Unternehmermodell im Arbeitsschutz: Alternative zur externen Betreuung
Das Unternehmermodell im Arbeitsschutz ermöglicht es Inhabern kleiner Betriebe, die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung teilweise selbst zu übernehmen – ohne eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen zu müssen. Dieses Modell nach DGUV Vorschrift 2 ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und eignet sich nur für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, wo die Grenzen des Unternehmermodells liegen und wann eine professionelle externe Betreuung die bessere Wahl für Ihren Betrieb ist. ARBY Arbeitssicherheit Buley aus Berlin-Reinickendorf berät Sie kompetent zu allen Betreuungsformen im Arbeitsschutz.
Was ist das Unternehmermodell im Arbeitsschutz?
Das Unternehmermodell – auch als „alternative bedarfsorientierte Betreuung“ bezeichnet – ist eine besondere Form der arbeitsschutzrechtlichen Betreuung, die in der DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) geregelt ist. Es erlaubt Unternehmerinnen und Unternehmern kleiner Betriebe, bestimmte Aufgaben im Arbeitsschutz selbst wahrzunehmen, anstatt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und einen Betriebsarzt im Rahmen der Regelbetreuung dauerhaft zu beauftragen.
Die Grundidee dahinter: In kleinen Betrieben kennt der Inhaber die Arbeitsabläufe, Gefährdungen und Beschäftigten oft am besten. Wenn dieser Inhaber entsprechend geschult wird, kann er grundlegende Arbeitsschutzaufgaben eigenverantwortlich übernehmen. Eine externe Fachberatung wird dann nur noch anlassbezogen – also bei besonderen Situationen – hinzugezogen.
Das Unternehmermodell ist dabei keine Befreiung von der Pflicht zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Es verlagert lediglich einen Teil der Verantwortung und der operativen Umsetzung auf den Unternehmer selbst. Die gesetzlichen Grundlagen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gelten unverändert.
📋 Rechtsgrundlagen des Unternehmermodells
- DGUV Vorschrift 2 – Anlage 3: Alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – §§ 1–12: Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 5: Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (gilt immer, auch beim Unternehmermodell)
- SGB VII – § 15: Ermächtigung der Unfallversicherungsträger zum Erlass von Unfallverhütungsvorschriften
Voraussetzungen für das Unternehmermodell
Nicht jeder Betrieb darf das Unternehmermodell nutzen. Es sind klare Voraussetzungen definiert, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. Fehlt auch nur eine Bedingung, ist die alternative Betreuung nicht zulässig, und der Betrieb muss auf die Regelbetreuung zurückgreifen.
Betriebsgröße als Kernkriterium
Die wichtigste Voraussetzung betrifft die Betriebsgröße. Das Unternehmermodell steht ausschließlich Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten offen. Maßgeblich ist dabei die tatsächliche Beschäftigtenzahl, wobei Teilzeitkräfte anteilig gezählt werden. Überschreitet ein Betrieb diese Grenze – auch nur vorübergehend durch Saisonarbeit oder Projektspitzen –, muss er in die Regelbetreuung wechseln.
Persönliche Teilnahme des Unternehmers
Das Modell setzt voraus, dass der Unternehmer persönlich an den vorgeschriebenen Schulungsmaßnahmen teilnimmt. Eine Delegation an Führungskräfte, Meister oder andere Beschäftigte ist nicht zulässig. Der Unternehmer muss die Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen selbst absolvieren und dies dokumentieren.
Schulungspflichten im Detail
Die Schulung gliedert sich in mehrere Phasen, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse organisiert werden. Ohne den erfolgreichen Abschluss dieser Schulungen ist die Teilnahme am Unternehmermodell nicht gestattet.
Motivationsmaßnahme
Einstiegsveranstaltung, in der die Grundlagen des Arbeitsschutzes und die Pflichten des Unternehmers vermittelt werden. Umfang: In der Regel 2–4 Stunden, je nach Unfallversicherungsträger.
Informationsmaßnahme
Branchenspezifische Schulung zu typischen Gefährdungen, relevanten Vorschriften und praktischen Schutzmaßnahmen im jeweiligen Gewerk. Umfang: Meist 4–8 Stunden.
