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wie viele und wo?

Feuerlöscher sind in jedem Betrieb Pflicht – doch wie viele Feuerlöscher brauchen Sie tatsächlich, und wo müssen diese aufgestellt werden? Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die technische Regel ASR A2.2 regeln exakt, welche Grundausstattung an Feuerlöschern je nach Betriebsgröße, Brandgefährdung und Grundfläche erforderlich ist. Fehler bei Anzahl oder Standortwahl können im Ernstfall Menschenleben kosten – und bei Kontrollen empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Feuerlöscher-Bedarf für Ihr Unternehmen korrekt berechnen und die optimalen Standorte festlegen.

Feuerlöscher im Betrieb: Gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, seinen Betrieb mit einer ausreichenden Anzahl an Feuerlöschern auszustatten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie den konkretisierenden Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Zusätzlich fordert die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) eine angemessene Brandschutzausstattung.

Die zentrale Frage, die sich Arbeitgeber, Facility Manager und Bauherren stellen, lautet: Wie viele Feuerlöscher brauche ich – und wo genau müssen sie hängen? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Grundfläche Ihres Betriebs, die vorhandene Brandgefährdung und die Art der Brandlasten. Pauschale Aussagen wie „ein Feuerlöscher pro Etage“ greifen dabei deutlich zu kurz und können im Ernstfall fatale Folgen haben.

§ 4 Abs. 3 der ArbStättV schreibt vor, dass Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein müssen. Die ASR A2.2 konkretisiert diese Anforderung und liefert ein detailliertes Berechnungsverfahren auf Basis sogenannter Löschmitteleinheiten (LE). Dieses System stellen wir Ihnen im Folgenden umfassend vor.

📋 Wichtige Rechtsgrundlagen auf einen Blick

  • ArbSchG §§ 3–5 – Grundpflichten des Arbeitgebers, einschließlich Gefährdungsbeurteilung
  • ArbStättV § 4 Abs. 3 – Pflicht zur Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • ASR A2.2 – Technische Regel „Maßnahmen gegen Brände“ (Berechnungsgrundlage)
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DIN EN 3 – Norm für tragbare Feuerlöscher
  • DIN 14406-4 – Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher

Was sind Löschmitteleinheiten (LE) und warum sind sie entscheidend?

Die Anzahl der benötigten Feuerlöscher wird nicht einfach nach der Stückzahl berechnet, sondern nach sogenannten Löschmitteleinheiten (LE). Eine Löschmitteleinheit ist eine normierte Größe, die das Löschvermögen eines Feuerlöschers beschreibt. Dieses System ermöglicht es, unterschiedliche Feuerlöschertypen und -größen miteinander zu vergleichen und den Bedarf exakt zu berechnen.

Die ASR A2.2 definiert, wie viele Löschmitteleinheiten je nach Grundfläche des Betriebs mindestens vorgehalten werden müssen. Dabei wird zunächst eine Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung festgelegt. Bei erhöhter oder hoher Brandgefährdung kommen zusätzliche Maßnahmen hinzu.

Löschmitteleinheiten gängiger Feuerlöscher

Nicht jeder Feuerlöscher hat denselben LE-Wert. Ein kleiner 2-kg-Pulverlöscher hat ein deutlich geringeres Löschvermögen als ein 12-kg-Gerät. Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung der Löschmitteleinheiten zu den gängigsten Feuerlöschertypen nach ASR A2.2:

Feuerlöscher-Typ Löschvermögen (Rating) Löschmitteleinheiten (LE)
Pulverlöscher 2 kg 5A / 34B 2 LE
Pulverlöscher 6 kg 21A / 113B 6 LE
Pulverlöscher 9 kg 27A / 144B 9 LE
Pulverlöscher 12 kg 43A / 183B 12 LE
Schaumlöscher 6 Liter 21A / 183B 6 LE
Schaumlöscher 9 Liter 27A / 183B 9 LE
CO₂-Löscher 2 kg 34B 2 LE
CO₂-Löscher 5 kg 89B 5 LE
Wasserlöscher 6 Liter 21A 6 LE
Fettbrandlöscher 3 Liter 13A / 75F 3 LE

