Sicherheitsbegehung auf der Baustelle: Ablauf und Checkliste
Eine Sicherheitsbegehung auf der Baustelle ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Arbeitgeber und Bauherren sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, regelmäßige Kontrollen auf ihren Baustellen durchzuführen oder durchführen zu lassen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie eine professionelle Sicherheitsbegehung abläuft, welche Punkte auf keiner Checkliste fehlen dürfen und welche rechtlichen Konsequenzen bei Versäumnissen drohen. ARBY Arbeitssicherheit Buley unterstützt Unternehmen in Berlin und Brandenburg bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Baustellenbegehungen.
Was ist eine Sicherheitsbegehung auf der Baustelle?
Eine Sicherheitsbegehung – auch Baustellenbegehung oder Arbeitsschutzbegehung genannt – ist eine systematische Vor-Ort-Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Aspekte auf einer Baustelle. Dabei werden Arbeitsbedingungen, technische Einrichtungen, organisatorische Maßnahmen und das Verhalten der Beschäftigten überprüft. Ziel ist es, Gefährdungen und Mängel aufzudecken, bevor es zu Unfällen, Gesundheitsschäden oder Sachschäden kommt.
Im Unterschied zu einer einmaligen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG handelt es sich bei der Sicherheitsbegehung um eine wiederkehrende, praxisnahe Kontrolle direkt am Ort des Geschehens. Sie ergänzt die schriftliche Dokumentation und stellt sicher, dass theoretisch geplante Schutzmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Gerade auf Baustellen, wo sich die Arbeitsbedingungen täglich ändern, ist diese regelmäßige Überprüfung unverzichtbar.
📋 Sicherheitsbegehung auf einen Blick
- Was: Systematische Vor-Ort-Kontrolle der Arbeitssicherheit auf der Baustelle
- Wer: Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), SiGeKo, Bauleiter oder Bauherr
- Warum: Gesetzliche Pflicht nach ArbSchG, BaustellV und DGUV Vorschrift 1
- Wie oft: Regelmäßig und anlassbezogen – je nach Bauphase und Gefährdungslage
- Ergebnis: Begehungsprotokoll mit Mängelliste, Maßnahmen und Fristen
Rechtliche Grundlagen: Warum ist die Sicherheitsbegehung Pflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der Arbeitssicherheit ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Verordnungen. Arbeitgeber können sich nicht darauf berufen, dass sie „nichts gewusst“ haben – denn die Kontrollpflicht liegt klar bei ihnen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die zentrale Rechtsgrundlage. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und deren Wirksamkeit zu überprüfen. § 5 ArbSchG fordert die Gefährdungsbeurteilung, und § 6 ArbSchG verlangt die Dokumentation. Die Sicherheitsbegehung ist das praktische Werkzeug, um diese gesetzlichen Anforderungen auf der Baustelle umzusetzen.
Baustellenverordnung (BaustellV)
Die Baustellenverordnung konkretisiert die Anforderungen für Baustellen. Nach § 3 BaustellV muss der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind. Der SiGeKo koordiniert die Sicherheitsmaßnahmen und führt regelmäßige Begehungen durch. Die Vorankündigung nach § 2 BaustellV bei der zuständigen Behörde ist bei größeren Baustellen ebenfalls vorgeschrieben.
DGUV Vorschrift 1 und Regeln
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet Unternehmer in § 2, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Versicherten zu sorgen. Die DGUV Regel 100-001 konkretisiert dies durch regelmäßige Überprüfungen. Die Berufsgenossenschaften – insbesondere die BG BAU für die Bauwirtschaft – können bei Verstößen Bußgelder verhängen und Zuschläge auf die Unfallversicherungsbeiträge erheben.
⚠️ Achtung: Haftungsrisiko für Bauherren und Arbeitgeber
Wer seine Kontrollpflichten vernachlässigt, haftet im Schadensfall persönlich. Nach § 26 ArbSchG können Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit mit Personenschaden drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 222 StGB (fahrlässige Tötung) oder § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung).
Wer führt die Sicherheitsbegehung durch?
Die Verantwortung für die Sicherheitsbegehung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber bzw. Bauherrn. In der Praxis wird diese Aufgabe jedoch häufig an qualifizierte Fachleute delegiert. Wichtig ist: Die Delegation der Durchführung entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Gesamtverantwortung.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Berät den Arbeitgeber und führt Begehungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung durch
SiGeKo
Koordiniert den Arbeitsschutz bei Baustellen mit mehreren Gewerken nach BaustellV
Bauleiter
Überwacht die Bauausführung und ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften vor Ort verantwortlich
Bauherr / Arbeitgeber
Trägt die Gesamtverantwortung und muss die Durchführung der Begehungen sicherstellen
Betriebsarzt
Kann bei Begehungen hinzugezogen werden, insbesondere bei Gefahrstoff- oder Lärmbelastung
Aufsichtsbehörden
Gewerbeaufsicht, BG BAU und Arbeitsschutzbehörden führen eigene Kontrollen durch
Bei ARBY Arbeitssicherheit Buley übernimmt Rico Langbein als erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit die Planung und Durchführung von Sicherheitsbegehungen. Als externer Dienstleister bringt er einen unvoreingenommenen Blick mit und kennt die typischen Schwachstellen auf Berliner Baustellen.
Ablauf einer Sicherheitsbegehung: Schritt für Schritt
Eine professionelle Sicherheitsbegehung folgt einem strukturierten Ablauf. Nur so ist gewährleistet, dass keine sicherheitsrelevanten Punkte übersehen werden und die Ergebnisse rechtssicher dokumentiert sind.
Vorbereitung
Sichtung vorhandener Unterlagen: SiGe-Plan, Gefährdungsbeurteilungen, Protokolle früherer Begehungen, Bauablaufplan. Festlegung der Prüfschwerpunkte und Terminabstimmung mit der Bauleitung.
Rundgang vor Ort
Systematische Begehung aller Arbeitsbereiche mit der Checkliste. Prüfung von Absturzsicherungen, Verkehrswegen, Gerüsten, Leitungen, Lagerflächen und PSA-Nutzung. Fotodokumentation aller Mängel.
Gespräche vor Ort
Befragung der Beschäftigten und Subunternehmer zu Sicherheitsthemen. Überprüfung von Unterweisungsnachweisen und Qualifikationen (z. B. Staplerschein, Gerüstbauqualifikation).
Mängelerfassung und Bewertung
Dokumentation aller festgestellten Mängel mit Risikobewertung. Einteilung nach Dringlichkeit: sofortige Maßnahme, kurzfristig (innerhalb weniger Tage) oder mittelfristig (bis zur nächsten Begehung).
Begehungsprotokoll erstellen
Schriftliches Protokoll mit allen Feststellungen, Fotos, Bewertungen und konkreten Maßnahmen. Benennung der Verantwortlichen und Festlegung von Erledigungsfristen.
Nachverfolgung
Kontrolle der Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzten Fristen. Bei kritischen Mängeln: Nachbegehung vor Ort. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf.
Die Checkliste: Was wird bei der Sicherheitsbegehung geprüft?
Eine vollständige Checkliste für die Baustellenbegehung deckt alle relevanten Gefahrenbereiche ab. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Prüfpunkte, gegliedert nach Themenbereichen. Diese Liste kann je nach Baustellentyp und Bauphase angepasst werden.
Baustelleneinrichtung und Verkehrswege
Die Baustelleneinrichtung bildet das Fundament für sicheres Arbeiten. Bereits bei der Zufahrt zur Baustelle beginnt die Prüfung: Ist die Baustelle ordnungsgemäß abgesperrt und beschildert? Sind Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger getrennt und ausreichend beleuchtet? Lagerflächen müssen so angelegt sein, dass Materialien nicht umkippen oder herabfallen können.
