Brandschutzbeauftragter: Aufgaben
Ein Brandschutzbeauftragter übernimmt im Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Prävention von Bränden und der Organisation des betrieblichen Brandschutzes. Ob Pflicht oder freiwillig bestellt – die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und reichen von der Erstellung von Brandschutzordnungen über die Unterweisung der Beschäftigten bis hin zur Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche konkreten Aufgaben ein Brandschutzbeauftragter hat, wann die Bestellung gesetzlich vorgeschrieben ist und wie ARBY Arbeitssicherheit Buley Sie bei der Umsetzung eines wirksamen Brandschutzkonzepts in Berlin unterstützt.
Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Person, die den Arbeitgeber oder Betreiber in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes berät und unterstützt. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner für den vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz im Unternehmen. Dabei handelt es sich um eine beratende Funktion – die Verantwortung für den Brandschutz verbleibt grundsätzlich beim Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber.
Die Rolle des Brandschutzbeauftragten ist in Deutschland nicht in einem einzelnen Gesetz definiert, sondern ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen. Die wichtigsten Orientierungsrahmen bieten die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Ergänzend spielen die Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen und die Industriebaurichtlinie eine bedeutende Rolle.
📋 Brandschutzbeauftragter auf einen Blick
- Beratende Funktion – keine Übernahme der Arbeitgeberverantwortung
- Zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb
- Ausbildung gemäß DGUV Information 205-003 (mind. 64 Unterrichtseinheiten)
- Regelmäßige Fortbildung erforderlich (mind. alle 3 Jahre, je 16 UE)
- Schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber notwendig
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Die Frage, ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine generelle gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen besteht nicht. Allerdings gibt es zahlreiche Konstellationen, in denen die Bestellung verpflichtend ist oder dringend empfohlen wird.
Gesetzliche und behördliche Vorgaben
In vielen Fällen ergibt sich die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten aus der jeweiligen Baugenehmigung, aus Sonderbauverordnungen der Bundesländer oder aus Auflagen der Baubehörde. Die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) fordert beispielsweise für Industriebauten mit erhöhtem Brandrisiko die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Ebenso können Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO), Verkaufsstättenverordnungen oder Krankenhausbauverordnungen entsprechende Anforderungen enthalten.
Darüber hinaus können die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger über ihre Vorschriften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern. So sieht etwa die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ vor, dass der Unternehmer für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes – einschließlich des Brandschutzes – zu sorgen hat.
⚠️ Achtung: Baugenehmigung prüfen!
In vielen Baugenehmigungen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten als Auflage formuliert. Prüfen Sie Ihre Baugenehmigung sorgfältig, denn ein Verstoß gegen Auflagen kann die Nutzungsgenehmigung gefährden und empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Typische Branchen und Einrichtungen mit Bestellpflicht
| Branche / Einrichtung | Rechtsgrundlage | Bestellpflicht |
|---|---|---|
| Industriebetriebe (große Brandabschnitte) | Industriebaurichtlinie (IndBauRL) | Ja, bei Abweichungen im Brandschutzkonzept |
| Versammlungsstätten (ab 200 Personen) | VStättVO der Länder | Ja, in der Regel verpflichtend |
| Verkaufsstätten (ab 2.000 m² Verkaufsfläche) | VkVO der Länder | Häufig verpflichtend |
| Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen | Sonderbauverordnungen, Baugenehmigung | Ja, regelmäßig gefordert |
| Hochhäuser | Hochhausrichtlinie / Landesbauordnung | Ja, häufig als Auflage |
| Betriebe mit Umgang mit Gefahrstoffen | GefStoffV, BetrSichV, Baugenehmigung | Oft gefordert |
| Beherbergungsstätten (ab 60 Betten) | Beherbergungsstättenverordnung | Länderspezifisch |
💡 Tipp: Auch ohne Pflicht sinnvoll
Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für viele Betriebe wirtschaftlich sinnvoll. Versicherer honorieren einen organisierten Brandschutz häufig mit günstigeren Prämien, und im Schadensfall lässt sich eine funktionierende Brandschutzorganisation als Nachweis der Sorgfaltspflicht anführen.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Detail
Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 umfassend beschrieben. Sie lassen sich in verschiedene Bereiche gliedern: vorbeugender Brandschutz, organisatorischer Brandschutz, abwehrender Brandschutz sowie Dokumentation und Schulung. Im Folgenden werden die wichtigsten Aufgabenfelder detailliert dargestellt.
Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz bildet den Schwerpunkt der Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten. Hier geht es darum, Brände zu verhindern, bevor sie entstehen. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung nach DIN 14096. Diese gliedert sich in drei Teile: Teil A (Aushang für alle Personen im Gebäude), Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) und Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben).
Darüber hinaus wirkt der Brandschutzbeauftragte bei der Ermittlung von Brandgefahren mit. Er begeht regelmäßig den Betrieb, identifiziert potenzielle Zündquellen und brennbare Materialien und bewertet die Wirksamkeit vorhandener Schutzmaßnahmen. Diese Begehungen sind systematisch zu dokumentieren und fließen in die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ein.
Organisatorischer Brandschutz
Im organisatorischen Brandschutz übernimmt der Brandschutzbeauftragte eine koordinierende Rolle. Er erstellt Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601 oder wirkt bei deren Erstellung mit. Er organisiert und überwacht die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Freihaltung dieser Wege. Zudem plant er Räumungsübungen und Evakuierungsübungen und wertet deren Ergebnisse aus.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Organisation der Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 muss ein Anteil von mindestens 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Der Brandschutzbeauftragte koordiniert die Auswahl, Ausbildung und regelmäßige Nachschulung dieser Personen. Er stellt sicher, dass in jeder Schicht und in jedem Gebäudeteil ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer verfügbar sind.
Brandschutzordnung erstellen
Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B und C) – angepasst an die betrieblichen Gegebenheiten und regelmäßig aktualisiert.
Brandgefahren ermitteln
Regelmäßige Begehungen zur Identifikation von Brandgefahren, Bewertung von Zündquellen und brennbaren Stoffen sowie Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung.
Flucht- und Rettungswege sichern
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601, Überwachung der Kennzeichnung und Freihaltung aller Fluchtwege im Betrieb.
Brandschutzhelfer organisieren
Auswahl, Ausbildung und Nachschulung von Brandschutzhelfern (mind. 5 % der Beschäftigten gemäß ASR A2.2) – inklusive praktischer Löschübungen.
Brandschutzeinrichtungen kontrollieren
Überwachung der Wartung und Prüfung von Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutztüren und Wandhydranten.
Evakuierungsübungen durchführen
Planung, Durchführung und Auswertung von Räumungsübungen – mindestens einmal jährlich empfohlen, in manchen Sonderbauten vorgeschrieben.
Überwachung und Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen
Der Brandschutzbeauftragte überwacht die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung aller brandschutztechnischen Einrichtungen. Dazu gehören Feuerlöscher, die gemäß DIN 14406-4 alle zwei Jahre einer Sachkundigenprüfung unterzogen werden müssen, sowie Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833. Auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Sprinkleranlagen, Wandhydranten, Brandschutztüren und Brandschutzklappen fallen in seinen Kontrollbereich.
Der Brandschutzbeauftragte führt selbst keine Wartungen durch, sondern stellt sicher, dass die Prüffristen eingehalten werden und die Ergebnisse dokumentiert sind. Er kontrolliert die Funktionsfähigkeit durch Sichtprüfungen und meldet Mängel unverzüglich dem Arbeitgeber mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Schulung und Unterweisung
Die Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Gemäß § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig – mindestens einmal jährlich – über Brandgefahren und das richtige Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Planung und Durchführung dieser Unterweisungen.
Inhalte der Brandschutzunterweisung umfassen unter anderem das Verhalten im Brandfall, die Bedienung von Feuerlöschern, die Alarmierung der Feuerwehr, die Nutzung von Flucht- und Rettungswegen sowie besondere Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz. Für neue Mitarbeiter ist eine Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschrieben.
Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr
Der Brandschutzbeauftragte fungiert als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und externen Stellen. Er ist Ansprechpartner für die Feuerwehr bei Einsätzen und bei der Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095. Er arbeitet mit den Baubehörden zusammen, wenn es um die Einhaltung baurechtlicher Brandschutzauflagen geht, und stimmt sich mit dem zuständigen Versicherer über brandschutztechnische Anforderungen ab.
Auch die Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), dem Betriebsarzt und dem Sicherheitsbeauftragten gehört zu seinen Aufgaben. Der Brandschutzbeauftragte nimmt an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teil und bringt dort brandschutzrelevante Themen ein.
Qualifikation und Ausbildung
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist in der DGUV Information 205-003 geregelt. Die Grundausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) und schließt mit einer Prüfung ab. Die Ausbildungsinhalte decken den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz ebenso ab wie rechtliche Grundlagen, Brandlehre und das Verhalten im Brandfall.
Für die Aufrechterhaltung der Qualifikation ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich. Die DGUV Information 205-003 empfiehlt eine Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren. Diese Fortbildung soll aktuelle Entwicklungen im Brandschutzrecht, neue technische Regelwerke und betriebsspezifische Themen behandeln.
64 Unterrichtseinheiten
Mindestumfang der Grundausbildung nach DGUV Information 205-003
Fortbildung alle 3 Jahre
Mind. 16 UE zur Aufrechterhaltung der Qualifikation
Schriftliche Bestellung
Dokumentierte Bestellung mit Aufgabenbeschreibung durch den Arbeitgeber
Ausreichend Zeit
Der Arbeitgeber muss ausreichend Zeit für die Aufgabenwahrnehmung einräumen
Brandschutzbeauftragter vs. Brandschutzhelfer – der Unterschied
In der Praxis werden die Begriffe Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer häufig verwechselt. Es handelt sich jedoch um zwei grundlegend verschiedene Funktionen mit unterschiedlichem Umfang, Ausbildung und Verantwortungsbereich.
| Kriterium | Brandschutzbeauftragter | Brandschutzhelfer |
|---|---|---|
| Ausbildungsumfang | Mind. 64 Unterrichtseinheiten | Ca. 4–6 Stunden (Theorie + Praxis) |
| Rechtsgrundlage | DGUV Information 205-003, Sonderbauverordnungen | ASR A2.2, DGUV Information 205-023 |
| Anzahl im Betrieb | In der Regel 1 Person (ggf. Stellvertreter) | Mind. 5 % der Beschäftigten |
| Hauptaufgabe | Beratung, Organisation, Überwachung des gesamten Brandschutzes | Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden, Evakuierungsunterstützung |
| Fortbildung | Mind. 16 UE alle 3 Jahre | Wiederholung in angemessenen Zeitabständen (empfohlen: alle 3–5 Jahre) |
| Bestellung | Schriftlich mit Aufgabenübertragung | Im Rahmen der Unterweisung |
Während der Brandschutzhelfer im Ernstfall bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden und der Evakuierung unterstützt, ist der Brandschutzbeauftragte für die strategische Planung und Organisation des gesamten betrieblichen Brandschutzes verantwortlich. Beide Funktionen ergänzen sich und sind für einen wirksamen Brandschutz unverzichtbar.
Rechtliche Konsequenzen bei mangelhaftem Brandschutz
Die Vernachlässigung des betrieblichen Brandschutzes kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Arbeitgeber, die ihre Pflichten im Brandschutz nicht erfüllen, riskieren Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftung.
Bußgeld bei Verstößen gegen die Arbeitsstättenverordnung (§ 9 ArbStättV)
Bußgeld bei Verstößen gegen baurechtliche Auflagen (länderspezifisch)
Bei Personenschäden drohen strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung
Versicherer können bei grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen oder verweigern
Besonders kritisch wird es, wenn ein Brand Personenschäden verursacht und nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitgeber seine Organisationspflichten im Brandschutz vernachlässigt hat. In solchen Fällen können neben Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen nach §§ 222, 229 StGB (fahrlässige Tötung bzw. fahrlässige Körperverletzung) drohen. Die ordnungsgemäße Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und die Dokumentation aller Brandschutzmaßnahmen sind daher ein wichtiger Baustein der rechtlichen Absicherung.
Interner oder externer Brandschutzbeauftragter?
Arbeitgeber haben die Wahl, einen eigenen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten ausbilden zu lassen oder einen externen Dienstleister mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die je nach Betriebsgröße und Branche abzuwägen sind.
Vorteile eines internen Brandschutzbeauftragten
Ein interner Brandschutzbeauftragter kennt den Betrieb, die Abläufe und die Beschäftigten aus dem täglichen Arbeitsalltag. Er ist ständig vor Ort und kann Brandgefahren schnell erkennen und melden. Die Kommunikationswege sind kurz, und die Integration in die betriebliche Organisation ist einfacher. Allerdings erfordert die Ausbildung Zeit und Kosten, und der Mitarbeiter muss ausreichend von seinen regulären Aufgaben freigestellt werden.
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten
Ein externer Brandschutzbeauftragter bringt umfassende Fachkenntnisse und Erfahrungen aus verschiedenen Branchen mit. Er betrachtet den Betrieb mit einem objektiven Blick und erkennt häufig Schwachstellen, die intern übersehen werden. Die Kosten sind planbar, und das Unternehmen muss keinen eigenen Mitarbeiter für die umfangreiche Ausbildung abstellen. Zudem ist die Fortbildungspflicht Sache des externen Dienstleisters.
💡 Praxis-Tipp: Kombination beider Modelle
Viele Unternehmen setzen erfolgreich auf eine Kombination: Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt die fachliche Beratung, Begehungen und Dokumentation, während ein interner Ansprechpartner (z. B. ein ausgebildeter Brandschutzhelfer) die tägliche Umsetzung vor Ort koordiniert. So verbinden Sie externes Know-how mit interner Betriebskenntnis.
Brandschutzbeauftragter in Berlin – besondere Anforderungen
In Berlin gelten die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) sowie verschiedene landesspezifische Sonderbauverordnungen. Die Berliner Feuerwehr stellt hohe Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz, insbesondere in Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Hochhäusern, Krankenhäusern und Verkaufsstätten. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in vielen Baugenehmigungen als Auflage enthalten.
Für Unternehmen in Berlin-Reinickendorf und den umliegenden Bezirken bietet ARBY Arbeitssicherheit Buley eine umfassende Brandschutzbetreuung an. Rico Langbein und sein Team unterstützen Sie bei der Erstellung von Brandschutzordnungen, der Durchführung von Begehungen, der Schulung Ihrer Brandschutzhelfer und der Kommunikation mit Behörden und Feuerwehr. Als erfahrener Dienstleister für Arbeitssicherheit kennt ARBY die lokalen Anforderungen und sorgt dafür, dass Ihr Betrieb jederzeit rechtskonform aufgestellt ist.
⚠️ Berliner Besonderheit: Feuerbeschau
Die Berliner Feuerwehr führt regelmäßig Feuerbeschauen (Brandverhütungsschauen) in Sonderbauten durch. Bei diesen Kontrollen wird geprüft, ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt ist, ob die Brandschutzordnung aktuell ist und ob alle brandschutztechnischen Einrichtungen funktionsfähig sind. Mängel können zu Auflagen, Nutzungsuntersagungen oder Bußgeldern führen.
Checkliste: So organisieren Sie Ihren betrieblichen Brandschutz
Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, die Sie als Arbeitgeber im Bereich Brandschutz umsetzen sollten. Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt Sie bei jedem einzelnen Punkt.
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung, die Brandgefahren systematisch erfasst und bewertet. Leiten Sie geeignete Schutzmaßnahmen ab und dokumentieren Sie alles lückenlos.
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Erstellen Sie eine vollständige Brandschutzordnung (Teile A, B und C) und hängen Sie Teil A gut sichtbar aus. Aktualisieren Sie die Ordnung bei Änderungen im Betrieb.
Brandschutzhelfer ausbilden
Lassen Sie mindestens 5 % Ihrer Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden. Stellen Sie sicher, dass in jeder Schicht genügend Helfer anwesend sind.
Feuerlöscher und Anlagen warten
Halten Sie alle Prüffristen für Feuerlöscher (alle 2 Jahre), Brandmeldeanlagen und sonstige brandschutztechnische Einrichtungen ein.
Jährliche Unterweisung
Unterweisen Sie alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich im Brandschutz. Dokumentieren Sie die Teilnahme und die behandelten Inhalte.
Räumungsübung durchführen
Führen Sie regelmäßig Räumungsübungen durch, werten Sie die Ergebnisse aus und optimieren Sie Ihre Evakuierungspläne auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse.
ARBY Arbeitssicherheit – Ihr Partner für Brandschutz in Berlin
ARBY Arbeitssicherheit Buley bietet Ihnen eine ganzheitliche Betreuung im betrieblichen Brandschutz. Unser Leistungsspektrum umfasst die Übernahme der Funktion als externer Brandschutzbeauftragter, die Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen, die Durchführung von Brandschutzbegehungen, die Ausbildung von Brandschutzhelfern sowie die Beratung bei baurechtlichen Brandschutzfragen. Als Dienstleister für Arbeitssicherheit verbinden wir Brandschutz-Know-how mit umfassender Arbeitsschutzexpertise – von der Gefährdungsbeurteilung über die SiFa-Betreuung bis zur DGUV V3 Prüfung.
Rico Langbein und sein Team sind in Berlin-Reinickendorf ansässig und betreuen Unternehmen in ganz Berlin und Brandenburg. Ob kleiner Handwerksbetrieb, mittelständisches Unternehmen oder große Verwaltung – wir passen unsere Leistungen individuell an Ihre Bedürfnisse an und sorgen dafür, dass Sie im Brandschutz rechtssicher aufgestellt sind.
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Sie benötigen einen externen Brandschutzbeauftragten, eine aktuelle Brandschutzordnung oder die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer? Rico Langbein und das Team von ARBY Arbeitssicherheit Buley beraten Sie kompetent und praxisnah – in Berlin und Umgebung.
Kostenlose Erstberatung anfragenWas sind die Hauptaufgaben eines Brandschutzbeauftragten?
Die Hauptaufgaben umfassen die Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung nach DIN 14096, die Ermittlung von Brandgefahren durch regelmäßige Begehungen, die Überwachung der Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen, die Organisation der Brandschutzhelfer-Ausbildung, die Planung von Räumungsübungen, die Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz sowie die Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden. Die Aufgaben sind in der DGUV Information 205-003 detailliert beschrieben.
Ist ein Brandschutzbeauftragter in jedem Unternehmen Pflicht?
Nein, es gibt keine generelle gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für alle Unternehmen. Die Pflicht ergibt sich aus Sonderbauverordnungen, Baugenehmigungen, der Industriebaurichtlinie oder Auflagen der Berufsgenossenschaften. Typische Pflichtfälle sind Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser und Industriebetriebe mit erhöhtem Brandrisiko. Auch ohne Pflicht ist die Bestellung aus Haftungs- und Versicherungsgründen empfehlenswert.
Welche Ausbildung benötigt ein Brandschutzbeauftragter?
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst gemäß DGUV Information 205-003 mindestens 64 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) und schließt mit einer Prüfung ab. Inhalte sind unter anderem rechtliche Grundlagen, baulicher und anlagentechnischer Brandschutz, organisatorischer Brandschutz und Brandlehre. Zur Aufrechterhaltung der Qualifikation ist eine Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragtem und Brandschutzhelfer?
Der Brandschutzbeauftragte ist eine umfassend ausgebildete Person (mind. 64 UE), die den Arbeitgeber strategisch in allen Brandschutzfragen berät und den gesamten betrieblichen Brandschutz organisiert. Der Brandschutzhelfer wird in einer kurzen Schulung (ca. 4–6 Stunden) ausgebildet und unterstützt bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden und der Evakuierung. Mindestens 5 % der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein (ASR A2.2).
Kann ein externer Dienstleister als Brandschutzbeauftragter bestellt werden?
Ja, die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten ist zulässig und in der Praxis weit verbreitet. Externe Brandschutzbeauftragte bringen umfassende Fachkenntnisse aus verschiedenen Branchen mit und betrachten den Betrieb objektiv. Die Kosten sind planbar, und die Fortbildungspflicht liegt beim Dienstleister. ARBY Arbeitssicherheit Buley bietet diese Leistung für Unternehmen in Berlin und Brandenburg an.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen Brandschutzpflichten?
Bei Verstößen gegen die Arbeitsstättenverordnung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden (§ 9 ArbStättV). Verstöße gegen baurechtliche Brandschutzauflagen können je nach Landesrecht mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mehr geahndet werden. Bei Personenschäden infolge mangelhaften Brandschutzes drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB). Versicherer können bei grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen.
Wie oft muss eine Brandschutzunterweisung stattfinden?
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich im Brandschutz unterwiesen werden. Neue Mitarbeiter sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst das Verhalten im Brandfall, die Bedienung von Feuerlöschern, die Alarmierung der Feuerwehr und die Nutzung von Flucht- und Rettungswegen. Die Teilnahme und die Inhalte sind zu dokumentieren.