Fachkraft für Arbeitssicherheit: Aufgaben
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gehört zu den wichtigsten Beratungsinstanzen im betrieblichen Arbeitsschutz. Arbeitgeber in Deutschland sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine SiFa zu bestellen – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Doch welche konkreten Aufgaben übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, und wie profitiert Ihr Unternehmen davon? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Pflichten, Aufgabenfelder und die praktische Umsetzung der SiFa-Betreuung.
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – kurz SiFa – ist eine speziell ausgebildete Person, die den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung berät und unterstützt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, das in § 5 die Bestellung und in § 6 die konkreten Aufgaben der SiFa regelt. Ergänzend dazu definiert die DGUV Vorschrift 2 den Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung je nach Betriebsgröße und Gefährdungslage.
Wichtig zu verstehen: Die SiFa hat eine rein beratende und unterstützende Funktion. Sie trägt keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten und ist auch nicht für die Umsetzung von Maßnahmen verantwortlich. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt stets beim Arbeitgeber. Dennoch ist die SiFa unverzichtbar, denn sie bringt das fachliche Know-how ein, das für eine rechtssichere und effektive Arbeitsschutzorganisation erforderlich ist.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet eng mit dem Betriebsarzt, dem Betriebsrat (sofern vorhanden) und der Unternehmensleitung zusammen. Gemeinsam bilden diese Akteure den Arbeitsschutzausschuss (ASA), der gemäß § 11 ASiG in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens vierteljährlich tagen muss.
📋 Gesetzliche Grundlagen der SiFa auf einen Blick
- § 5 ASiG: Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- § 6 ASiG: Aufgabenkatalog der SiFa
- § 11 ASiG: Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- DGUV Vorschrift 2: Umfang und Art der sicherheitstechnischen Betreuung
- § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung als zentrale Pflicht des Arbeitgebers
- § 3 ArbSchG: Grundpflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz
Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen – und zwar ab dem ersten Beschäftigten. Das gilt für Unternehmen aller Branchen und Größen, von der kleinen Bürogemeinschaft bis zum Großkonzern. Entscheidend ist lediglich, in welcher Form und in welchem Umfang die Betreuung erfolgt.
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet dabei verschiedene Betreuungsmodelle. Für Kleinbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten gibt es die sogenannte alternative bedarfsorientierte Betreuung, bei der der Unternehmer selbst an Motivations- und Informationsmaßnahmen teilnimmt und anlassbezogen Fachkräfte hinzuzieht. Für größere Betriebe gilt die Regelbetreuung, die sich aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung zusammensetzt.
Die Einsatzzeiten der SiFa richten sich nach der Betriebsart (eingeteilt in Betreuungsgruppen I bis III) und der Anzahl der Beschäftigten. Betriebe mit höherem Gefährdungspotenzial – etwa im Baugewerbe oder in der chemischen Industrie – benötigen deutlich mehr Betreuungszeit als reine Verwaltungsbetriebe.
⚠️ Achtung: Bestellpflicht nicht ignorieren!
Wer als Arbeitgeber keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, verstößt gegen § 5 ASiG. Dies kann Bußgelder nach § 20 ASiG von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Bei Arbeitsunfällen drohen darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen und erhebliche Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG
Der Aufgabenkatalog der SiFa ist in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes klar definiert. Die Aufgaben lassen sich in vier zentrale Bereiche gliedern: Beratung, Überprüfung, Beobachtung und Auswertung. Im Folgenden erläutern wir jeden dieser Bereiche ausführlich.
