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SiGe-Plan erstellen: Inhalt

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – kurz SiGe-Plan – ist das zentrale Dokument für die Koordination der Arbeitssicherheit auf Baustellen mit mehreren Gewerken. Er regelt, welche Gefährdungen auftreten können, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und wie die zeitliche sowie räumliche Abstimmung der einzelnen Unternehmen erfolgt. Die Baustellenverordnung (BaustellV) schreibt die Erstellung eines SiGe-Plans in vielen Fällen verbindlich vor – und die Verantwortung liegt beim Bauherrn. ARBY Arbeitssicherheit Buley aus Berlin-Reinickendorf unterstützt Bauherren, Architekten und Projektleiter als erfahrener SiGeKo bei der professionellen Erstellung und Fortschreibung von SiGe-Plänen.

Was ist ein SiGe-Plan und warum ist er so wichtig?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist ein baustellenbezogenes Dokument, das alle relevanten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten auf einer Baustelle zusammenfasst. Er wird vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) im Auftrag des Bauherrn erstellt und enthält konkrete Angaben zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und der zeitlichen Abfolge der Arbeiten verschiedener Unternehmen.

Die rechtliche Grundlage bildet die Baustellenverordnung (BaustellV) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV ist der SiGe-Plan immer dann zu erstellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Er dient nicht nur der Dokumentation, sondern ist ein aktives Steuerungsinstrument für die Baustellensicherheit.

Ohne einen ordnungsgemäßen SiGe-Plan riskieren Bauherren nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch empfindliche Bußgelder und haftungsrechtliche Konsequenzen. Der Plan stellt sicher, dass alle am Bau Beteiligten über die Gefährdungslage informiert sind und wissen, welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind. Besonders bei komplexen Bauvorhaben mit zahlreichen Schnittstellen zwischen den Gewerken ist der SiGe-Plan unverzichtbar.

📋 Definition: SiGe-Plan auf einen Blick

Der SiGe-Plan ist ein baustellenspezifisches Planungsdokument gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV. Er wird in der Planungsphase erstellt und während der gesamten Bauausführung fortgeschrieben. Ziel ist die Vermeidung von Gefährdungen, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle ergeben.

  • Rechtsgrundlage: BaustellV, ArbSchG, RAB 31
  • Verantwortlich: Bauherr (Erstellung durch SiGeKo)
  • Geltungsbereich: Gesamte Dauer des Bauvorhabens
  • Fortschreibung: Kontinuierlich bei Änderungen

Wann muss ein SiGe-Plan erstellt werden?

Nicht jede Baustelle erfordert zwingend einen SiGe-Plan. Die Baustellenverordnung definiert klare Kriterien, wann ein solcher Plan vorliegen muss. Grundsätzlich ist die Erstellung immer dann Pflicht, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II der BaustellV ausgeführt werden.

Darüber hinaus ist ein SiGe-Plan erforderlich, wenn eine Vorankündigung gemäß § 2 Abs. 2 BaustellV notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der voraussichtliche Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet oder wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden.

Besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV

Der Anhang II der Baustellenverordnung listet Arbeiten auf, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial bergen. Werden solche Arbeiten durchgeführt, ist unabhängig von der Baustellengröße ein SiGe-Plan zu erstellen, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind.

⚠️

Absturzgefahr

Arbeiten mit Absturzgefahr aus mehr als 7 m Höhe

☠️

Gefahrstoffe

Arbeiten mit Exposition gegenüber chemischen oder biologischen Stoffen

☢️

Ionisierende Strahlung

Arbeiten im Bereich ionisierender Strahlung

🏗️

Hochspannung

Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen

🌊

Ertrinkungsgefahr

Arbeiten mit unmittelbarer Ertrinkungsgefahr

🕳️

Brunnenbau & Tunnel

Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau

🤿

Taucherarbeiten

Arbeiten mit Tauchgeräten unter Überdruck

💥

Sprengarbeiten

Arbeiten mit Sprengstoff oder Sprengschnüren

⚠️ Achtung: Pflicht des Bauherrn

Die Verantwortung für die Erstellung des SiGe-Plans liegt immer beim Bauherrn – auch wenn dieser einen SiGeKo beauftragt. Gemäß § 4 BaustellV kann der Bauherr die Aufgaben zwar übertragen, bleibt aber in der Kontrollpflicht. Ein fehlender oder mangelhafter SiGe-Plan kann Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen (§ 7 BaustellV i.V.m. § 25 ArbSchG).

Der Inhalt eines SiGe-Plans im Detail

Die inhaltlichen Anforderungen an den SiGe-Plan sind in der Regel für das Arbeiten beim Bau (RAB 31) konkretisiert. Die RAB 31 – herausgegeben vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – beschreibt detailliert, welche Informationen ein SiGe-Plan enthalten muss. Der Plan gliedert sich in mehrere Kernbereiche, die wir im Folgenden ausführlich erläutern.

Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben

Jeder SiGe-Plan beginnt mit den grundlegenden Projektdaten. Diese schaffen den Rahmen und ermöglichen allen Beteiligten eine schnelle Orientierung. Zu den allgemeinen Angaben gehören der Name und die Adresse des Bauvorhabens, die Bezeichnung des Projekts, der vorgesehene Zeitraum der Bauarbeiten sowie die Kontaktdaten aller wesentlichen Beteiligten.

Angabe Beschreibung Beispiel
Bauvorhaben Bezeichnung und Art des Projekts Neubau Bürogebäude, 4 Geschosse
Baustellenadresse Genaue Lage der Baustelle Musterstraße 12, 13409 Berlin
Bauherr Name, Adresse, Kontaktdaten Mustermann GmbH, Tel. 030/…
SiGeKo Beauftragter Koordinator ARBY Arbeitssicherheit Buley
Bauleitung Verantwortliche Bauleitung Architekturbüro XY
Bauzeit Geplanter Beginn und Ende 01.03.2025 – 30.11.2025
Vorankündigung Datum und Behörde LAGetSi Berlin, eingereicht am …

Gefährdungsermittlung und Beurteilung

Das Herzstück des SiGe-Plans ist die systematische Ermittlung und Beurteilung aller Gefährdungen, die sich auf der Baustelle ergeben können. Dabei werden nicht nur die Risiken der einzelnen Gewerke betrachtet, sondern insbesondere die Wechselwirkungen zwischen den gleichzeitig oder nacheinander tätigen Unternehmen. Diese sogenannten gegenseitigen Gefährdungen sind der eigentliche Grund für die Existenz des SiGe-Plans.

Die Gefährdungsbeurteilung im SiGe-Plan umfasst mechanische Gefährdungen wie Absturz, herabfallende Gegenstände oder Quetschgefahren. Ebenso werden elektrische Gefährdungen durch provisorische Installationen, Gefahrstoffe wie Stäube, Lösungsmittel oder Asbest, Lärmbelastungen, Vibrationen und ergonomische Belastungen berücksichtigt. Auch Brand- und Explosionsgefahren sowie Gefährdungen durch den Baustellenverkehr werden systematisch erfasst.

Schutzmaßnahmen und Zuordnung

Für jede identifizierte Gefährdung müssen im SiGe-Plan konkrete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Diese folgen dem bewährten TOP-Prinzip: Zuerst werden technische Maßnahmen geprüft, dann organisatorische und zuletzt personenbezogene Maßnahmen. Jede Maßnahme wird einem verantwortlichen Unternehmen oder einer konkreten Person zugeordnet.

💡 Praxis-Tipp: Maßnahmen konkret formulieren

Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie „Schutzmaßnahmen sind zu treffen“. Formulieren Sie stattdessen konkret: „Fa. Müller stellt ab KW 12 ein dreiteiliges Seitenschutzsystem an der Dachkante auf. Prüfung durch SiGeKo vor Nutzung.“ Je konkreter die Maßnahmen beschrieben sind, desto besser funktioniert der SiGe-Plan in der Praxis.

Zeitliche und räumliche Zuordnung der Arbeiten

Ein wesentliches Element des SiGe-Plans ist die zeitliche und räumliche Zuordnung der verschiedenen Arbeiten. In der Regel wird dies über einen Bauablaufplan oder ein Balkendiagramm dargestellt, das zeigt, welche Gewerke zu welchem Zeitpunkt an welchem Ort auf der Baustelle arbeiten. Diese Darstellung macht Überschneidungen sichtbar und ermöglicht es dem SiGeKo, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen.

Die räumliche Zuordnung erfolgt häufig über Baustelleneinrichtungspläne, die zeigen, wo sich Lagerflächen, Zugangswege, Kranbereiche, Sozialräume und Gefahrenbereiche befinden. Diese Pläne werden als Anlage dem SiGe-Plan beigefügt und bei Änderungen aktualisiert.

Regelungen für die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen

Auf Baustellen nutzen verschiedene Unternehmen häufig gemeinsame Einrichtungen wie Gerüste, Aufzüge, Sanitäreinrichtungen oder Stromversorgung. Der SiGe-Plan regelt, wer für die Bereitstellung, Prüfung und Instandhaltung dieser gemeinsam genutzten Einrichtungen verantwortlich ist. Auch die Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege sowie die Erste-Hilfe-Organisation werden hier festgelegt.

Aufbau und Struktur: So wird der SiGe-Plan gegliedert

Die RAB 31 empfiehlt eine tabellarische Darstellung des SiGe-Plans, die alle relevanten Informationen übersichtlich zusammenfasst. In der Praxis hat sich eine Kombination aus Tabellenformat und ergänzenden Anlagen bewährt. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Bestandteile eines vollständigen SiGe-Plans.

1

Deckblatt und Projektdaten

Bauvorhaben, Beteiligte, Kontaktdaten, Datum der Erstellung und letzte Aktualisierung. Hier werden auch die Verteiler und Empfänger des Plans dokumentiert.

2

Baustellenordnung

Allgemeine Verhaltensregeln, Zugangsregelungen, PSA-Pflichten, Verhalten bei Unfällen und Notfällen. Die Baustellenordnung gilt für alle auf der Baustelle tätigen Personen.

3

Bauablaufplan mit Gefährdungen

Tabellarische Darstellung der Gewerke, Zeiträume, identifizierten Gefährdungen und zugeordneten Schutzmaßnahmen – das Kernstück des SiGe-Plans.

4

Baustelleneinrichtungsplan

Zeichnerische Darstellung der Baustelle mit Verkehrswegen, Lagerflächen, Kranbereichen, Gefahrenzonen, Flucht- und Rettungswegen sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen.

5

Notfallplan

Notrufnummern, Sammelplätze, Erste-Hilfe-Material, Zuständigkeiten bei Unfällen, Brandschutzmaßnahmen und Evakuierungsplan für die Baustelle.

6

Anlagen und Nachweise

Vorankündigung, relevante Gefährdungsbeurteilungen der Einzelunternehmen, Prüfprotokolle, Unterweisungsnachweise und die Unterlage für spätere Arbeiten.

Die tabellarische Kernstruktur des SiGe-Plans

Das Herzstück des SiGe-Plans ist die tabellarische Zuordnung von Arbeitsschritten, Gefährdungen und Maßnahmen. Die RAB 31 schlägt folgende Spaltenstruktur vor, die sich in der Praxis bewährt hat:

Spalte Inhalt Erläuterung
Zeitraum / Bauphase KW oder Datum Wann wird die Arbeit ausgeführt?
Gewerk / Arbeitsbereich Bezeichnung der Tätigkeit Welche Arbeit wird durchgeführt?
Ausführendes Unternehmen Firmenname Wer führt die Arbeit aus?
Gefährdung Art der Gefährdung Welche Risiken bestehen?
Gegenseitige Gefährdung Wechselwirkungen Welche Gewerke sind betroffen?
Schutzmaßnahme Konkrete Maßnahme Was ist zu tun? (TOP-Prinzip)
Verantwortlich Person / Firma Wer setzt die Maßnahme um?
Termin / Status Umsetzungsfrist Bis wann? Erledigt?

Diese Tabellenstruktur ermöglicht es allen Beteiligten, auf einen Blick zu erkennen, welche Gefährdungen in welcher Bauphase bestehen und welche Maßnahmen von wem umzusetzen sind. Der SiGeKo nutzt diese Tabelle als Arbeitsgrundlage für die Baustellenbegehungen und aktualisiert sie fortlaufend.

Erstellung des SiGe-Plans: Schritt für Schritt

Die Erstellung eines SiGe-Plans ist ein mehrstufiger Prozess, der bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens beginnt. Der SiGeKo arbeitet dabei eng mit dem Bauherrn, den Planern und später mit den ausführenden Unternehmen zusammen. Im Folgenden erläutern wir den typischen Ablauf.

Phase 1: Planung der Ausführung

Bereits während der Entwurfs- und Ausführungsplanung beginnt der SiGeKo mit der Erstellung des SiGe-Plans. In dieser Phase werden die grundlegenden Gefährdungen identifiziert, die sich aus der Bauweise, den gewählten Materialien und dem geplanten Bauablauf ergeben. Der Koordinator prüft die Planungsunterlagen auf sicherheitsrelevante Aspekte und gibt Empfehlungen an die Planer.

In der Planungsphase wird auch die Baustelleneinrichtung konzipiert. Der SiGeKo wirkt darauf hin, dass Verkehrswege ausreichend dimensioniert werden, Kranstandorte sicherheitsgerecht gewählt werden und die Lagerung von Gefahrstoffen berücksichtigt wird. All diese Überlegungen fließen in den ersten Entwurf des SiGe-Plans ein.

Phase 2: Ausführung des Bauvorhabens

Mit Beginn der Bauarbeiten wird der SiGe-Plan zum aktiven Steuerungsinstrument. Der SiGeKo führt regelmäßige Baustellenbegehungen durch, überprüft die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen und passt den Plan bei Änderungen im Bauablauf an. Neue Gewerke werden in den Plan aufgenommen, abgeschlossene Arbeiten werden als erledigt markiert.

Die Fortschreibung des SiGe-Plans ist eine der wichtigsten Aufgaben des SiGeKo während der Ausführungsphase. Änderungen im Zeitplan, zusätzliche Unternehmen, unvorhergesehene Gefährdungen – all dies muss zeitnah im Plan dokumentiert und an die Betroffenen kommuniziert werden.

⚠️ Häufiger Fehler: SiGe-Plan wird nicht fortgeschrieben

Ein SiGe-Plan, der einmal erstellt und dann in der Schublade verschwindet, verfehlt seinen Zweck. Die RAB 31 fordert ausdrücklich die kontinuierliche Anpassung an den tatsächlichen Bauablauf. Bei Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörde wird genau geprüft, ob der Plan aktuell ist und ob die beschriebenen Maßnahmen auf der Baustelle tatsächlich umgesetzt werden.

Gegenseitige Gefährdungen: Der Kern des SiGe-Plans

Was den SiGe-Plan von einer normalen Gefährdungsbeurteilung unterscheidet, ist der Fokus auf gegenseitige Gefährdungen. Damit sind Risiken gemeint, die entstehen, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander an derselben Stelle arbeiten. Ein einzelnes Gewerk mag für sich genommen sicher sein – doch in Kombination mit anderen Tätigkeiten können neue, teils erhebliche Gefährdungen entstehen.

Typische Beispiele für gegenseitige Gefährdungen

Schweißarbeiten in einem Bereich, in dem gleichzeitig brennbare Lösungsmittel verwendet werden, stellen ein klassisches Beispiel dar. Ebenso problematisch: Abbrucharbeiten über einem Bereich, in dem andere Gewerke tätig sind, oder die gleichzeitige Nutzung eines Gerüsts durch Fassadenbauer und Elektriker mit unterschiedlichen Sicherungskonzepten.

Weitere typische Konstellationen sind Erdarbeiten neben offenen Gräben, in denen Leitungsbauer tätig sind, Kranarbeiten über belebten Bereichen der Baustelle oder die Kombination von Nassarbeiten und Elektroinstallationen. Der SiGe-Plan muss für jede dieser Konstellationen konkrete Lösungen vorsehen – sei es durch zeitliche Entzerrung, räumliche Trennung oder zusätzliche Schutzmaßnahmen.

Bußgelder und Konsequenzen bei fehlendem SiGe-Plan

Die Nichtbeachtung der Pflichten aus der Baustellenverordnung kann empfindliche Konsequenzen haben. Neben Bußgeldern drohen im Schadensfall auch zivilrechtliche Haftungsansprüche und strafrechtliche Konsequenzen. Die zuständige Arbeitsschutzbehörde – in Berlin das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) – kann bei Verstößen Bußgelder verhängen und im Extremfall einen Baustopp anordnen.

bis 30.000 €

Bußgeld bei Verstoß gegen die BaustellV (§ 7 BaustellV)

Baustopp

Behördliche Anordnung bei akuter Gefährdung der Beschäftigten

Haftung

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei Arbeitsunfällen

Strafrecht

§ 26 ArbSchG: Bei vorsätzlicher Gefährdung von Beschäftigten

Unterschied zwischen SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten

Häufig werden der SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten verwechselt oder gleichgesetzt. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Dokumente mit verschiedenen Zielsetzungen. Der SiGe-Plan bezieht sich auf die aktuelle Bauphase und wird nach Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr benötigt. Die Unterlage für spätere Arbeiten hingegen ist ein dauerhaftes Dokument, das dem Bauherrn nach Fertigstellung übergeben wird.

Die Unterlage enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen, die für spätere Wartungs-, Instandhaltungs- oder Umbauarbeiten am Bauwerk benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu verbauten Gefahrstoffen, zur Lage von Versorgungsleitungen oder zu tragfähigen Befestigungspunkten für Absturzsicherungen. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV ist auch die Erstellung dieser Unterlage Aufgabe des SiGeKo.

💡 Praxis-Tipp: Beide Dokumente parallel führen

Erfahrene SiGeKo-Dienstleister wie ARBY erstellen den SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten parallel. So gehen keine relevanten Informationen verloren, und der Bauherr erhält nach Projektabschluss eine vollständige Dokumentation. Die Unterlage sollte dem Gebäude dauerhaft zugeordnet und bei Eigentümerwechsel übergeben werden.

RAB 31: Die Richtlinie für den SiGe-Plan

Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen Nr. 31 (RAB 31) konkretisiert die Anforderungen der Baustellenverordnung an den SiGe-Plan. Sie wurde vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen erarbeitet und gibt dem SiGeKo einen detaillierten Leitfaden an die Hand. Die RAB 31 beschreibt nicht nur den Inhalt, sondern auch die Form und die Fortschreibung des Plans.

Gemäß RAB 31 soll der SiGe-Plan so gestaltet sein, dass er für alle Beteiligten verständlich und handhabbar ist. Übersichtlichkeit hat Vorrang vor Vollständigkeit – ein 200-seitiges Dokument, das niemand liest, verfehlt seinen Zweck. Der Plan soll die wesentlichen Gefährdungen und Maßnahmen klar und prägnant darstellen und als Arbeitsinstrument auf der Baustelle dienen.

Anforderungen an den SiGeKo als Ersteller

Der SiGe-Plan darf nicht von beliebigen Personen erstellt werden. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss gemäß RAB 30 über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Dazu gehören baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, spezielle Koordinatorenkenntnisse und Berufserfahrung im Baubereich.

In der Praxis bedeutet dies, dass der SiGeKo in der Regel ein Ingenieur, Architekt oder Techniker mit Zusatzqualifikation ist. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische Kenntnisse der relevanten Vorschriften als auch praktische Erfahrung in der Baustellenkoordination. Rico Langbein von ARBY Arbeitssicherheit Buley verfügt über diese Qualifikation und erstellt SiGe-Pläne für Bauvorhaben in Berlin und Umgebung.

🎓 Qualifikation des SiGeKo nach RAB 30

  • Baufachliche Kenntnisse: Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbare Ausbildung
  • Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Gefährdungsbeurteilung, Vorschriften, Schutzmaßnahmen
  • Koordinatorenkenntnisse: Spezielle Ausbildung nach RAB 30 (mind. 32 Lehreinheiten)
  • Berufserfahrung: Praktische Erfahrung in Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben
  • Fortbildung: Regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse

Digitale SiGe-Pläne: Moderne Umsetzung in der Praxis

Während SiGe-Pläne traditionell als papierbasierte Dokumente erstellt wurden, setzen moderne SiGeKo-Dienstleister zunehmend auf digitale Lösungen. Digitale SiGe-Pläne bieten den Vorteil, dass sie einfacher fortgeschrieben, schneller verteilt und besser nachverfolgt werden können. Änderungen sind für alle Beteiligten sofort sichtbar, und die Versionierung stellt sicher, dass stets die aktuelle Fassung verwendet wird.

ARBY Arbeitssicherheit Buley setzt auf zeitgemäße digitale Werkzeuge, um SiGe-Pläne effizient zu erstellen und zu pflegen. Die Pläne werden in Formaten bereitgestellt, die auf der Baustelle problemlos genutzt werden können – ob auf dem Tablet bei der Baustellenbegehung oder als Ausdruck im Baubüro. Die Kombination aus digitaler Effizienz und praktischer Handhabbarkeit ist dabei entscheidend.

Checkliste: Ist Ihr SiGe-Plan vollständig?