Fortbildungsmaßnahmen
Regelmäßige Auffrischungsschulungen, die innerhalb festgelegter Intervalle (meist alle 3–5 Jahre) absolviert werden müssen, um die Teilnahmeberechtigung aufrechtzuerhalten.
Bedarfsorientierte Beratung
Bei besonderen Anlässen – etwa Neubau, Umstrukturierung, schweren Unfällen oder Einführung neuer Gefahrstoffe – muss der Unternehmer externe Fachkräfte (SiFa, Betriebsarzt) hinzuziehen.
⚠️ Achtung: Schulungspflicht ist keine Einmalveranstaltung
Viele Unternehmer unterschätzen den fortlaufenden Schulungsaufwand. Versäumen Sie die Fortbildungsfristen, erlischt Ihre Berechtigung zur alternativen Betreuung automatisch. Ihre Berufsgenossenschaft kann dann eine Regelbetreuung anordnen und bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Unternehmermodell vs. Regelbetreuung: Der Vergleich
Um die richtige Entscheidung für Ihren Betrieb zu treffen, sollten Sie die beiden Betreuungsformen systematisch vergleichen. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, unterscheiden sich jedoch erheblich in Aufwand, Verantwortung und Kosten.
| Kriterium | Unternehmermodell | Regelbetreuung (extern) |
|---|---|---|
| Betriebsgröße | Bis 50 Beschäftigte | Alle Betriebsgrößen |
| Schulungspflicht | Unternehmer muss persönlich Schulungen absolvieren | Keine Schulungspflicht für den Unternehmer |
| Fachkraft für Arbeitssicherheit | Nur anlassbezogen erforderlich | Feste Einsatzzeiten nach Betreuungsgruppe |
| Betriebsarzt | Nur anlassbezogen erforderlich | Feste Einsatzzeiten nach Betreuungsgruppe |
| Eigenverantwortung | Sehr hoch – Unternehmer trägt operative Umsetzung | Externe Fachkräfte übernehmen Beratung und Begehungen |
| Dokumentationspflicht | Hoch – Schulungsnachweise, Gefährdungsbeurteilungen, Anlassdokumentation | Wird großteils von der SiFa unterstützt |
| Kosten | Schulungsgebühren + Zeitaufwand des Unternehmers + anlassbezogene Beratung | Feste Betreuungskosten (planbar) |
| Haftungsrisiko | Unternehmer haftet vollumfänglich für Fehler in der Umsetzung | Externe SiFa berät fachlich, Unternehmerpflicht bleibt bestehen |
Wann das Unternehmermodell sinnvoll sein kann
Grundsätzlich eignet sich das Unternehmermodell für Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial, in denen der Inhaber aktiv im Tagesgeschäft involviert ist und die betrieblichen Abläufe genau kennt. Typische Beispiele sind kleine Handwerksbetriebe, Bürobetriebe mit wenigen Mitarbeitern oder Dienstleistungsunternehmen ohne besondere Gefahrstoffe oder Maschinen.
Wann die externe Regelbetreuung die bessere Wahl ist
Sobald in Ihrem Betrieb komplexe Gefährdungen vorliegen – etwa durch Gefahrstoffe, schwere Maschinen, Baustellen, elektrische Anlagen oder wechselnde Einsatzorte –, stoßen Sie mit dem Unternehmermodell schnell an Grenzen. Auch wenn Sie als Inhaber wenig Zeit für Schulungen und Dokumentation haben, ist die professionelle Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die sicherere und oft auch wirtschaftlichere Lösung.
💡 Praxis-Tipp: Kosten realistisch kalkulieren
Rechnen Sie beim Unternehmermodell nicht nur die Schulungsgebühren, sondern auch Ihren eigenen Zeitaufwand ein. Die Stunden, die Sie für Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentation aufwenden, fehlen im operativen Geschäft. Häufig ist eine externe SiFa-Betreuung günstiger als der versteckte Zeitverlust des Unternehmers.