Beratung des Arbeitgebers
Die Beratungsfunktion ist das Herzstück der SiFa-Tätigkeit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber umfassend in allen Fragen, die den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung betreffen. Dazu gehört die Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren sowie bei der Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Ein besonders wichtiger Beratungsbereich ist die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Die SiFa bringt ergonomische Erkenntnisse ein, bewertet Lärmbelastungen, prüft Beleuchtungsverhältnisse und analysiert Gefahrstoffexpositionen. Dabei berücksichtigt sie stets die einschlägigen Vorschriften wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Überprüfung und Kontrolle
Die SiFa überprüft regelmäßig die Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel – insbesondere vor ihrer Inbetriebnahme – auf sicherheitstechnische Mängel. Ebenso kontrolliert sie die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb. Dazu gehören systematische Begehungen der Arbeitsstätten, bei denen Gefährdungen identifiziert und dokumentiert werden.
Darüber hinaus achtet die SiFa darauf, dass vorgeschriebene Prüfungen und Wartungen an Arbeitsmitteln fristgerecht durchgeführt werden. Sie überprüft, ob Flucht- und Rettungswege frei sind, Feuerlöscher zugänglich und geprüft sind und ob die Erste-Hilfe-Ausstattung vollständig und aktuell ist.
Beobachtung und Analyse
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit beobachtet die Durchführung des Arbeitsschutzes im täglichen Betrieb. Sie analysiert Arbeitsunfälle und Beinahe-Unfälle, um Ursachen zu ermitteln und Wiederholungen zu vermeiden. Diese systematische Unfallanalyse ist ein wesentlicher Baustein für die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Zur Beobachtungstätigkeit gehört auch das Erkennen von Trends und Mustern. Häufen sich beispielsweise bestimmte Verletzungsarten, kann die SiFa gezielt Gegenmaßnahmen empfehlen. Sie wertet Unfallstatistiken aus, vergleicht diese mit Branchenkennzahlen und leitet daraus Handlungsempfehlungen ab.
Auswertung und Dokumentation
Alle Erkenntnisse, Empfehlungen und Maßnahmen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Die SiFa erstellt Berichte über Begehungen, fasst die Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen zusammen und protokolliert die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses. Diese Dokumentation ist nicht nur für die interne Organisation wichtig, sondern dient auch als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften.
Beraten
Beratung des Arbeitgebers bei Planung, Beschaffung, Arbeitsgestaltung und Auswahl von Schutzausrüstung – immer auf Basis aktueller Vorschriften und dem Stand der Technik.
Überprüfen
Regelmäßige Begehungen, Kontrolle von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln, Überprüfung der Einhaltung von Schutzmaßnahmen und Prüffristen im gesamten Betrieb.
Beobachten
Systematische Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, Erkennen von Gefährdungstrends und Bewertung der Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen.
Auswerten
Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen, Erstellung von Begehungsberichten, Auswertung von Unfallstatistiken und Ableitung konkreter Verbesserungsvorschläge.
Konkrete Tätigkeitsfelder der SiFa im Betriebsalltag
Neben den im ASiG definierten Grundaufgaben übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betriebsalltag zahlreiche weitere konkrete Tätigkeiten. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens und der Branche.
Gefährdungsbeurteilungen erstellen und aktualisieren
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die SiFa unterstützt den Arbeitgeber maßgeblich bei der Erstellung, Durchführung und regelmäßigen Aktualisierung dieser Beurteilungen. Dabei werden alle relevanten Gefährdungen systematisch erfasst – von mechanischen und elektrischen Gefahren über Gefahrstoffe bis hin zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
Seit der Novellierung des ArbSchG umfasst die Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich auch die psychische Belastung bei der Arbeit. Die SiFa hilft bei der Auswahl geeigneter Erhebungsmethoden (Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungsinterviews, Workshops) und bei der Ableitung wirksamer Maßnahmen.
Unterweisungen und Schulungen
Gemäß § 12 ArbSchG muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Die SiFa unterstützt bei der Planung, Vorbereitung und häufig auch bei der Durchführung dieser Unterweisungen. Typische Themen sind der sichere Umgang mit Maschinen und Geräten, Brandschutzverhalten, Verhalten bei Notfällen, der richtige Einsatz von PSA und ergonomisches Arbeiten.