Nutzen Sie die folgende Übersicht, um zu prüfen, ob Ihr SiGe-Plan alle wesentlichen Bestandteile enthält. Ein unvollständiger Plan kann bei behördlichen Kontrollen beanstandet werden und bietet im Schadensfall keinen ausreichenden Schutz.

Projektdaten

Vollständige Angaben zu Bauvorhaben und Beteiligten

Bauablaufplan

Zeitliche Zuordnung aller Gewerke

Gefährdungen

Systematische Erfassung aller Risiken

Schutzmaßnahmen

Konkrete Maßnahmen nach TOP-Prinzip

Verantwortlichkeiten

Klare Zuordnung zu Firmen/Personen

Notfallplan

Notrufnummern, Erste Hilfe, Rettungswege

BE-Plan

Baustelleneinrichtungsplan als Anlage

Aktualität

Regelmäßige Fortschreibung dokumentiert

Professionellen SiGe-Plan erstellen lassen?

ARBY Arbeitssicherheit Buley erstellt und pflegt SiGe-Pläne für Bauvorhaben in Berlin und Brandenburg. Rico Langbein und sein Team übernehmen die vollständige SiGeKo-Betreuung – von der Planungsphase bis zur Fertigstellung. Sichern Sie Ihr Bauvorhaben rechtssicher ab.

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Was muss ein SiGe-Plan enthalten?

Ein SiGe-Plan muss gemäß RAB 31 folgende Inhalte enthalten: allgemeine Angaben zum Bauvorhaben und den Beteiligten, eine zeitliche und räumliche Zuordnung der Arbeiten, eine systematische Gefährdungsermittlung mit besonderem Fokus auf gegenseitige Gefährdungen, konkrete Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip mit Verantwortlichkeitszuordnung, einen Baustelleneinrichtungsplan, einen Notfallplan sowie Regelungen zur gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen.

Wer erstellt den SiGe-Plan?

Der SiGe-Plan wird vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erstellt. Dieser wird vom Bauherrn beauftragt und muss gemäß RAB 30 über baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, spezielle Koordinatorenkenntnisse und praktische Berufserfahrung verfügen. Die Verantwortung für die Erstellung bleibt jedoch beim Bauherrn.

Wann ist ein SiGe-Plan Pflicht?

Ein SiGe-Plan ist gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV Pflicht, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden und entweder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden oder eine Vorankündigung erforderlich ist (mehr als 500 Personentage oder mehr als 30 Arbeitstage bei gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigten).

Was ist der Unterschied zwischen SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten?

Der SiGe-Plan ist ein temporäres Dokument, das die Sicherheit während der Bauphase regelt und nach Bauende nicht mehr benötigt wird. Die Unterlage für spätere Arbeiten ist ein dauerhaftes Dokument, das dem Bauherrn übergeben wird und sicherheitsrelevante Informationen für künftige Wartungs-, Instandhaltungs- oder Umbauarbeiten am fertigen Bauwerk enthält.

Welche Bußgelder drohen bei fehlendem SiGe-Plan?

Bei Verstößen gegen die Baustellenverordnung können gemäß § 7 BaustellV in Verbindung mit § 25 ArbSchG Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Darüber hinaus drohen bei Arbeitsunfällen zivilrechtliche Haftungsansprüche, und bei vorsätzlicher Gefährdung von Beschäftigten sind gemäß § 26 ArbSchG auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Muss der SiGe-Plan während der Bauphase aktualisiert werden?

Ja, der SiGe-Plan muss während der gesamten Bauausführung fortlaufend an den tatsächlichen Bauablauf angepasst werden. Änderungen im Zeitplan, zusätzliche Gewerke, neue Gefährdungen oder veränderte Randbedingungen müssen zeitnah im Plan dokumentiert und an alle Beteiligten kommuniziert werden. Die RAB 31 fordert diese kontinuierliche Fortschreibung ausdrücklich.

Was sind gegenseitige Gefährdungen im SiGe-Plan?

Gegenseitige Gefährdungen sind Risiken, die durch das gleichzeitige oder aufeinanderfolgende Arbeiten mehrerer Unternehmen an derselben Stelle entstehen. Beispiele sind Schweißarbeiten neben brennbaren Stoffen eines anderen Gewerks, Abbrucharbeiten über belebten Bereichen oder die gleichzeitige Nutzung von Gerüsten durch verschiedene Unternehmen. Diese Wechselwirkungen sind der eigentliche Grund für die Erstellung eines SiGe-Plans.

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