)
  • Beschreibung festgestellter Mängel (falls vorhanden)
  • Festlegung der nächsten Prüffrist
  • Unterschrift der befähigten Person

ARBY – Ihr Partner für DGUV V3 Prüfungen in Berlin

Die korrekte Durchführung und Dokumentation der DGUV V3 Prüfung erfordert Fachwissen, Erfahrung und die richtige Ausstattung. Als Dienstleister für Arbeitssicherheit in Berlin-Reinickendorf übernimmt ARBY Arbeitssicherheit Buley unter der Leitung von Rico Langbein die komplette DGUV V3 Prüfung für Ihren Betrieb – von der Erfassung aller Geräte über die messtechnische Prüfung bis hin zur normgerechten Protokollerstellung.

Unsere befähigten Prüfer arbeiten mit kalibrierten Messgeräten und erstellen für Sie lückenlose, digitale Prüfprotokolle, die allen rechtlichen Anforderungen genügen. Sie erhalten eine übersichtliche Dokumentation inklusive Mängelliste, Handlungsempfehlungen und Fristenübersicht. So sind Sie auf der sicheren Seite – bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft ebenso wie im Schadensfall.

Unterstützung bei der DGUV V3 Prüfung und Dokumentation?

Rico Langbein und das Team von ARBY Arbeitssicherheit Buley übernehmen die fachgerechte Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel und Anlagen – inklusive normgerechter Prüfprotokolle. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

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Welche Angaben muss ein DGUV V3 Prüfprotokoll mindestens enthalten?

Ein vollständiges DGUV V3 Prüfprotokoll muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Betreibers, Prüfdatum, Name und Qualifikation der befähigten Person, eindeutige Geräteidentifikation (Hersteller, Typ, Seriennummer), Schutzklasse, angewandte Prüfnorm, Ergebnisse der Sichtprüfung, dokumentierte Messwerte mit Grenzwerten, Angabe des verwendeten Messgeräts, Ergebnis der Funktionsprüfung, Gesamtbewertung (bestanden/nicht bestanden) sowie die Festlegung der nächsten Prüffrist.

Wie lange müssen DGUV V3 Prüfprotokolle aufbewahrt werden?

Nach § 17 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. In der Praxis wird jedoch eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 5 bis 6 Jahren empfohlen, bei ortsfesten Anlagen sogar 10 Jahre oder länger. Grund dafür sind die zivilrechtlichen Verjährungsfristen und mögliche Ermittlungen nach Arbeitsunfällen, die noch Jahre später stattfinden können.

Wer darf ein DGUV V3 Prüfprotokoll erstellen?

Ein DGUV V3 Prüfprotokoll darf ausschließlich von einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 oder einer Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 erstellt werden. Diese Person muss über eine einschlägige Berufsausbildung, ausreichende Berufserfahrung und aktuelle Fachkenntnisse im Bereich der Prüfung elektrischer Betriebsmittel verfügen. Ein Protokoll, das von einer nicht qualifizierten Person erstellt wurde, ist rechtlich wertlos.

Welche Messwerte müssen im DGUV V3 Prüfprotokoll dokumentiert werden?

Je nach Schutzklasse des Geräts müssen verschiedene Messwerte dokumentiert werden. Bei Geräten der Schutzklasse I sind dies in der Regel der Schutzleiterwiderstand (≤ 0,3 Ω), der Isolationswiderstand (≥ 1,0 MΩ) und der Schutzleiterstrom (≤ 3,5 mA). Bei Schutzklasse II wird vor allem der Isolationswiderstand (≥ 2,0 MΩ) und der Berührungsstrom (≤ 0,5 mA) gemessen. Alle Messwerte müssen zusammen mit den zulässigen Grenzwerten und dem verwendeten Messgerät protokolliert werden.

Was passiert, wenn kein Prüfprotokoll vorhanden ist?

Ohne ordnungsgemäßes Prüfprotokoll gilt die DGUV V3 Prüfung als nicht durchgeführt. Die Konsequenzen sind erheblich: Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 € nach DGUV Vorschrift 3 bzw. bis zu 25.000 € nach der Betriebssicherheitsverordnung. Im Schadensfall können Versicherungen Leistungen verweigern, Berufsgenossenschaften Regressforderungen stellen und bei Personenschäden droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

Gibt es einen Unterschied zwischen Prüfprotokollen für ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Geräte?

Ja, die Dokumentationsanforderungen unterscheiden sich. Prüfprotokolle für ortsfeste elektrische Anlagen nach DIN VDE 0105-100 sind in der Regel umfangreicher und enthalten zusätzlich die Anlagenstruktur, Schleifenimpedanzmessungen, RCD-Prüfungen und ggf. Thermografie-Ergebnisse. Prüfprotokolle für ortsveränderliche Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 sind gerätebezogen und dokumentieren für jedes einzelne Gerät die Sichtprüfung, Messwerte und Gesamtbewertung.

Muss das verwendete Messgerät im Prüfprotokoll angegeben werden?

Ja, die Angabe des verwendeten Messgeräts ist ein Pflichtbestandteil des DGUV V3 Prüfprotokolls. Dokumentiert werden müssen der Gerätetyp, die Seriennummer und das Datum der letzten Kalibrierung. Diese Angaben gewährleisten die Rückverfolgbarkeit der Messergebnisse. Ein Prüfprotokoll ohne Messgeräteangabe oder mit einem nicht kalibrierten Messgerät kann im Streitfall angefochten werden.

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