Die Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich wiederholt werden, bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen auch anlassbezogen. Die SiFa sorgt dafür, dass die Unterweisungen dokumentiert und die Inhalte praxisnah aufbereitet werden.
Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist der Arbeitgeber gemäß § 11 ASiG verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss einzurichten. Die SiFa ist ständiges Mitglied dieses Gremiums und bringt dort ihre fachliche Expertise ein. Im ASA werden Arbeitsschutzthemen diskutiert, Maßnahmen beschlossen und deren Umsetzung verfolgt. Die SiFa bereitet die Sitzungen inhaltlich vor und erstellt die Protokolle.
Gefährdungsbeurteilungen
Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten
Unterweisungen
Planung und Durchführung regelmäßiger Sicherheitsunterweisungen
Begehungen
Systematische Arbeitsplatzbegehungen mit Mängelerfassung und Nachverfolgung
Arbeitsmittelprüfung
Überwachung von Prüffristen und sicherheitstechnischer Zustand der Geräte
ASA-Sitzungen
Vorbereitung, Teilnahme und Protokollierung der Ausschusssitzungen
Unfallanalyse
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung von Präventionsmaßnahmen
Betreuungsmodelle nach DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 regelt den Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Je nach Betriebsgröße stehen verschiedene Modelle zur Verfügung. Die Wahl des richtigen Modells hat erhebliche Auswirkungen auf den organisatorischen und finanziellen Aufwand.
| Betreuungsmodell | Betriebsgröße | Merkmale |
|---|---|---|
| Regelbetreuung für Kleinbetriebe | Bis 10 Beschäftigte | Grundbetreuung nach festen Fristen plus anlassbezogene Betreuung; reduzierter Umfang |
| Alternative bedarfsorientierte Betreuung | Bis 50 Beschäftigte | Unternehmer nimmt an Motivations- und Informationsmaßnahmen teil; SiFa wird anlassbezogen hinzugezogen |
| Regelbetreuung | Mehr als 50 Beschäftigte | Grundbetreuung (feste Einsatzzeiten je Beschäftigtem) plus betriebsspezifische Betreuung |
Die Grundbetreuung bei der Regelbetreuung wird in Stunden pro Beschäftigtem und Jahr berechnet. Die konkrete Einsatzzeit hängt von der Betreuungsgruppe ab, in die der Betrieb eingestuft wird. Betriebe der Gruppe I (z. B. Baugewerbe, Chemie) haben einen höheren Betreuungsbedarf als Betriebe der Gruppe III (z. B. Bürobetriebe).
💡 Praxis-Tipp: Externe SiFa als wirtschaftliche Lösung
Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit oft die wirtschaftlichste Lösung. Sie erhalten Zugang zu umfassendem Fachwissen, ohne eine Vollzeitstelle schaffen zu müssen. ARBY Arbeitssicherheit bietet flexible Betreuungsmodelle, die exakt auf Ihren Betrieb zugeschnitten sind.
Qualifikation und Ausbildung der SiFa
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss über eine fundierte Qualifikation verfügen. Gemäß § 7 ASiG darf als SiFa nur bestellt werden, wer über eine entsprechende sicherheitstechnische Fachkunde verfügt. Die Ausbildung umfasst in der Regel folgende Voraussetzungen und Schritte:
Zunächst benötigt die angehende SiFa eine abgeschlossene Berufsausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister – oder eine vergleichbare Qualifikation. Darauf aufbauend absolviert sie die SiFa-Ausbildung, die seit 2019 in einem reformierten Lehrgang nach dem Konzept „SiFa 3.0″ durchgeführt wird. Dieser umfasst Präsenz- und Selbstlernphasen, Praktika und ein umfangreiches Lernerfolgskonzept.
Die Ausbildungsinhalte decken ein breites Spektrum ab: von Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes über Gefährdungsbeurteilungen und Managementsysteme bis hin zu Kommunikation und Beratungskompetenz. