Legionellenprüfung: Pflicht
Die Legionellenprüfung ist für viele Gebäudeeigentümer und Betreiber eine gesetzliche Pflicht, die regelmäßig erfüllt werden muss. Legionellen sind gefährliche Bakterien, die sich in warmem Wasser vermehren und über feine Wassertröpfchen – sogenannte Aerosole – schwere Lungenentzündungen auslösen können. In Deutschland regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Anforderungen an die Trinkwasserhygiene und schreibt für bestimmte Anlagen eine regelmäßige Beprobung vor. ARBY Arbeitssicherheit Buley unterstützt Sie als erfahrener Dienstleister in Berlin bei der normgerechten Trinkwasserbeprobung und sorgt dafür, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig einhalten.
Was sind Legionellen und warum sind sie gefährlich?
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die natürlicherweise in Süßwasser vorkommen. In geringer Konzentration stellen sie kein Problem dar. Gefährlich wird es jedoch, wenn sie sich in technischen Wassersystemen – insbesondere in Warmwasserleitungen, Boilern und Klimaanlagen – massenhaft vermehren. Die ideale Wachstumstemperatur liegt zwischen 25 °C und 45 °C, wobei das Vermehrungsoptimum bei etwa 35 °C bis 42 °C liegt.
Die Infektion erfolgt nicht durch das Trinken von kontaminiertem Wasser, sondern durch das Einatmen feiner Wassertröpfchen (Aerosole). Solche Aerosole entstehen beispielsweise beim Duschen, in Whirlpools, durch Rückkühlwerke oder bei der Nutzung von Luftbefeuchtern. Gelangen legionellenhaltige Aerosole in die Lunge, können sie die sogenannte Legionärskrankheit (Legionellose) auslösen – eine schwere Form der Lungenentzündung mit einer Sterblichkeitsrate von bis zu 10 %. Daneben gibt es das mildere Pontiac-Fieber, das grippeähnliche Symptome verursacht und in der Regel von selbst abklingt.
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) werden in Deutschland jährlich zwischen 1.500 und 2.000 Fälle von Legionellose gemeldet. Die Dunkelziffer wird jedoch deutlich höher geschätzt. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Raucher und Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Für Gebäudeeigentümer und Betreiber bedeutet dies eine besondere Verantwortung: Die regelmäßige Legionellenprüfung schützt nicht nur die Gesundheit der Nutzer, sondern ist auch eine gesetzliche Pflicht.
🦠 Legionellen auf einen Blick
- Bakterien der Gattung Legionella, über 60 Arten bekannt
- Legionella pneumophila ist für ca. 90 % der Erkrankungen verantwortlich
- Optimale Vermehrung bei 25 °C bis 45 °C Wassertemperatur
- Absterben ab ca. 55 °C, sicheres Abtöten ab 60 °C
- Übertragung ausschließlich über Aerosole (Einatmen), nicht durch Trinken
- Technischer Maßnahmenwert laut TrinkwV: 100 KBE/100 ml (koloniebildende Einheiten)
Gesetzliche Grundlagen der Legionellenprüfung
Die rechtliche Basis für die Legionellenprüfung bildet die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die zuletzt am 23. Juni 2023 grundlegend novelliert wurde und die bisherige TrinkwV 2001 ablöst. Die neue Fassung setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) in nationales Recht um und enthält weiterhin klare Vorgaben zur Legionellenuntersuchung.
Ergänzend sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik relevant, insbesondere die DIN 1988-100 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen), die DIN EN 806 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden) sowie das DVGW-Arbeitsblatt W 551 (Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums). Darüber hinaus enthält die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A4.1 Anforderungen an die Trinkwasserqualität am Arbeitsplatz.
Wer ist zur Legionellenprüfung verpflichtet?
Nach der TrinkwV sind sogenannte Unternehmer und sonstige Inhaber (UsI) einer Wasserversorgungsanlage zur regelmäßigen Untersuchung verpflichtet. Konkret betrifft die Pflicht zur Legionellenprüfung Betreiber von Trinkwasser-Installationen, die folgende Kriterien erfüllen:
Großanlage
Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt
Leitungsvolumen
Mehr als 3 Liter Warmwasser in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang Erwärmer und Entnahmestelle
Gewerbliche Nutzung
Gewerbliche oder öffentliche Abgabe von Trinkwasser, z. B. Vermietung, Hotels, Krankenhäuser
Aerosolbildung
Vorhandensein von Duschen oder anderen Einrichtungen, die Aerosole erzeugen können
In der Praxis bedeutet dies: Nahezu jedes Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung und Duschen fällt unter die Prüfpflicht, ebenso Gewerbebetriebe, Bürogebäude mit Duschmöglichkeiten, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten und Sportstätten. Ein- und Zweifamilienhäuser sind hingegen in der Regel von der Pflicht ausgenommen, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden.
⚠️ Achtung: Anzeigepflicht nicht vergessen!
Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, müssen ihre Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. In Berlin ist dies das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Die Anzeige muss vor Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und bei Betreiberwechsel erfolgen.
Prüfintervalle: Wie oft muss die Legionellenprüfung erfolgen?
Die Häufigkeit der Legionellenprüfung richtet sich nach der Art der Nutzung und dem Gefährdungspotenzial der Anlage. Die TrinkwV unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Kategorien:
| Anlagentyp | Prüfintervall | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Öffentliche Gebäude (Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindergärten) | Mindestens einmal jährlich | TrinkwV § 31 Abs. 1 |
| Gewerbliche Anlagen (Mietwohnungen, Hotels, Bürogebäude) | Mindestens alle 3 Jahre | TrinkwV § 31 Abs. 2 |
| Nach Überschreitung des Maßnahmenwertes | Nachuntersuchung nach Sanierung, vom Gesundheitsamt festgelegt | TrinkwV § 51 |
| Rückkühlwerke und Verdunstungskühlanlagen | Gemäß 42. BImSchV (mindestens alle 3 Monate) | 42. BImSchV |
💡 Praxis-Tipp: Prüftermine rechtzeitig planen
Planen Sie Ihre Legionellenprüfung frühzeitig ein und dokumentieren Sie alle Termine in einem Wartungskalender. So vermeiden Sie Fristversäumnisse und die damit verbundenen Bußgelder. ARBY unterstützt Sie gerne bei der Terminplanung und erinnert Sie rechtzeitig an anstehende Beprobungen.
So läuft die Legionellenprüfung ab
Die Probenahme muss von einem akkreditierten Labor oder einem zertifizierten Probenehmer durchgeführt werden. Eigenproben sind nicht zulässig. Der gesamte Prozess folgt einem klar definierten Ablauf, der in der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) sowie in der DIN EN ISO 19458 geregelt ist.
Bestandsaufnahme der Anlage
Zunächst wird die Trinkwasser-Installation bewertet: Speichervolumen, Leitungslängen, Warmwassertemperaturen und potenzielle Risikostellen werden erfasst. Ein Probenahmeplan wird erstellt.
Festlegung der Probenahmestellen
Gemäß UBA-Empfehlung werden systemische Proben an definierten Stellen entnommen: am Austritt des Trinkwassererwärmers, am Eintritt der Zirkulationsleitung und an repräsentativen Entnahmestellen (endständige Stränge).
Probenahme vor Ort
Der zertifizierte Probenehmer entnimmt die Wasserproben unter sterilen Bedingungen. Die Proben werden in speziellen Gefäßen transportiert und müssen innerhalb von 24 Stunden im Labor eintreffen.
Laboranalyse
Die Untersuchung erfolgt in einem nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Labor. Die Auswertung dauert in der Regel 10 bis 14 Tage, da die Bakterien auf speziellen Nährmedien kultiviert werden müssen.
Befundbewertung
Das Ergebnis wird in KBE/100 ml (koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter) angegeben. Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE/100 ml. Bei Überschreitung werden Maßnahmen eingeleitet.
Dokumentation und Meldung
Die Ergebnisse werden dokumentiert und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei Überschreitung des Maßnahmenwertes besteht eine Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt.
Bewertung der Ergebnisse: Was passiert bei Grenzwertüberschreitung?
Der technische Maßnahmenwert für Legionellen beträgt gemäß TrinkwV 100 KBE/100 ml. Dieser Wert ist kein Grenzwert im klassischen Sinne, sondern ein Auslöser für weitergehende Maßnahmen. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt in mehreren Stufen, die im DVGW-Arbeitsblatt W 551 und in der UBA-Empfehlung definiert sind:
| Befund (KBE/100 ml) | Bewertung | Erforderliche Maßnahmen |
|---|---|---|
| ≤ 100 | Keine Auffälligkeiten | Weiterführung des bestimmungsgemäßen Betriebs; nächste reguläre Untersuchung |
| > 100 bis ≤ 1.000 | Mittlere Kontamination | Gefährdungsanalyse, Ortsbegehung, ggf. Sanierungsmaßnahmen, Nachuntersuchung |
| > 1.000 bis ≤ 10.000 | Hohe Kontamination | Sofortige Gefährdungsanalyse, Sanierung, ggf. Nutzungseinschränkungen (z. B. Duschverbot), Nachuntersuchung |
| > 10.000 | Extrem hohe Kontamination | Sofortige Nutzungseinschränkung, Desinfektion, umfassende Sanierung, Meldung an Gesundheitsamt, engmaschige Nachuntersuchungen |
Bei einer Überschreitung des Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml muss der Betreiber unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informieren. Darüber hinaus ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, die die Ursachen der Kontamination ermittelt und geeignete Gegenmaßnahmen festlegt. Diese Gefährdungsanalyse muss von einer fachlich qualifizierten Person erstellt werden.
⚠️ Meldepflicht bei Maßnahmenwertüberschreitung
Die Meldung an das Gesundheitsamt muss unverzüglich erfolgen – also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie innerhalb weniger Tage nach Erhalt des Laborbefundes handeln müssen. Versäumnisse können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zusätzlich müssen Sie betroffene Mieter oder Nutzer über das Ergebnis und etwaige Nutzungseinschränkungen informieren.
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung können empfindliche Konsequenzen haben. Die TrinkwV sieht in § 72 verschiedene Ordnungswidrigkeitentatbestände vor, die mit Bußgeldern geahndet werden können. In schwerwiegenden Fällen – insbesondere wenn Personen gesundheitlich geschädigt werden – kann auch eine strafrechtliche Verfolgung nach § 24 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder nach den §§ 223 ff. StGB (Körperverletzung) in Betracht kommen.
Bußgeld bei versäumter Legionellenprüfung (Ordnungswidrigkeit nach TrinkwV)
Bußgeld bei unterlassener Meldung einer Maßnahmenwertüberschreitung an das Gesundheitsamt
Bußgeld bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Gefährdung der Trinkwasserqualität
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre bei fahrlässiger Körperverletzung durch kontaminiertes Trinkwasser (§ 229 StGB)
Neben den direkten Bußgeldern drohen weitere Konsequenzen: Das Gesundheitsamt kann Nutzungsverbote aussprechen, Sanierungen anordnen und den Betrieb der Anlage untersagen. Für Vermieter kommt hinzu, dass Mieter bei einer Legionellenkontamination ein Recht auf Mietminderung haben können. In der Rechtsprechung wurden hierbei Minderungsquoten von 10 % bis 25 % anerkannt, in Extremfällen sogar eine vollständige Unbewohnbarkeit festgestellt.
Gefährdungsanalyse: Was ist das und wann wird sie nötig?
Die Gefährdungsanalyse ist eine systematische Untersuchung der Trinkwasser-Installation mit dem Ziel, die Ursachen einer Legionellenkontamination zu identifizieren und wirksame Gegenmaßnahmen zu definieren. Sie wird immer dann erforderlich, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml überschritten wird.
Inhalte einer Gefährdungsanalyse
Eine ordnungsgemäße Gefährdungsanalyse umfasst mehrere Schritte und muss von einer fachkundigen Person – etwa einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entsprechender Qualifikation, einem Sachverständigen für Trinkwasserhygiene oder einem spezialisierten Ingenieurbüro – durchgeführt werden. Die Analyse beinhaltet im Wesentlichen:
Zunächst erfolgt eine Ortsbegehung der gesamten Trinkwasser-Installation. Dabei werden alle Komponenten der Warmwasserbereitung und -verteilung inspiziert: Speicher, Leitungen, Zirkulationsleitungen, Armaturen und Entnahmestellen. Besonderes Augenmerk liegt auf sogenannten Totleitungen – das sind Leitungsabschnitte, die nicht oder nur selten durchflossen werden und in denen sich Legionellen besonders gut vermehren können.
Im nächsten Schritt werden Temperaturmessungen an verschiedenen Stellen der Installation durchgeführt. Gemäß DVGW W 551 sollte die Warmwassertemperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers mindestens 60 °C betragen. In der Zirkulationsleitung darf die Temperatur am Wiedereintritt nicht unter 55 °C fallen. An jeder Entnahmestelle sollte nach maximal 30 Sekunden eine Temperatur von mindestens 55 °C erreicht werden.
Darüber hinaus wird der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage überprüft. Werden alle Entnahmestellen regelmäßig genutzt? Gibt es längere Stagnationszeiten, etwa in Ferienwohnungen oder selten genutzten Gebäudeteilen? Sind die Wartungsintervalle für Trinkwassererwärmer und Zirkulationspumpen eingehalten worden?
Auf Basis dieser Erkenntnisse werden konkrete Maßnahmen formuliert: von der thermischen Desinfektion über den Rückbau von Totleitungen bis hin zur Erneuerung von Leitungsabschnitten oder der Installation von Filtern an besonders gefährdeten Entnahmestellen.
💡 Praxis-Tipp: Vorbeugen ist besser als sanieren
Viele Legionellenprobleme lassen sich durch einfache betriebliche Maßnahmen vermeiden: Halten Sie die Warmwassertemperatur konstant bei mindestens 60 °C, spülen Sie selten genutzte Leitungen regelmäßig durch und lassen Sie Ihre Anlage gemäß den Herstellervorgaben warten. ARBY berät Sie gerne zu vorbeugenden Maßnahmen für Ihre Trinkwasser-Installation.
Besondere Anforderungen für Vermieter und Hausverwaltungen
Vermieter und Hausverwaltungen tragen eine besondere Verantwortung, da sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit an Dritte (die Mieter) abgeben. Sie gelten als Unternehmer und sonstige Inhaber (UsI) einer Wasserversorgungsanlage und unterliegen damit den vollen Anforderungen der TrinkwV.
Neben der Durchführung der regelmäßigen Legionellenprüfung alle drei Jahre müssen Vermieter folgende Pflichten beachten:
Die Informationspflicht gegenüber den Mietern: Das Ergebnis der Legionellenprüfung muss den Mietern zugänglich gemacht werden. Bei einer Überschreitung des Maßnahmenwertes müssen die Mieter unverzüglich und in geeigneter Form informiert werden – etwa durch Aushang im Treppenhaus oder durch schriftliche Mitteilung.
Die Kostentragung: Die Kosten für die regelmäßige Legionellenprüfung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist (§ 2 Nr. 2 BetrKV). Die Kosten für eine Sanierung nach Maßnahmenwertüberschreitung sind hingegen Instandhaltungskosten und vom Vermieter allein zu tragen.
Die Dokumentationspflicht: Alle Prüfberichte, Gefährdungsanalysen und durchgeführten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Dokumentation muss dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden können.
Legionellenprüfung am Arbeitsplatz
Auch Arbeitgeber haben Pflichten in Bezug auf die Trinkwasserhygiene. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1, dass Beschäftigten einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird. Verfügt ein Betrieb über Duschen – etwa in Produktionsbetrieben, Werkstätten oder Sportstätten –, gelten die gleichen Anforderungen wie für andere Großanlagen.
Die Legionellenprüfung sollte zudem Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sein. Insbesondere wenn Beschäftigte Tätigkeiten ausführen, bei denen sie Aerosolen ausgesetzt sind – etwa bei der Reinigung mit Hochdruckreinigern, bei der Arbeit mit Kühlschmierstoffen oder in der Lebensmittelverarbeitung –, muss das Risiko einer Legionelleninfektion bewertet und durch geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden.
📋 Checkliste: Legionellenprüfung – Haben Sie an alles gedacht?
- Ist Ihre Trinkwasser-Installation beim Gesundheitsamt angezeigt?
- Liegt Ihre letzte Legionellenprüfung innerhalb des vorgeschriebenen Intervalls?
- Werden Warmwassertemperaturen von mindestens 60 °C am Speicheraustritt eingehalten?
- Sind alle Leitungsabschnitte regelmäßig durchströmt (keine Totleitungen)?
- Werden Prüfberichte mindestens 10 Jahre aufbewahrt?
- Sind Mieter oder Beschäftigte über die Ergebnisse informiert?
- Ist die Legionellenprüfung Teil Ihrer Gefährdungsbeurteilung (bei Arbeitsstätten)?
- Haben Sie einen qualifizierten Dienstleister für die Probenahme beauftragt?
Kosten der Legionellenprüfung
Die Kosten für eine Legionellenprüfung variieren je nach Größe und Komplexität der Anlage. Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus der Probenahme vor Ort und der Laboranalyse zusammen. Für eine typische Anlage in einem Mehrfamilienhaus mit 3 bis 5 Probenahmestellen können Sie mit Kosten von etwa 200 bis 500 Euro rechnen. Bei größeren Anlagen mit zahlreichen Steigesträngen oder bei öffentlichen Gebäuden mit umfangreicherer Beprobung können die Kosten entsprechend höher liegen.
Bedenken Sie: Die Kosten für die Prüfung stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen einer unterlassenen Beprobung. Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, Sanierungskosten im fünfstelligen Bereich und potenzielle Schadensersatzansprüche von erkrankten Personen machen deutlich, dass die regelmäßige Legionellenprüfung eine lohnende Investition in die Sicherheit und den Werterhalt Ihrer Immobilie ist.
Warum ARBY Ihr Partner für die Trinkwasserbeprobung in Berlin ist
ARBY Arbeitssicherheit Buley bietet Ihnen eine umfassende Betreuung rund um die Legionellenprüfung und Trinkwasserhygiene. Unter der Leitung von Rico Langbein unterstützen wir Sie bei der Planung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Trinkwasserbeprobung – zuverlässig, termingerecht und vollständig rechtskonform.
Unser Service umfasst die Bestandsaufnahme Ihrer Trinkwasser-Installation, die Koordination der Probenahme mit einem akkreditierten Labor, die Bewertung der Ergebnisse sowie bei Bedarf die Erstellung einer Gefährdungsanalyse und die Begleitung von Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus integrieren wir die Trinkwasserhygiene nahtlos in Ihre Gefährdungsbeurteilung und Ihre Unterweisungskonzepte – für ganzheitlichen Arbeitsschutz aus einer Hand.
Als erfahrener Dienstleister für Arbeitssicherheit in Berlin-Reinickendorf kennen wir die lokalen Anforderungen und Ansprechpartner. Wir arbeiten eng mit den zuständigen Behörden zusammen und sorgen dafür, dass Sie bei Prüfungen und Kontrollen stets auf der sicheren Seite stehen.
Legionellenprüfung fällig? Wir kümmern uns darum!
ARBY Arbeitssicherheit Buley unterstützt Sie bei der normgerechten Trinkwasserbeprobung in Berlin und Umgebung. Rico Langbein und sein Team beraten Sie persönlich – von der Erstbegehung bis zur fertigen Dokumentation.
Kostenlose Erstberatung anfragenWer ist zur Legionellenprüfung verpflichtet?
Zur Legionellenprüfung verpflichtet sind alle Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben. Das betrifft insbesondere Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Gewerbebetriebe mit zentraler Warmwasserbereitung (Speichervolumen über 400 Liter oder Leitungsinhalt über 3 Liter). Ein- und Zweifamilienhäuser ohne gewerbliche Nutzung sind in der Regel ausgenommen.
Wie oft muss die Legionellenprüfung durchgeführt werden?
Öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Kindergärten müssen mindestens einmal jährlich auf Legionellen untersucht werden. Gewerbliche Anlagen – darunter Mietwohnungen und Hotels – müssen mindestens alle drei Jahre geprüft werden. Diese Intervalle sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.
Was ist der technische Maßnahmenwert für Legionellen?
Der technische Maßnahmenwert beträgt 100 KBE (koloniebildende Einheiten) pro 100 Milliliter Wasser. Bei einer Überschreitung dieses Wertes muss der Betreiber unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informieren, eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen und geeignete Sanierungsmaßnahmen einleiten.
Welche Strafen drohen bei unterlassener Legionellenprüfung?
Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Gefährdung der Trinkwasserqualität sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich. In schwerwiegenden Fällen, etwa wenn Personen erkranken, droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Können die Kosten der Legionellenprüfung auf Mieter umgelegt werden?
Ja, die Kosten für die regelmäßige Legionellenprüfung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag entsprechend vereinbart ist (§ 2 Nr. 2 Betriebskostenverordnung). Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen nach einer Grenzwertüberschreitung sind hingegen Instandhaltungskosten und vom Vermieter zu tragen.
Was ist eine Gefährdungsanalyse bei Legionellenbefall?
Eine Gefährdungsanalyse ist eine systematische Untersuchung der Trinkwasser-Installation, die bei Überschreitung des Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml verpflichtend durchgeführt werden muss. Sie umfasst eine Ortsbegehung, Temperaturmessungen, die Prüfung des bestimmungsgemäßen Betriebs und die Identifikation von Kontaminationsursachen wie Totleitungen oder unzureichende Warmwassertemperaturen. Auf Basis der Ergebnisse werden konkrete Sanierungsmaßnahmen festgelegt.
Wer darf die Legionellenprüfung durchführen?
Die Probenahme muss von einem nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Labor oder einem entsprechend zertifizierten Probenehmer durchgeführt werden. Eigenproben durch den Gebäudeeigentümer sind nicht zulässig. ARBY Arbeitssicherheit Buley koordiniert die Probenahme mit qualifizierten Partnerlaboren und begleitet den gesamten Prozess von der Planung bis zur Dokumentation.