| Prüfbereich | Prüfpunkte | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Baustellenzufahrt | Absperrung, Beschilderung, Zugangsregelung, Baustellenschild nach BaustellV | BaustellV § 2, RAB 31 |
| Verkehrswege | Freihaltung, Beleuchtung, Trittsicherheit, Trennung Fußgänger/Fahrzeuge | ArbStättV Anhang 1.8 |
| Lagerflächen | Standsicherheit, Stapelhöhen, Kennzeichnung, Gefahrstofflagerung | TRGS 510, BetrSichV |
| Sozialräume | Umkleide, Waschgelegenheit, Toiletten, Aufenthaltsraum, Erste-Hilfe-Material | ArbStättV Anhang 4.1–4.4 |
| Elektroinstallation | Baustromverteiler, FI-Schutzschalter, Kabelführung, Prüfplaketten | DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-704 |
Absturzsicherung
Abstürze sind die häufigste Todesursache auf Baustellen in Deutschland. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1) und der DGUV Regel 100-001 müssen ab einer Absturzhöhe von 2 Metern Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Bei Arbeiten an oder über Wasser sowie an Öffnungen in Böden und Decken gilt dies bereits ab geringeren Höhen. Geprüft werden unter anderem Geländer, Fangnetze, Abdeckungen von Bodenöffnungen und die korrekte Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Gerüste und Leitern
Gerüste müssen nach DIN EN 12811 errichtet und durch befähigte Personen freigegeben werden. Bei der Begehung wird geprüft, ob die Freigabekennzeichnung vorhanden ist, ob alle Beläge vollständig und die Seitenschutzeinrichtungen intakt sind. Leitern dürfen auf Baustellen nur als Verkehrsweg oder für kurzfristige Arbeiten genutzt werden – keinesfalls als dauerhafter Arbeitsplatz. Die TRBS 2121 Teil 2 regelt die Anforderungen im Detail.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Auf jeder Baustelle ist mindestens das Tragen von Schutzhelm, Sicherheitsschuhen und Warnweste vorgeschrieben. Je nach Tätigkeit kommen Gehörschutz, Augenschutz, Atemschutz, Handschuhe oder PSAgA hinzu. Bei der Sicherheitsbegehung wird kontrolliert, ob alle Beschäftigten die vorgeschriebene PSA tragen, ob diese in einwandfreiem Zustand ist und ob Unterweisungen zur korrekten Benutzung nachgewiesen werden können.
💡 Praxis-Tipp: PSA-Kontrolle effizient gestalten
Führen Sie eine PSA-Ausgabeliste, in der jeder Beschäftigte den Erhalt seiner Schutzausrüstung quittiert. Kontrollieren Sie stichprobenartig das Verfallsdatum von Schutzhelmen (in der Regel 4 Jahre ab Herstellungsdatum bei Thermoplasten). Beschädigte PSA muss sofort ersetzt werden – dokumentieren Sie den Austausch schriftlich.
Gefahrstoffe und Staubbelastung
Auf Baustellen kommen regelmäßig Gefahrstoffe zum Einsatz: Klebstoffe, Lösemittel, Zement, Montageschäume oder Epoxidharze. Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten können zusätzlich Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF) oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) freigesetzt werden. Die Sicherheitsbegehung prüft, ob Sicherheitsdatenblätter vorliegen, die Gefahrstoffverzeichnisse aktuell sind und die Schutzmaßnahmen nach TRGS 400 ff. eingehalten werden.
Brandschutz auf der Baustelle
Auch auf Baustellen gelten Brandschutzanforderungen. Bei feuergefahrlichen Arbeiten wie Schweißen, Löten oder Trennschleifen ist ein Erlaubnisschein für Heißarbeiten erforderlich. Feuerlöscher müssen in ausreichender Anzahl vorhanden und zugänglich sein. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht durch Material oder Geräte blockiert werden. Die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-001 geben hierzu detaillierte Vorgaben.
Häufige Mängel bei Baustellenbegehungen
Aus der Praxis wissen wir bei ARBY Arbeitssicherheit, welche Mängel immer wieder auftreten. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Beanstandungen und deren Risikopotenzial.
Fehlende oder mangelhafte Absturzsicherungen – häufigster Mangel bei BG-BAU-Kontrollen
Unvollständige oder nicht getragene persönliche Schutzausrüstung
Mängel an Gerüsten: fehlende Beläge, unvollständiger Seitenschutz, keine Freigabe
Fehlende Unterweisungsnachweise und mangelhafte Dokumentation
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Wer die Pflichten zur Arbeitssicherheit auf Baustellen missachtet, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden – in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) – sowie die BG BAU können Bußgelder verhängen und Baustellenstilllegungen anordnen.
| Verstoß | Mögliches Bußgeld | Weitere Konsequenzen |
|---|---|---|
| Fehlende Gefährdungsbeurteilung | bis 25.000 € | Anordnung der Behörde, Nachfrist |
| Fehlender SiGeKo bei Pflichtbaustellen | bis 25.000 € | Baustopp möglich |
| Mangelhafte Absturzsicherung | bis 25.000 € | Sofortige Arbeitseinstellung, Baustopp |
| Fehlende Unterweisung der Beschäftigten | bis 10.000 € | Nachschulungspflicht |
| Fehlende Vorankündigung nach BaustellV | bis 5.000 € | Nachreichungspflicht |
| Ungeprüfte elektrische Anlagen (DGUV V3) | bis 10.000 € | Stilllegung der Anlage |
⚠️ Strafrecht bei Personenschäden
Kommt es aufgrund fehlender Sicherheitsmaßnahmen zu einem Arbeitsunfall mit Personenschaden, drohen dem verantwortlichen Arbeitgeber oder Bauleiter strafrechtliche Konsequenzen. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) kann mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) mit bis zu 5 Jahren. Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft Regress nehmen.
Wie oft muss eine Sicherheitsbegehung stattfinden?
Eine gesetzlich festgelegte Mindestfrequenz für Sicherheitsbegehungen auf Baustellen gibt es nicht. Die Häufigkeit richtet sich nach der Gefährdungslage, der Baustellengröße und der Bauphase. In der Praxis haben sich jedoch bewährte Intervalle etabliert.
Empfohlene Begehungsintervalle
Auf Großbaustellen mit mehreren Gewerken empfiehlt die BG BAU wöchentliche Begehungen durch den SiGeKo. Bei kleineren Baustellen mit geringerem Gefährdungspotenzial kann ein 14-tägiger Rhythmus ausreichen. In besonders kritischen Bauphasen – etwa bei Rohbauarbeiten in großer Höhe, Abbrucharbeiten oder Arbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen – sollten tägliche Kurzbegehungen durch die Bauleitung erfolgen.
Darüber hinaus sind anlassbezogene Begehungen erforderlich, etwa nach einem Arbeitsunfall, bei einem Beinahe-Unfall, nach wesentlichen Änderungen im Bauablauf oder bei Beschwerden von Beschäftigten. Auch vor dem Einsatz neuer Subunternehmer sollte eine Begehung stattfinden, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards bekannt sind und eingehalten werden.
💡 Praxis-Tipp: Begehungsrhythmus dokumentieren
Legen Sie bereits in der Planungsphase einen Begehungsplan fest und integrieren Sie diesen in den SiGe-Plan. So haben Sie jederzeit den Nachweis, dass Sie Ihrer Kontrollpflicht nachkommen. Bei ARBY erstellen wir für jede betreute Baustelle einen individuellen Begehungsplan mit festen Terminen und Prüfschwerpunkten.
Dokumentation: Das Begehungsprotokoll
Die ordnungsgemäße Dokumentation ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben (§ 6 ArbSchG), sondern auch Ihr wichtigstes Beweismittel im Haftungsfall. Ein professionelles Begehungsprotokoll enthält alle relevanten Informationen und ist so aufgebaut, dass die Nachverfolgung der Mängelbeseitigung lückenlos möglich ist.
Inhalt eines vollständigen Begehungsprotokolls
Jedes Protokoll sollte folgende Angaben enthalten: Datum, Uhrzeit und Wetterbedingungen der Begehung, Name und Funktion der teilnehmenden Personen, Bauphasen und aktive Gewerke zum Zeitpunkt der Begehung, eine fortlaufend nummerierte Mängelliste mit Beschreibung, Fotodokumentation und Ortsangabe, eine Risikobewertung für jeden Mangel, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortlichem und Erledigungsfrist sowie den Status offener Mängel aus vorherigen Begehungen.
Bewahren Sie alle Begehungsprotokolle mindestens für die Dauer der Baumaßnahme und darüber hinaus für mindestens 5 Jahre auf. Bei Arbeiten mit Gefahrstoffen wie Asbest gelten deutlich längere Aufbewahrungsfristen von bis zu 40 Jahren gemäß § 18 GefStoffV.
Besonderheiten bei Baustellen mit mehreren Gewerken
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind, ergeben sich besondere Herausforderungen für die Arbeitssicherheit. Die Baustellenverordnung schreibt für diese Fälle die Bestellung eines SiGeKo vor, wenn die Vorankündigungspflicht nach § 2 BaustellV greift oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden.
Der SiGeKo erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und sorgt während der Ausführungsphase dafür, dass die Maßnahmen des Plans von allen Beteiligten eingehalten werden. Die Sicherheitsbegehung ist dabei sein wichtigstes Instrument. Er prüft insbesondere die Schnittstellen zwischen den Gewerken, denn genau dort entstehen häufig Gefährdungen – etwa wenn ein Gerüst von einem Gewerk abgebaut wird, das ein anderes Gewerk noch benötigt.
ARBY Arbeitssicherheit Buley bietet die komplette SiGeKo-Leistung nach BaustellV an – von der Erstellung des SiGe-Plans über die regelmäßigen Baustellenbegehungen bis zur Abschlussdokumentation. Gerade bei Bauprojekten in Berlin-Reinickendorf und Umgebung profitieren Sie von kurzen Anfahrtswegen und flexiblen Begehungsterminen.
Digitale Hilfsmittel für die Sicherheitsbegehung
Moderne Sicherheitsbegehungen werden zunehmend durch digitale Tools unterstützt. Tablet-basierte Checklisten, Foto-Apps mit automatischer GPS-Verortung und cloudbasierte Dokumentationssysteme beschleunigen die Erfassung und vereinfachen die Nachverfolgung. Die Vorteile liegen auf der Hand: Protokolle stehen sofort nach der Begehung digital zur Verfügung, Fotos werden automatisch dem richtigen Mangel zugeordnet und Erinnerungen an Erledigungsfristen werden automatisch versendet.
Dennoch ersetzt kein digitales Tool die Fachkompetenz und Erfahrung einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Bewertung von Gefährdungen, das Erkennen versteckter Mängel und die praxisgerechte Ableitung von Maßnahmen erfordern Fachwissen und Baustellenerfahrung.
💡 Praxis-Tipp: Kombination aus Erfahrung und Technik
Nutzen Sie digitale Checklisten als Unterstützung, aber verlassen Sie sich nicht ausschließlich darauf. Eine erfahrene Fachkraft erkennt Gefahren, die in keiner Standardcheckliste stehen – etwa instabile Böschungen, Anzeichen von Materialermüdung oder unzureichende Sicherungsmaßnahmen bei benachbarten Arbeiten. Bei ARBY kombinieren wir modernste Dokumentationstools mit jahrelanger Praxiserfahrung auf Berliner Baustellen.
Checkliste zum Download: Die wichtigsten Prüfpunkte
Damit Sie bei Ihrer nächsten Sicherheitsbegehung nichts vergessen, haben wir die zentralen Prüfpunkte in einer kompakten Übersicht zusammengestellt. Diese Checkliste deckt die wesentlichen Bereiche ab und kann als Grundlage für Ihre individuelle Baustellencheckliste dienen.
| Nr. | Prüfpunkt | OK | Mangel |
|---|---|---|---|
| 1 | Baustellenbeschilderung und Absperrung vorhanden | ☐ | ☐ |
| 2 | Vorankündigung bei der Behörde ausgehängt (falls Pflicht) | ☐ | ☐ |
| 3 | SiGe-Plan auf der Baustelle vorhanden und aktuell | ☐ | ☐ |
| 4 | Absturzsicherungen an allen Kanten ab 2 m Höhe | ☐ | ☐ |
| 5 | Bodenöffnungen gesichert (Abdeckung/Geländer) | ☐ | ☐ |
| 6 | Gerüste freigegeben und Freigabekennzeichnung sichtbar | ☐ | ☐ |
| 7 | PSA wird von allen Beschäftigten getragen | ☐ | ☐ |
| 8 | Verkehrswege frei, beleuchtet und trittsicher | ☐ | ☐ |
| 9 | Baustromverteiler geprüft, FI-Schutzschalter funktionsfähig | ☐ | ☐ |
| 10 | Feuerlöscher vorhanden und zugänglich | ☐ | ☐ |
| 11 | Erste-Hilfe-Material vollständig, Ersthelfer benannt | ☐ | ☐ |
| 12 | Unterweisungsnachweise aller Beschäftigten vorliegend | ☐ | ☐ |
| 13 | Gefahrstoffverzeichnis aktuell, Sicherheitsdatenblätter vorhanden | ☐ | ☐ |
| 14 | Flucht- und Rettungswege frei und gekennzeichnet | ☐ | ☐ |
| 15 | Hebezeuge und Krane geprüft, Prüfplaketten aktuell | ☐ | ☐ |
Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach Art und Umfang der Baustelle müssen weitere Prüfpunkte ergänzt werden – etwa zur Baugrubensicherung, zum Lärmschutz, zur Gefahrstoffkoordination bei Sanierungsarbeiten oder zur Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Bereich. Gerne erstellt ARBY Arbeitssicherheit Buley eine maßgeschneiderte Checkliste für Ihre Baustelle.
Professionelle Sicherheitsbegehung für Ihre Baustelle?
Rico Langbein und das Team von ARBY Arbeitssicherheit Buley unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation von Sicherheitsbegehungen auf Baustellen in Berlin und Brandenburg. Ob als SiFa-Betreuung, SiGeKo oder für einzelne Begehungen – wir sorgen dafür, dass Ihre Baustelle sicher und rechtskonform ist.
Kostenlose Erstberatung anfragenWie oft muss eine Sicherheitsbegehung auf der Baustelle stattfinden?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestfrequenz. Die Häufigkeit richtet sich nach der Gefährdungslage, Baustellengröße und Bauphase. Auf Großbaustellen mit mehreren Gewerken empfiehlt die BG BAU wöchentliche Begehungen. Bei kleineren Baustellen kann ein 14-tägiger Rhythmus ausreichen. In kritischen Bauphasen wie Rohbau- oder Abbrucharbeiten sollten tägliche Kurzbegehungen durch die Bauleitung erfolgen.
Wer darf eine Sicherheitsbegehung auf der Baustelle durchführen?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. Bauherrn. In der Praxis führen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa), Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), Bauleiter oder spezialisierte externe Dienstleister wie ARBY Arbeitssicherheit Buley die Begehungen durch. Die Delegation der Durchführung entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von seiner Gesamtverantwortung.
Welche Strafen drohen bei fehlender Sicherheitsbegehung?
Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bei Personenschäden aufgrund fehlender Sicherheitsmaßnahmen drohen strafrechtliche Konsequenzen: fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB, bis 3 Jahre Freiheitsstrafe) oder fahrlässige Tötung (§ 222 StGB, bis 5 Jahre Freiheitsstrafe). Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft Regress nehmen und Beitragszuschläge erheben.
Was muss in einem Begehungsprotokoll dokumentiert werden?
Ein vollständiges Begehungsprotokoll enthält: Datum, Uhrzeit und Wetterbedingungen, Namen und Funktionen der Teilnehmer, aktive Bauphasen und Gewerke, eine nummerierte Mängelliste mit Beschreibung und Fotodokumentation, eine Risikobewertung für jeden Mangel, konkrete Maßnahmen mit Verantwortlichem und Erledigungsfrist sowie den Status offener Mängel aus vorherigen Begehungen. Die Protokolle müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Sicherheitsbegehung und einer Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist eine systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz – sie bildet die theoretische Grundlage. Die Sicherheitsbegehung ist die praktische Vor-Ort-Kontrolle, ob die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und wirksam sind. Beide Instrumente ergänzen sich und sind gesetzlich vorgeschrieben.
Wann brauche ich einen SiGeKo für die Baustellenbegehung?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) muss nach § 3 BaustellV bestellt werden, wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und entweder eine Vorankündigung nach § 2 BaustellV erforderlich ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden. Der SiGeKo erstellt den SiGe-Plan und führt regelmäßige Begehungen zur Koordination der Sicherheitsmaßnahmen durch.
Kann ich die Sicherheitsbegehung an einen externen Dienstleister vergeben?
Ja, die Durchführung der Sicherheitsbegehung kann an qualifizierte externe Dienstleister wie ARBY Arbeitssicherheit Buley vergeben werden. Dies bietet den Vorteil eines unvoreingenommenen Blicks und spezialisierter Fachkompetenz. Wichtig: Die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt beim Arbeitgeber bzw. Bauherrn. Der externe Dienstleister unterstützt und berät, die Entscheidungsverantwortung kann nicht delegiert werden.