⚠️ Wichtig: Mindestgröße beachten

Die ASR A2.2 schreibt vor, dass für die Grundausstattung nur Feuerlöscher mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten (z. B. ein 6-kg-Pulverlöscher oder 6-Liter-Schaumlöscher) angerechnet werden dürfen. Kleinere Geräte (z. B. 2-kg-Löscher) gelten lediglich als Ergänzung und dürfen nicht auf die Grundausstattung angerechnet werden.

Wie viele Feuerlöscher braucht Ihr Betrieb? Die Berechnung nach ASR A2.2

Die Berechnung der erforderlichen Feuerlöscheranzahl erfolgt in mehreren Schritten. Grundlage ist immer die Grundfläche der Arbeitsstätte in Quadratmetern. Die ASR A2.2 enthält eine Tabelle, die jedem Flächenbereich eine Mindestanzahl an Löschmitteleinheiten zuordnet.

Schritt-für-Schritt: Feuerlöscher-Bedarf berechnen

1

Grundfläche ermitteln

Messen Sie die gesamte Grundfläche Ihrer Arbeitsstätte in Quadratmetern. Berücksichtigen Sie alle Geschosse, Lagerräume, Werkstätten und Büroflächen einzeln.

2

Brandgefährdung bewerten

Bestimmen Sie die Brandgefährdungsstufe: gering, normal oder erhöht. Die Einstufung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.

3

Löschmitteleinheiten ablesen

Lesen Sie aus der Tabelle der ASR A2.2 die erforderliche Mindestanzahl an Löschmitteleinheiten (LE) für Ihre Grundfläche ab.

4

Brandklassen bestimmen

Ermitteln Sie, welche Brandklassen (A, B, C, D, F) in Ihrem Betrieb relevant sind. Dies bestimmt den Feuerlöscher-Typ.

5

Feuerlöscher auswählen

Wählen Sie passende Feuerlöscher (mind. 6 LE) und rechnen Sie die LE zusammen, bis der Mindestbedarf gedeckt ist.

6

Standorte festlegen

Platzieren Sie die Feuerlöscher so, dass die maximale Entfernung von jedem Arbeitsplatz zum nächsten Löscher nicht mehr als 20 Meter (Laufweg) beträgt.

Tabelle: Mindest-Löschmitteleinheiten nach Grundfläche (ASR A2.2)

Die folgende Tabelle zeigt die Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung. Bei erhöhter Brandgefährdung müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

Grundfläche bis (m²) Löschmitteleinheiten (LE) Beispiel: Anzahl 6-kg-Pulverlöscher (je 6 LE)
50 m² 6 LE 1 Feuerlöscher
100 m² 12 LE 2 Feuerlöscher
200 m² 18 LE 3 Feuerlöscher
300 m² 24 LE 4 Feuerlöscher
400 m² 30 LE 5 Feuerlöscher
500 m² 36 LE 6 Feuerlöscher
600 m² 42 LE 7 Feuerlöscher
800 m² 48 LE 8 Feuerlöscher
1.000 m² 54 LE 9 Feuerlöscher
je weitere 250 m² +6 LE +1 Feuerlöscher

💡 Praxis-Tipp: Rechenbeispiel für ein typisches Büro

Ihr Büro hat eine Grundfläche von 350 m². Laut Tabelle benötigen Sie mindestens 24 LE (bis 300 m²) plus 6 LE (bis 400 m²) = 30 Löschmitteleinheiten. Mit 6-Liter-Schaumlöschern (je 6 LE) benötigen Sie also mindestens 5 Feuerlöscher. Aufgrund der Laufweg-Regel (max. 20 m) können in der Praxis mehr Löscher erforderlich sein.

Brandklassen verstehen: Der richtige Feuerlöscher für den richtigen Brand

Nicht jeder Feuerlöscher eignet sich für jede Art von Brand. Die DIN EN 2 unterscheidet fünf Brandklassen, die bestimmen, welcher Löschertyp in Ihrem Betrieb eingesetzt werden muss. Die Auswahl des falschen Löschmittels kann den Brand verschlimmern oder zu schweren Verletzungen führen.

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Brandklasse A

Feste, glutbildende Stoffe: Holz, Papier, Textilien, Kunststoffe

🛢️

Brandklasse B

Flüssige oder flüssig werdende Stoffe: Benzin, Öle, Lacke, Wachs

🔥

Brandklasse C

Gasförmige Stoffe: Erdgas, Propan, Butan, Wasserstoff, Acetylen

⚙️

Brandklasse D

Brennbare Metalle: Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium

🍳

Brandklasse F

Speiseöle und Speisefette: Frittierfett, Bratöl (Küchen, Gastronomie)

In einem typischen Bürobetrieb dominiert die Brandklasse A (Papier, Möbel, Kunststoffe). In Werkstätten mit Lösungsmitteln kommt Brandklasse B hinzu. Betriebsküchen und Gastronomiebetriebe benötigen zusätzlich Löscher der Brandklasse F. Serverräume und Elektrobereiche werden häufig mit CO₂-Löschern ausgestattet, da diese rückstandsfrei löschen und empfindliche Elektronik nicht beschädigen.

⚠️ Achtung: Niemals Wasser auf Fettbrände!

Der Einsatz eines Wasser- oder Schaumlöschers auf brennendes Speisefett führt zu einer explosionsartigen Fettexplosion mit lebensgefährlichen Folgen. In Küchenbereichen müssen zwingend Feuerlöscher der Brandklasse F (Fettbrandlöscher) bereitgestellt werden.

Wo müssen Feuerlöscher aufgestellt werden? Standortwahl nach ASR A2.2

Die richtige Platzierung von Feuerlöschern ist ebenso wichtig wie deren Anzahl. Die ASR A2.2 enthält klare Vorgaben zur Standortwahl, die sicherstellen, dass im Brandfall jeder Beschäftigte schnell einen Feuerlöscher erreichen kann.

Die 20-Meter-Regel: Maximale Laufwege

Die zentrale Anforderung der ASR A2.2 lautet: Die tatsächliche Laufweglänge von jedem Arbeitsplatz zum nächsten Feuerlöscher darf maximal 20 Meter betragen. Dabei wird nicht die Luftlinie gemessen, sondern der tatsächliche Laufweg unter Berücksichtigung von Wänden, Regalen und anderen Hindernissen. Diese Regel gilt unabhängig von der Betriebsgröße und der Brandgefährdung.

In der Praxis bedeutet dies häufig, dass mehr Feuerlöscher aufgestellt werden müssen, als die reine LE-Berechnung ergibt. Insbesondere in verwinkelt geschnittenen Gebäuden, Lagerhallen mit hohen Regalreihen oder mehrstöckigen Bürogebäuden kann die Laufweg-Regel die Anzahl der benötigten Feuerlöscher erheblich erhöhen.

Grundsätze der Standortwahl

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Gut sichtbar anbringen

Feuerlöscher müssen sofort erkennbar sein. Verwenden Sie Brandschutzzeichen nach ASR A1.3 (weißes Feuerlöscher-Piktogramm auf rotem Grund) zur Kennzeichnung.

🚪

An Fluchtwegen platzieren

Bevorzugte Standorte sind Flure, Treppenhäuser, Ein- und Ausgänge sowie Kreuzungspunkte von Verkehrswegen – also Orte, die Beschäftigte ohnehin passieren.

🖐️

Leicht zugänglich aufstellen

Feuerlöscher dürfen nicht verstellt, zugebaut oder hinter verschlossenen Türen aufbewahrt werden. Die Griffhöhe sollte zwischen 0,80 m und 1,20 m über dem Boden liegen.