Pflichten bleiben bestehen – auch beim Unternehmermodell
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Mit dem Unternehmermodell spare ich mir den Arbeitsschutz.“ Das ist grundlegend falsch. Sämtliche gesetzlichen Pflichten gelten unverändert, unabhängig von der gewählten Betreuungsform. Der Unterschied liegt ausschließlich darin, wer die Umsetzung fachlich begleitet.
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes und muss in jedem Betrieb erstellt, regelmäßig aktualisiert und dokumentiert werden. Beim Unternehmermodell sind Sie als Inhaber selbst dafür verantwortlich, alle Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsmittel systematisch auf Gefährdungen zu prüfen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Ohne fachliche Unterstützung einer SiFa werden dabei häufig Risiken übersehen – mit potenziell gravierenden Konsequenzen.
Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig – mindestens einmal jährlich – über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Diese Unterweisungen müssen dokumentiert und von den Beschäftigten durch Unterschrift bestätigt werden. Bei Neueinstellungen, Versetzungen oder der Einführung neuer Arbeitsmittel sind zusätzliche Unterweisungen erforderlich.
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) schreibt je nach Tätigkeit Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge vor. Auch beim Unternehmermodell müssen Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren und einen Betriebsarzt anlassbezogen hinzuziehen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Veranlassung liegt bei Ihnen.
Gefährdungsbeurteilung
Pflicht nach § 5 ArbSchG – für jeden Arbeitsplatz
Unterweisungen
Mindestens jährlich nach § 12 ArbSchG
Arbeitsmedizin
Vorsorge nach ArbMedVV organisieren
Prüfpflichten
Arbeitsmittel nach BetrSichV prüfen lassen
Dokumentation
Alle Maßnahmen lückenlos nachweisen
Notfallorganisation
Erste Hilfe, Brandschutz, Fluchtpläne
Risiken und häufige Fehler beim Unternehmermodell
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass das Unternehmermodell von vielen Betriebsinhabern unterschätzt wird. Die folgenden Fehler treten besonders häufig auf und können zu empfindlichen Konsequenzen führen – von Bußgeldern über Regressforderungen der Berufsgenossenschaft bis hin zu strafrechtlicher Verantwortung bei Arbeitsunfällen.
Fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilung
Der häufigste Fehler: Die Gefährdungsbeurteilung existiert nur pro forma oder wurde seit Jahren nicht aktualisiert. Ohne fachliche Begleitung durch eine SiFa fehlt vielen Unternehmern das Know-how, um alle relevanten Gefährdungen systematisch zu erfassen. Besonders psychische Belastungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG werden regelmäßig übersehen.
Versäumte Fortbildungsfristen
Die Berufsgenossenschaften setzen klare Fristen für die Fortbildungsmaßnahmen. Werden diese nicht eingehalten, verliert der Unternehmer seine Berechtigung zur alternativen Betreuung – oft ohne es zunächst zu bemerken. Im Schadensfall kann dies zu erheblichen Haftungsproblemen führen.
Keine anlassbezogene Beratung eingeholt
Viele Unternehmer wissen nicht genau, wann sie eine externe Fachkraft hinzuziehen müssen. Die DGUV Vorschrift 2 definiert klare Anlässe: wesentliche Änderungen von Arbeitsverfahren, Einführung neuer Arbeitsstoffe, Häufung von Arbeitsunfällen, Planung neuer Betriebsstätten oder die Einführung grundlegend neuer Technologien. Wer diese Anlässe ignoriert, handelt ordnungswidrig.
Bußgeld bei fehlender oder mangelhafter Gefährdungsbeurteilung (§ 25 ArbSchG)
Bußgeld bei fehlender sicherheitstechnischer Betreuung (DGUV Vorschrift 2)
Berufsgenossenschaft kann Unfallkosten bei grober Fahrlässigkeit zurückfordern
Bei Arbeitsunfällen mit Personenschaden drohen strafrechtliche Konsequenzen nach §§ 222, 229 StGB
Anlassbezogene Betreuung: Wann müssen Sie Experten hinzuziehen?
