Brandschutzordnung erstellen: Teil A
Eine Brandschutzordnung Teil A ist in nahezu jedem Gebäude Pflicht und richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – von Mitarbeitern über Besucher bis hin zu Fremdfirmen. Der einseitige Aushang nach DIN 14096 fasst die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall auf einen Blick zusammen und kann im Ernstfall Leben retten. Doch welche Inhalte gehören hinein, wer ist für die Erstellung verantwortlich und welche Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden? In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie eine rechtssichere Brandschutzordnung Teil A erstellen und worauf es bei Gestaltung, Aushang und Aktualisierung ankommt.
Was ist eine Brandschutzordnung und warum ist sie so wichtig?
Eine Brandschutzordnung ist ein verbindliches Regelwerk, das alle Maßnahmen zur Brandverhütung und das richtige Verhalten im Brandfall in einem Gebäude festlegt. Sie bildet das Herzstück des organisatorischen Brandschutzes und ist für Arbeitgeber, Gebäudebetreiber und Vermieter gleichermaßen relevant. Die rechtliche Grundlage bilden unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie die Technische Regel ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“. Die konkrete Ausgestaltung regelt die DIN 14096 in ihrer aktuellen Fassung.
Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Eine klar formulierte und gut sichtbar ausgehängte Brandschutzordnung sorgt dafür, dass sich alle Gebäudenutzer – unabhängig davon, ob sie das Gebäude kennen oder nicht – sofort orientieren und richtig verhalten können. Besonders der Teil A der Brandschutzordnung hat hierbei eine Schlüsselfunktion, denn er richtet sich an alle Personen im Gebäude und muss ohne Vorkenntnisse verständlich sein.
📋 Die drei Teile der Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude (Besucher, Mitarbeiter, Fremdfirmen) – max. 1 Seite DIN A4
- Teil B: Schriftliche Regelungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (z. B. Mitarbeiter)
- Teil C: Detaillierte Anweisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer)
Dieser Ratgeber konzentriert sich auf den Teil A – den Aushang, der in jedem Gebäude sichtbar angebracht werden muss.
Brandschutzordnung Teil A: Definition und Zweck
Die Brandschutzordnung Teil A ist ein einseitiger, übersichtlicher Aushang im Format DIN A4, der die wichtigsten Verhaltensregeln bei einem Brand zusammenfasst. Sie ist so gestaltet, dass sie von jeder Person – auch ohne Deutschkenntnisse oder Gebäudekenntnis – schnell erfasst werden kann. Der Aushang arbeitet daher mit Piktogrammen, kurzen Textbausteinen und einer klar definierten Farbgebung.
Der Zweck des Teils A ist eindeutig: Im Brandfall sollen alle Anwesenden wissen, wie sie einen Brand melden, wie sie sich verhalten und wie sie das Gebäude sicher verlassen. Dabei geht es nicht um detaillierte Löschanweisungen oder organisatorische Zuständigkeiten – diese werden in den Teilen B und C geregelt. Teil A beschränkt sich bewusst auf das Wesentliche und muss auf den ersten Blick verständlich sein.
Für wen gilt die Brandschutzordnung Teil A?
Die Brandschutzordnung Teil A richtet sich an sämtliche Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten. Dazu zählen Mitarbeiter des Unternehmens, Besucher und Kunden, Lieferanten, Handwerker und Fremdfirmen sowie Patienten, Bewohner oder Gäste – je nach Gebäudenutzung. Gerade weil der Adressatenkreis so breit ist, muss der Aushang einfach, sprachunabhängig und selbsterklärend gestaltet sein.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern ergibt sich aus mehreren Rechtsvorschriften. Als Arbeitgeber oder Gebäudebetreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet, für einen funktionierenden organisatorischen Brandschutz zu sorgen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick:
| Rechtsgrundlage | Relevante Regelung | Inhalt / Pflicht |
|---|---|---|
| ArbSchG § 10 | Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen | Arbeitgeber muss Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung treffen |
| ArbStättV § 4 Abs. 4 | Flucht- und Rettungswege | Einrichtung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen |
| ASR A2.2 | Maßnahmen gegen Brände | Erstellung einer Brandschutzordnung wird explizit empfohlen |
| DIN 14096 | Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen | Normgerechte Gestaltung der Teile A, B und C |
| Bauordnungen der Länder | z. B. BauO Bln (Berlin) | Brandschutzanforderungen je nach Gebäudeklasse und Nutzung |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention | Unterweisung der Beschäftigten, auch zum Brandschutz |
⚠️ Achtung: Haftungsrisiko bei fehlender Brandschutzordnung
Fehlt eine Brandschutzordnung oder ist sie veraltet, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken. Im Schadensfall können Versicherungen die Leistung kürzen oder verweigern, wenn nachweislich keine ordnungsgemäße Brandschutzordnung vorhanden war. Zudem können Aufsichtsbehörden Nutzungsuntersagungen aussprechen.
Pflichtinhalte der Brandschutzordnung Teil A
Die DIN 14096 definiert exakt, welche Inhalte auf dem Aushang enthalten sein müssen. Die Brandschutzordnung Teil A folgt einem festen Aufbau, der nicht beliebig verändert werden darf. Jeder Punkt ist durch die Norm vorgegeben und muss in der vorgeschriebenen Reihenfolge erscheinen.
Die vorgeschriebenen Inhaltselemente
Überschrift „Brandschutzordnung“
Der Aushang trägt die rot gedruckte Überschrift „Brandschutzordnung“ gemäß DIN 14096. Darunter steht die Angabe „nach DIN 14096″ sowie der Geltungsbereich (Name und Adresse des Gebäudes).
Brände verhüten
Hinweis auf das Verbot von offenem Feuer und Rauchen in gekennzeichneten Bereichen. Dies ist die wichtigste präventive Maßnahme und steht daher ganz oben.
Verhalten im Brandfall
Klare Handlungsanweisungen: Ruhe bewahren, Brand melden (Notruf 112), in Sicherheit bringen, Türen schließen, gekennzeichneten Fluchtwegen folgen.
Brand melden
Angabe der Notrufnummer 112 sowie ggf. einer internen Notfallnummer. Das Schema „Wer meldet? – Was brennt? – Wo brennt es? – Wie viele Verletzte? – Warten auf Rückfragen!“ wird dargestellt.
Löschversuche unternehmen
Hinweis auf vorhandene Feuerlöscher und Wandhydranten. Löschversuche nur unternehmen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist.
In Sicherheit bringen
Anweisung zur Nutzung der Fluchtwege und Sammelplätze. Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. Hilfsbedürftige Personen sind zu unterstützen.
Gestaltungsvorgaben nach DIN 14096
Die DIN 14096 macht nicht nur inhaltliche, sondern auch gestalterische Vorgaben. Diese sind verbindlich einzuhalten, damit der Aushang normkonform ist und bei einer Prüfung durch die Feuerwehr oder Aufsichtsbehörde nicht beanstandet wird.
Der Aushang muss auf einer einzigen DIN-A4-Seite Platz finden. Die Überschrift „Brandschutzordnung“ ist in roter Schrift zu drucken. Sicherheitszeichen und Symbole nach ISO 7010 sind zu verwenden – beispielsweise das Zeichen für Feuerlöscher (F001), für Notausgang (E001) oder für Sammelstelle (E007). Der Text muss in einer gut lesbaren Schriftgröße gehalten sein, und die einzelnen Abschnitte sind durch horizontale Linien voneinander zu trennen.