Nähe zu Gefahrenbereichen

In der Nähe von besonderen Brandgefahren (Serverräume, Werkbänke, Küchen, Lager für brennbare Stoffe) sollten zusätzliche, passende Feuerlöscher positioniert werden.

💡 Praxis-Tipp: Feuerlöscher-Standortplan erstellen

Erstellen Sie einen Feuerlöscher-Standortplan als Bestandteil Ihres Flucht- und Rettungsplans. Dieser Plan zeigt alle Feuerlöscher-Standorte, die zugehörigen Brandklassen und die Laufwege. Hängen Sie den Plan gut sichtbar in jedem Geschoss aus. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt Sie bei der Erstellung.

Besondere Standort-Anforderungen

Bestimmte Bereiche erfordern eine besondere Aufmerksamkeit bei der Feuerlöscher-Platzierung:

Tiefgaragen und Parkhäuser: Hier müssen Feuerlöscher in Abständen von maximal 40 Metern Laufweg aufgestellt werden. Geeignet sind Schaumlöscher (Brandklasse A und B) aufgrund der typischen Brandlasten (Kraftstoff, Kunststoffe).

Serverräume und EDV-Bereiche: CO₂-Feuerlöscher (Brandklasse B) sind hier die erste Wahl, da sie rückstandsfrei löschen und elektronische Geräte nicht beschädigen. Beachten Sie jedoch die Erstickungsgefahr in kleinen, geschlossenen Räumen.

Werkstätten und Produktionshallen: Hier liegen häufig erhöhte Brandgefährdungen vor. Neben der Grundausstattung können zusätzliche Maßnahmen wie Wandhydranten, fahrbare Feuerlöscher (50 kg) oder automatische Löschanlagen erforderlich sein.

Außenbereiche und Baustellen: Feuerlöscher müssen vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Frostschutz, UV-Schutz). Auf Baustellen sind sie gemäß den Vorgaben des SiGe-Plans aufzustellen.

Normale vs. erhöhte Brandgefährdung: Was gilt für Ihren Betrieb?

Die Einstufung der Brandgefährdung hat direkten Einfluss auf die Anzahl der benötigten Feuerlöscher und die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen. Die ASR A2.2 unterscheidet drei Stufen:

Gefährdungsstufe Typische Betriebe Anforderungen
Normale Brandgefährdung Büros, Verwaltungen, Schulen, Arztpraxen Grundausstattung nach LE-Tabelle ausreichend
Erhöhte Brandgefährdung Werkstätten, Lager mit brennbaren Stoffen, Gastronomie, Holzverarbeitung Grundausstattung + zusätzliche Maßnahmen (mehr LE, Wandhydranten, Löschanlagen)
Hohe Brandgefährdung Chemische Industrie, Raffinerien, Sprengstofflager Individuelle Brandschutzkonzepte, automatische Löschanlagen, Werkfeuerwehr

Die Einstufung der Brandgefährdung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Dabei werden unter anderem die Art und Menge der vorhandenen brennbaren Stoffe, die Zündquellen, die baulichen Gegebenheiten und die Nutzung der Räume bewertet. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt den Arbeitgeber bei dieser Bewertung.

🔍 Merkmale erhöhter Brandgefährdung

  • Lagerung größerer Mengen brennbarer Flüssigkeiten oder Gase
  • Umgang mit leicht entzündlichen Stoffen (Lösungsmittel, Lacke, Stäube)
  • Schweiß-, Löt- oder Trennschleifarbeiten
  • Betrieb von Fritteusen oder offenen Flammen (Gastronomie)
  • Holz- oder Kunststoffverarbeitung mit Staubentwicklung
  • Fehlende oder unzureichende Brandabschnitte im Gebäude
  • Erschwerter Zugang für die Feuerwehr

Kennzeichnung von Feuerlöschern: Was vorgeschrieben ist

Die bloße Aufstellung von Feuerlöschern reicht nicht aus – sie müssen korrekt gekennzeichnet werden. Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ schreibt die Verwendung genormter Brandschutzzeichen vor.