Auch wenn Sie am Unternehmermodell teilnehmen, gibt es klar definierte Situationen, in denen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder einen Betriebsarzt hinzuziehen müssen. Diese sogenannten Betreuungsanlässe sind in Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.
Typische Betreuungsanlässe
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Situationen, die eine externe Beratung zwingend erforderlich machen:
| Anlass | Beispiele | Erforderliche Fachkraft |
|---|---|---|
| Planung neuer Arbeitsstätten | Neubau, Umbau, Standortwechsel | SiFa + ggf. Betriebsarzt |
| Neue Arbeitsverfahren | Neue Maschinen, neue Chemikalien, neue Technologien | SiFa |
| Schwere Arbeitsunfälle | Unfälle mit Krankenhausaufenthalt, Beinahe-Unfälle mit Schwerpotenzial | SiFa + Betriebsarzt |
| Häufung von Erkrankungen | Auffällig hoher Krankenstand, berufsbedingter Verdacht | Betriebsarzt |
| Behördliche Anordnungen | Auflagen von Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft | SiFa + ggf. Betriebsarzt |
| Einführung von Gefahrstoffen | Neue Lacke, Lösemittel, Reinigungsmittel mit Gefahrstoffeinstufung | SiFa + Betriebsarzt |
⚠️ Dokumentationspflicht bei Betreuungsanlässen
Jeder Betreuungsanlass und die daraus resultierende Beratung müssen schriftlich dokumentiert werden. Halten Sie fest, welcher Anlass vorlag, welche Fachkraft hinzugezogen wurde und welche Maßnahmen empfohlen bzw. umgesetzt wurden. Diese Dokumentation kann bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder das Amt für Arbeitsschutz eingefordert werden.
Für wen eignet sich welches Betreuungsmodell?
Die Entscheidung zwischen Unternehmermodell und externer Regelbetreuung sollte nicht allein nach Kostengesichtspunkten getroffen werden. Entscheidend sind die betrieblichen Gegebenheiten, das Gefährdungspotenzial und Ihre persönliche Bereitschaft, sich intensiv mit dem Thema Arbeitsschutz auseinanderzusetzen.
Das Unternehmermodell kann passen, wenn …
… Ihr Betrieb weniger als 50 Beschäftigte hat, Sie in einer Branche mit geringem Gefährdungspotenzial tätig sind (z. B. Büro, einfache Dienstleistungen), Sie persönlich bereit sind, die Schulungen zu absolvieren und den Arbeitsschutz aktiv zu managen, und Ihre Berufsgenossenschaft das Modell für Ihre Branche anbietet.
Die externe Regelbetreuung ist besser, wenn …
… Ihr Betrieb erhöhte Gefährdungen aufweist (Bau, Produktion, Chemie, Elektro), Sie mehrere Standorte oder wechselnde Einsatzorte betreiben, Sie als Unternehmer keine Zeit für regelmäßige Schulungen haben, Sie rechtliche Sicherheit durch professionelle Beratung wünschen, oder Ihr Betrieb die 50-Beschäftigten-Grenze erreichen oder überschreiten könnte.
💡 Praxis-Tipp: Kombination prüfen
In manchen Fällen nutzen Unternehmer das Unternehmermodell als Basis und beauftragen zusätzlich eine externe SiFa für spezifische Aufgaben wie Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsschutzdienstleister über flexible Betreuungsmodelle, die zu Ihrem Betrieb passen.
Die Rolle der Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen spielen beim Unternehmermodell eine zentrale Rolle. Sie sind es, die das Modell für ihre Mitgliedsunternehmen anbieten, die Schulungen organisieren und die Einhaltung der Voraussetzungen überwachen. Nicht jede Berufsgenossenschaft bietet das Unternehmermodell für alle Branchen an – informieren Sie sich daher zunächst bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Zu den Berufsgenossenschaften, die das Unternehmermodell aktiv anbieten, gehören unter anderem die BG Bau, die BG ETEM, die BGW, die BGHM und die VBG. Die konkreten Schulungsformate, Fristen und Anforderungen können sich je nach Träger unterscheiden. Prüfen Sie daher die spezifischen Regelungen Ihrer Berufsgenossenschaft.
Warum viele Betriebe zur externen Betreuung wechseln
In der Praxis beobachten wir bei ARBY Arbeitssicherheit regelmäßig, dass Betriebe nach einigen Jahren im Unternehmermodell zur externen Regelbetreuung wechseln. Die Gründe sind vielfältig und nachvollziehbar:
Zeitmangel: Das Tagesgeschäft lässt dem Inhaber immer weniger Raum für Arbeitsschutzthemen. Schulungstermine werden verschoben, Gefährdungsbeurteilungen veralten, Unterweisungen werden vergessen.
Wachstum: Der Betrieb nähert sich der 50-Beschäftigten-Grenze oder überschreitet sie. Ein Wechsel zur Regelbetreuung wird ohnehin notwendig.
Komplexität: Neue Vorschriften, geänderte Gefahrstoffverordnungen oder technische Entwicklungen überfordern die Eigenverantwortung. Professionelle Beratung wird zum Wettbewerbsvorteil.
Haftungsbewusstsein: Nach einem Beinahe-Unfall oder einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft erkennen viele Unternehmer, dass professionelle Unterstützung nicht nur Pflicht, sondern auch Schutz ist – Schutz für die Beschäftigten und für den Unternehmer selbst.
Externe SiFa-Betreuung durch ARBY: So funktioniert es
ARBY Arbeitssicherheit Buley bietet Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit eine umfassende externe Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Rico Langbein und sein Team übernehmen für Ihren Betrieb alle sicherheitstechnischen Aufgaben – von der Gefährdungsbeurteilung über regelmäßige Begehungen bis hin zu Unterweisungen und der Beratung bei besonderen Anlässen.
Der Vorteil für Sie: Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während ein erfahrener Fachmann sicherstellt, dass Ihr Betrieb alle Arbeitsschutzanforderungen erfüllt. Die Betreuung wird individuell auf Ihre Betriebsgröße, Branche und Gefährdungssituation zugeschnitten. Ob Regelbetreuung oder bedarfsorientierte Unterstützung – ARBY findet das passende Modell für Sie.
Leistungen im Überblick
Als externer Arbeitsschutzdienstleister in Berlin und Brandenburg deckt ARBY ein breites Spektrum ab: SiFa-Betreuung, Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Durchführung von Unterweisungen und Schulungen, Baustellenkoordination nach BaustellV, Brandschutzberatung, DGUV V3 Prüfungen elektrischer Betriebsmittel, Trinkwasserbeprobung und Schadstoffkoordination. So erhalten Sie alle Arbeitsschutzleistungen aus einer Hand.
🔍 Wussten Sie schon?
Auch wenn Sie aktuell das Unternehmermodell nutzen, können Sie jederzeit zur externen Regelbetreuung wechseln. Informieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft über den Wechsel und beauftragen Sie eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. ARBY unterstützt Sie beim reibungslosen Übergang und übernimmt die Kommunikation mit Ihrem Unfallversicherungsträger.
Checkliste: Ist das Unternehmermodell das Richtige für Ihren Betrieb?
Nutzen Sie die folgende Checkliste, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Beantworten Sie die Fragen ehrlich – es geht um die Sicherheit Ihrer Beschäftigten und Ihre persönliche Haftung als Unternehmer.
Betriebsgröße prüfen
Hat Ihr Betrieb dauerhaft weniger als 50 Beschäftigte? Rechnen Sie Teilzeitkräfte anteilig mit.
Gefährdungspotenzial bewerten
Sind die Gefährdungen in Ihrem Betrieb überschaubar und gut beherrschbar? Keine Gefahrstoffe, keine schweren Maschinen?
Zeitbudget einplanen
Können Sie persönlich 20–40 Stunden pro Jahr für Schulungen, Dokumentation und Arbeitsschutzmanagement aufbringen?
BG-Angebot prüfen
Bietet Ihre Berufsgenossenschaft das Unternehmermodell für Ihre Branche an? Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Träger.