💡 Praxis-Tipp: Mehrsprachigkeit berücksichtigen
Wenn in Ihrem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt sind, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, empfiehlt es sich, die Brandschutzordnung Teil A zusätzlich in den relevanten Sprachen auszuhängen. Die DIN 14096 sieht dies ausdrücklich als Option vor. Alternativ können Sie verstärkt auf Piktogramme setzen, die sprachunabhängig verstanden werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Brandschutzordnung Teil A erstellen
Die Erstellung einer normkonformen Brandschutzordnung Teil A erfordert Sorgfalt und Fachkenntnis. Im Folgenden erläutern wir den gesamten Prozess von der Bestandsaufnahme bis zum fertigen Aushang.
Schritt 1: Bestandsaufnahme des Gebäudes
Bevor Sie mit der Erstellung beginnen, müssen Sie die brandschutztechnischen Gegebenheiten Ihres Gebäudes erfassen. Dazu gehören die Lage und Anzahl der Feuerlöscher und Wandhydranten, die Flucht- und Rettungswege mit ihren Kennzeichnungen, die Standorte der Brandmelder und Druckknopfmelder, die Sammelplätze im Außenbereich sowie besondere Gefahrenbereiche wie Lager für brennbare Stoffe oder technische Räume.
Schritt 2: Gebäudespezifische Anpassung
Eine Brandschutzordnung Teil A ist kein Universaldokument, das Sie einfach aus dem Internet herunterladen und ausdrucken können. Sie muss individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten sein. Das betrifft insbesondere die Angabe der korrekten Adresse und Gebäudebezeichnung, die interne Notrufnummer (falls vorhanden), den Verweis auf den konkreten Sammelplatz und besondere Hinweise, die sich aus der Nutzung ergeben – etwa in Krankenhäusern, Schulen oder Industriebetrieben.
Schritt 3: Normkonforme Gestaltung
Erstellen Sie den Aushang gemäß den Gestaltungsvorgaben der DIN 14096. Achten Sie auf die rote Überschrift, die korrekte Reihenfolge der Inhaltspunkte, die Verwendung genormter Sicherheitszeichen nach ISO 7010 und eine klare, übersichtliche Struktur. Verwenden Sie keine unnötigen Grafiken oder Farben, die von den wesentlichen Informationen ablenken.
Schritt 4: Fachliche Prüfung
Die fertige Brandschutzordnung Teil A sollte von einer fachkundigen Person geprüft werden. Das kann ein Brandschutzbeauftragter, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Brandschutzdienstleister sein. Die Prüfung stellt sicher, dass alle Pflichtinhalte enthalten sind, die Angaben korrekt sind und die Gestaltung der DIN 14096 entspricht.
Schritt 5: Aushang und Dokumentation
Nach der Freigabe wird die Brandschutzordnung Teil A an allen erforderlichen Stellen im Gebäude ausgehängt. Die Aushangstellen dokumentieren Sie in einer Liste, die Teil Ihrer Brandschutzdokumentation wird. Gleichzeitig legen Sie fest, wann die nächste Überprüfung stattfindet.
Wo muss die Brandschutzordnung Teil A ausgehängt werden?
Die Brandschutzordnung Teil A muss an gut sichtbaren und stark frequentierten Stellen im Gebäude ausgehängt werden. Die DIN 14096 empfiehlt insbesondere folgende Standorte:
Eingangsbereiche
Haupteingänge und Nebeneingänge, damit Besucher sofort informiert werden
Treppenhäuser
Auf jeder Etage im Treppenhaus, gut sichtbar auf Augenhöhe
Aufenthaltsbereiche
Pausenräume, Kantinen, Wartebereiche und Gemeinschaftsflächen
Werkstätten & Lager
Bereiche mit erhöhter Brandgefahr, z. B. Lager für brennbare Stoffe
Schwarze Bretter
Zentrale Informationstafeln, die regelmäßig von Mitarbeitern eingesehen werden
Besondere Bereiche
Versammlungsräume, Seminarräume, Umkleiden und Sanitärbereiche
Die Aushänge müssen in einer Höhe angebracht werden, die ein bequemes Lesen ermöglicht – üblicherweise mit der Oberkante auf etwa 1,80 m Höhe. Zudem sollten sie vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt sein, beispielsweise durch einen Bilderrahmen oder eine Klarsichthülle.
Häufige Fehler bei der Brandschutzordnung Teil A
In der Praxis begegnen uns als Brandschutzdienstleister regelmäßig Fehler bei der Erstellung und dem Aushang der Brandschutzordnung Teil A. Diese Fehler können im Ernstfall gefährlich werden und bei Prüfungen zu Beanstandungen führen.
Die häufigsten Mängel im Überblick
| Fehler | Problem | Lösung |
|---|---|---|
| Veraltete Notrufnummern | Falsche interne Nummern führen zu Zeitverlust | Regelmäßige Aktualisierung bei Änderungen der Telefonanlage |
| Fehlende Gebäudeadresse | Rettungskräfte können den Einsatzort nicht zuordnen | Vollständige Adresse und Gebäudebezeichnung angeben |
| Nicht normkonforme Gestaltung | Aushang wird bei Prüfung beanstandet | Strikte Einhaltung der DIN 14096 |
| Fehlende Piktogramme | Verständlichkeit für Nicht-Muttersprachler eingeschränkt | Sicherheitszeichen nach ISO 7010 verwenden |
| Aushang an ungeeigneten Stellen | Brandschutzordnung wird nicht wahrgenommen | Gut sichtbare, frequentierte Standorte wählen |
| Keine regelmäßige Aktualisierung | Informationen stimmen nicht mehr mit der Realität überein | Mindestens alle 2 Jahre prüfen, bei Änderungen sofort |
| Zu viel Text auf dem Aushang | Wesentliche Informationen gehen unter | Auf das Nötigste beschränken – max. 1 Seite DIN A4 |
Aktualisierung und Überprüfung
Eine Brandschutzordnung ist kein statisches Dokument. Sie muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Die DIN 14096 empfiehlt eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre. Darüber hinaus ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich, wenn sich relevante Änderungen ergeben.
Anlässe für eine sofortige Aktualisierung
Eine Überarbeitung der Brandschutzordnung Teil A ist insbesondere dann notwendig, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden – etwa der Umbau von Flucht- und Rettungswegen, die Verlegung von Feuerlöscherstandorten oder die Änderung von Sammelplätzen. Ebenso erfordern organisatorische Änderungen wie neue Telefonnummern, ein Wechsel des Brandschutzbeauftragten oder eine Änderung der Gebäudenutzung eine Anpassung. Auch nach einem tatsächlichen Brandereignis sollte die Brandschutzordnung überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.
⚠️ Dokumentationspflicht beachten
Jede Überprüfung und Aktualisierung der Brandschutzordnung muss dokumentiert werden. Halten Sie das Datum der Prüfung, den Namen des Prüfers und die vorgenommenen Änderungen schriftlich fest. Diese Dokumentation ist Teil Ihrer Brandschutzunterlagen und kann bei behördlichen Kontrollen angefordert werden.
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Wer als Arbeitgeber oder Gebäudebetreiber keine Brandschutzordnung erstellt oder diese nicht aktuell hält, riskiert empfindliche Konsequenzen. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes.
Bußgeld bei fehlender oder mangelhafter Brandschutzordnung gemäß Landesbauordnungen
Bußgeld bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften (ArbSchG § 25)
Zivilrechtliche Haftung bei Personenschäden durch mangelnden Brandschutz
Neben den finanziellen Konsequenzen drohen auch betriebliche Einschränkungen. Aufsichtsbehörden und Feuerwehren können bei gravierenden Mängeln eine Nutzungsuntersagung für das Gebäude aussprechen. Versicherungen prüfen im Schadensfall regelmäßig, ob die Brandschutzordnung vorhanden und aktuell war – fehlt sie, kann dies zur Leistungskürzung oder sogar zur Leistungsverweigerung führen.
Brandschutzordnung Teil A und die Gefährdungsbeurteilung
Die Brandschutzordnung Teil A steht nicht isoliert, sondern ist Teil des gesamten Brandschutzkonzepts Ihres Betriebs. Sie ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, in der auch die Brandgefährdungen erfasst und bewertet werden. Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ verlangt, dass Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Brandgefährdung ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen.
Die Brandschutzordnung ist eine dieser Schutzmaßnahmen. Sie dokumentiert, welche organisatorischen Vorkehrungen getroffen wurden und wie sich die Gebäudenutzer im Ernstfall verhalten sollen. Ohne eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung fehlt die Grundlage für eine fundierte Brandschutzordnung. Beide Dokumente müssen daher aufeinander abgestimmt sein.
💡 Tipp: Brandschutz ganzheitlich denken
Erstellen Sie die Brandschutzordnung nicht als isoliertes Dokument, sondern integrieren Sie sie in Ihr gesamtes Brandschutzkonzept. Dazu gehören die Gefährdungsbeurteilung, der Flucht- und Rettungsplan, die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter und die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Nur im Zusammenspiel aller Maßnahmen erreichen Sie einen wirksamen Brandschutz.
Unterschiede zwischen Teil A, Teil B und Teil C
Um die Brandschutzordnung Teil A richtig einordnen zu können, ist es hilfreich, die Abgrenzung zu den Teilen B und C zu kennen. Während Teil A den allgemeinen Aushang darstellt, gehen die Teile B und C deutlich weiter in die Tiefe.
| Merkmal | Teil A | Teil B | Teil C |
|---|---|---|---|
| Zielgruppe | Alle Personen im Gebäude | Mitarbeiter ohne besondere Brandschutzaufgaben | Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben |
| Umfang | 1 Seite DIN A4 (Aushang) | Mehrere Seiten (Broschüre) | Mehrere Seiten (detailliertes Handbuch) |
| Verteilung | Aushang im Gebäude | Aushändigung an jeden Mitarbeiter | Aushändigung an definierte Personen |
| Inhalte | Grundlegende Verhaltensregeln | Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege im Detail | Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Alarmierungspläne, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr |
| Aktualisierung | Mindestens alle 2 Jahre | Mindestens alle 2 Jahre | Mindestens alle 2 Jahre |
Nicht jedes Unternehmen benötigt zwingend alle drei Teile. Teil A ist grundsätzlich in jedem Gebäude erforderlich, in dem sich Personen aufhalten. Teil B wird empfohlen, sobald Mitarbeiter regelmäßig im Gebäude arbeiten. Teil C ist insbesondere für größere Betriebe, Sonderbauten und Gebäude mit erhöhter Brandgefahr relevant. Welche Teile in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den behördlichen Auflagen.
Warum Sie die Erstellung einem Fachmann überlassen sollten
Auf den ersten Blick wirkt die Brandschutzordnung Teil A wie ein einfaches Dokument – schließlich handelt es sich „nur“ um eine Seite. Doch die normkonforme Erstellung erfordert fundiertes Fachwissen über die DIN 14096, die relevanten Sicherheitszeichen nach ISO 7010, die gebäudespezifischen Brandschutzeinrichtungen und die aktuellen rechtlichen Anforderungen.
Fehler bei der Erstellung können im Ernstfall fatale Folgen haben. Eine falsche Notrufnummer, ein fehlender Hinweis auf den Sammelplatz oder eine unklare Formulierung kann dazu führen, dass Personen sich im Brandfall falsch verhalten. Darüber hinaus wird eine nicht normkonforme Brandschutzordnung bei Prüfungen durch die Feuerwehr, Berufsgenossenschaft oder Bauaufsicht beanstandet – mit entsprechenden Konsequenzen.
Ein erfahrener Brandschutzdienstleister kennt die Norm im Detail, erfasst die gebäudespezifischen Gegebenheiten vor Ort und erstellt einen Aushang, der allen Anforderungen gerecht wird. Zudem übernimmt er die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
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