Das Brandschutzzeichen F001 (Feuerlöscher) zeigt ein weißes Feuerlöscher-Symbol auf rotem Grund. Es muss an jedem Feuerlöscher-Standort gut sichtbar angebracht werden. In langen Fluren oder unübersichtlichen Bereichen sind zusätzliche Richtungspfeile erforderlich, die den Weg zum nächsten Feuerlöscher weisen.

Darüber hinaus müssen die Feuerlöscher selbst mit folgenden Informationen versehen sein: Löschmitteltyp, geeignete Brandklassen, Bedienungsanleitung (Piktogramme), Füllmenge und das Datum der letzten Prüfung. Alle diese Angaben befinden sich auf dem Etikett des Feuerlöschers und werden bei der regelmäßigen Wartung aktualisiert.

Wartung und Prüfung: Fristen einhalten

Feuerlöscher sind nur dann zuverlässig einsatzbereit, wenn sie regelmäßig gewartet werden. Die DIN 14406-4 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreiben eine sachkundige Prüfung mindestens alle 2 Jahre vor. Viele Versicherer und Berufsgenossenschaften empfehlen jedoch eine jährliche Prüfung.

Die Prüfung umfasst eine äußere Sichtprüfung, die Kontrolle des Drucks, die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Armaturen und die Kontrolle des Löschmittels. Nach der Prüfung erhält der Feuerlöscher eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten fälligen Prüfung.

⚠️ Achtung: Innenprüfung nach spätestens 5 Jahren

Auflade-Feuerlöscher müssen spätestens alle 5 Jahre einer erweiterten Innenprüfung unterzogen werden. Bei Dauerdrucklöschern ist diese Frist auf 5 Jahre nach Herstellung festgelegt. Kohlendioxid-Löscher (CO₂) unterliegen als Druckbehälter zusätzlich der wiederkehrenden Prüfung nach BetrSichV – hier gilt eine Frist von 10 Jahren für die Druckbehälterprüfung (TÜV/ZÜS).

Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen

Wer als Arbeitgeber die Pflichten zur Feuerlöscher-Ausstattung missachtet, riskiert nicht nur die Gesundheit seiner Beschäftigten, sondern auch empfindliche Sanktionen. Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern über erhöhte Versicherungsprämien bis hin zur persönlichen Haftung im Schadensfall.

Bis 5.000 €

Bußgeld bei fehlender oder unzureichender Feuerlöscher-Ausstattung (OWiG i. V. m. ArbStättV)

Bis 25.000 €

Bußgeld bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Arbeitsstättenverordnung

Regress

Versicherer können Leistungen kürzen oder verweigern, wenn Brandschutzpflichten nachweislich verletzt wurden

Strafrecht

Bei Personenschäden drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung (§§ 222, 229 StGB)

Besonders kritisch wird es, wenn bei einem Brand Personen zu Schaden kommen und die Ermittlungen ergeben, dass die vorgeschriebene Feuerlöscherausstattung fehlte oder mangelhaft war. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber persönlich haftbar gemacht werden – auch strafrechtlich.

Besondere Situationen: Baustellen, Mietobjekte und Homeoffice

Feuerlöscher auf Baustellen

Auf Baustellen gelten besondere Brandschutzanforderungen. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) und die Bauordnungen der Länder schreiben vor, dass je nach Baustellengröße und den durchgeführten Arbeiten (insbesondere Heißarbeiten wie Schweißen, Löten, Trennschleifen) ausreichend Feuerlöscher vorgehalten werden müssen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) berücksichtigt die Feuerlöscher-Anforderungen im SiGe-Plan.

Feuerlöscher in Mietobjekten

In gemieteten Gewerbeimmobilien ist die Verantwortung häufig aufgeteilt: Der Vermieter stellt in der Regel die bauordnungsrechtlich erforderlichen Feuerlöscher für Gemeinschaftsflächen bereit. Der Mieter als Arbeitgeber ist jedoch für die Ausstattung seiner eigenen Mietfläche nach ArbStättV und ASR A2.2 verantwortlich. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig und klären Sie die Zuständigkeiten.

Homeoffice und Telearbeitsplätze

Für Telearbeitsplätze im Sinne der ArbStättV gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen – allerdings in der Praxis in abgeschwächter Form. Der Arbeitgeber sollte Beschäftigte im Homeoffice über Brandschutzmaßnahmen unterweisen und die Anschaffung eines Feuerlöschers empfehlen, auch wenn eine Pflicht zur Ausstattung fremder Wohnungen in der Praxis schwer durchsetzbar ist.

Checkliste: Feuerlöscher im Betrieb richtig umsetzen

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um sicherzustellen, dass Ihr Betrieb alle Anforderungen an die Feuerlöscherausstattung erfüllt:

✅ Ihre Feuerlöscher-Checkliste

  • Gefährdungsbeurteilung mit Bewertung der Brandgefährdung durchgeführt?
  • Benötigte Löschmitteleinheiten (LE) nach ASR A2.2 berechnet?
  • Richtige Brandklassen für Ihren Betrieb identifiziert?
  • Feuerlöscher mit mindestens 6 LE pro Gerät ausgewählt?
  • Maximale Laufwege von 20 Metern eingehalten?
  • Feuerlöscher gut sichtbar und leicht zugänglich aufgestellt?
  • Brandschutzzeichen nach ASR A1.3 angebracht?
  • Griffhöhe zwischen 0,80 m und 1,20 m eingehalten?
  • Regelmäßige Wartung alle 2 Jahre durch Sachkundige organisiert?
  • Beschäftigte in der Handhabung von Feuerlöschern unterwiesen?
  • Feuerlöscher-Standortplan erstellt und ausgehängt?
  • Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzhelfer bestellt?

Unterweisung der Beschäftigten: Pflicht nach ASR A2.2

Feuerlöscher nützen wenig, wenn die Beschäftigten nicht wissen, wie man sie bedient. Die ASR A2.2 fordert, dass mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Diese Brandschutzhelfer erhalten eine theoretische und praktische Unterweisung, die auch den Umgang mit Feuerlöschern umfasst.

Darüber hinaus müssen alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich über das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden. Diese Unterweisung umfasst die Standorte der Feuerlöscher, die Alarmierung der Feuerwehr, die Flucht- und Rettungswege sowie das Verhalten bei der Räumung des Gebäudes.

💡 Praxis-Tipp: Löschübung organisieren

Organisieren Sie einmal jährlich eine praktische Löschübung für Ihre Brandschutzhelfer. Dabei können die Teilnehmer an einem Übungsfeuerlöscher oder einem Brandsimulator den Umgang mit dem Feuerlöscher realitätsnah trainieren. ARBY Arbeitssicherheit bietet solche Schulungen und Unterweisungen direkt vor Ort in Ihrem Betrieb an.

Warum eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Feuerlöscher-Planung hilft

Die korrekte Berechnung der Feuerlöscher-Anzahl, die Auswahl der richtigen Löschertypen und die optimale Standortplanung erfordern Fachwissen und Erfahrung. Fehler bei der Umsetzung können im Ernstfall Menschenleben kosten und erhebliche finanzielle Folgen haben.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, der Berechnung der Löschmitteleinheiten, der Auswahl geeigneter Feuerlöscher und der Erstellung eines Standortplans. Darüber hinaus übernimmt die SiFa die regelmäßige Überprüfung, ob die Brandschutzmaßnahmen noch aktuell und ausreichend sind – etwa bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder der Anschaffung neuer Maschinen.