Fachkompetenz einschätzen
Trauen Sie sich zu, Gefährdungsbeurteilungen eigenständig zu erstellen und alle Arbeitsschutzvorschriften Ihrer Branche zu kennen?
Kosten vergleichen
Haben Sie die Gesamtkosten (Schulungen + Zeitaufwand + anlassbezogene Beratung) mit einer externen Regelbetreuung verglichen?
Wenn Sie bei einer oder mehreren Fragen unsicher sind, empfehlen wir Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch. Rico Langbein von ARBY analysiert gemeinsam mit Ihnen, welches Betreuungsmodell für Ihren Betrieb die optimale Lösung darstellt – fachlich fundiert, wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher.
Unsicher, ob das Unternehmermodell zu Ihrem Betrieb passt?
Rico Langbein von ARBY Arbeitssicherheit Buley berät Sie persönlich zu allen Betreuungsmodellen im Arbeitsschutz. Ob Regelbetreuung, alternative Betreuung oder ein individueller Mix – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihren Betrieb in Berlin und Brandenburg.
Kostenlose Erstberatung anfragenWas ist das Unternehmermodell im Arbeitsschutz?
Das Unternehmermodell (alternative bedarfsorientierte Betreuung nach DGUV Vorschrift 2) ermöglicht Inhabern von Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, grundlegende Arbeitsschutzaufgaben selbst zu übernehmen. Voraussetzung ist die persönliche Teilnahme an vorgeschriebenen Schulungen der zuständigen Berufsgenossenschaft. Externe Fachkräfte müssen nur noch anlassbezogen hinzugezogen werden.
Für welche Betriebsgröße gilt das Unternehmermodell?
Das Unternehmermodell steht ausschließlich Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten offen. Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt. Überschreitet ein Betrieb diese Grenze, muss er zur Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes wechseln.
Welche Schulungen muss der Unternehmer beim Unternehmermodell absolvieren?
Der Unternehmer muss persönlich an einer Motivationsmaßnahme, einer branchenspezifischen Informationsmaßnahme und regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen (in der Regel alle 3–5 Jahre) teilnehmen. Diese Schulungen werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse organisiert. Ohne den Nachweis dieser Schulungen ist die Teilnahme am Unternehmermodell nicht zulässig.
Brauche ich beim Unternehmermodell gar keine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Doch – bei bestimmten Anlässen wie der Planung neuer Arbeitsstätten, der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Gefahrstoffe, nach schweren Arbeitsunfällen oder bei behördlichen Anordnungen müssen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder einen Betriebsarzt hinzuziehen. Das Unternehmermodell ersetzt die Regelbetreuung, befreit aber nicht von der anlassbezogenen Beratungspflicht.
Welche Risiken hat das Unternehmermodell?
Die größten Risiken sind fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilungen, versäumte Fortbildungsfristen und das Übersehen von Betreuungsanlässen. Bei Arbeitsunfällen kann der Unternehmer persönlich haftbar gemacht werden, wenn Arbeitsschutzpflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden. Bußgelder bis zu 25.000 Euro und strafrechtliche Konsequenzen sind möglich.
Kann ich vom Unternehmermodell zur externen Regelbetreuung wechseln?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Informieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft über den Wechsel und beauftragen Sie eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Regelbetreuung. ARBY Arbeitssicherheit Buley unterstützt Sie beim reibungslosen Übergang und übernimmt alle sicherheitstechnischen Aufgaben für Ihren Betrieb.
Was kostet das Unternehmermodell im Vergleich zur externen Betreuung?
Die direkten Schulungskosten beim Unternehmermodell sind oft gering, da viele Berufsgenossenschaften die Schulungen kostenfrei anbieten. Allerdings müssen Sie Ihren eigenen Zeitaufwand (20–40 Stunden pro Jahr) sowie die Kosten für anlassbezogene externe Beratung einrechnen. Eine externe Regelbetreuung bietet dagegen planbare Kosten und professionelle Unterstützung. In vielen Fällen ist die externe Betreuung wirtschaftlicher als der versteckte Zeitverlust des Unternehmers.