Rico Langbein und das Team von ARBY Arbeitssicherheit Buley in Berlin-Reinickendorf beraten Arbeitgeber, Bauherren und Facility Manager umfassend zu allen Fragen rund um den betrieblichen Brandschutz – von der Erstausstattung über die Gefährdungsbeurteilung bis zur regelmäßigen Unterweisung Ihrer Beschäftigten.

Unsicher bei Anzahl und Standort Ihrer Feuerlöscher?

Rico Langbein und das ARBY-Team berechnen den exakten Feuerlöscher-Bedarf für Ihren Betrieb, erstellen Standortpläne und schulen Ihre Beschäftigten im Brandschutz – rechtssicher und praxisnah.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Wie viele Feuerlöscher brauche ich in meinem Betrieb?

Die Anzahl richtet sich nach der Grundfläche Ihrer Arbeitsstätte und wird in Löschmitteleinheiten (LE) gemäß ASR A2.2 berechnet. Für eine Fläche von 200 m² bei normaler Brandgefährdung benötigen Sie beispielsweise mindestens 18 LE – das entspricht drei 6-kg-Pulverlöschern. Zusätzlich muss die 20-Meter-Laufweg-Regel eingehalten werden, was in der Praxis zu einem höheren Bedarf führen kann.

Was sind Löschmitteleinheiten (LE) und wie berechne ich sie?

Löschmitteleinheiten sind eine normierte Größe zur Bewertung des Löschvermögens von Feuerlöschern. Ein 6-kg-Pulverlöscher hat beispielsweise 6 LE, ein 9-kg-Pulverlöscher 9 LE. Die ASR A2.2 enthält eine Tabelle, die jeder Grundfläche eine Mindestanzahl an LE zuordnet. Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher mit mindestens 6 LE angerechnet werden.

Wo müssen Feuerlöscher im Betrieb aufgestellt werden?

Feuerlöscher müssen gut sichtbar, leicht zugänglich und in einer Griffhöhe von 0,80 bis 1,20 m aufgestellt werden. Der maximale Laufweg von jedem Arbeitsplatz zum nächsten Feuerlöscher darf 20 Meter nicht überschreiten. Bevorzugte Standorte sind Flure, Treppenhäuser, Ein- und Ausgänge sowie die Nähe zu besonderen Gefahrenbereichen. Eine Kennzeichnung mit Brandschutzzeichen nach ASR A1.3 ist Pflicht.

Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?

Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406-4 mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft und gewartet werden. Auflade-Feuerlöscher benötigen spätestens alle 5 Jahre eine erweiterte Innenprüfung. CO₂-Löscher unterliegen zusätzlich der Druckbehälterprüfung alle 10 Jahre. Viele Versicherer empfehlen eine jährliche Prüfung.

Welche Feuerlöscher-Typen brauche ich für mein Büro?

In einem typischen Büro dominiert die Brandklasse A (feste, glutbildende Stoffe wie Papier, Holz, Kunststoff). Schaumlöscher oder Wasserlöscher mit Zusätzen sind hier meist die beste Wahl, da sie im Gegensatz zu Pulverlöschern keine starke Verschmutzung verursachen. Für Serverräume empfehlen sich CO₂-Löscher (Brandklasse B), da sie rückstandsfrei löschen.

Welche Bußgelder drohen bei fehlenden Feuerlöschern?

Bei fehlender oder unzureichender Feuerlöscher-Ausstattung drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Arbeitsstättenverordnung sogar bis zu 25.000 Euro. Darüber hinaus können Versicherer im Schadensfall Leistungen kürzen. Bei Personenschäden drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

Müssen Beschäftigte im Umgang mit Feuerlöschern geschult werden?

Ja, die ASR A2.2 fordert, dass mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden – inklusive praktischer Löschübung. Darüber hinaus müssen alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich über das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden. Die Unterweisung umfasst Feuerlöscher-Standorte, Alarmierung, Flucht- und Rettungswege.

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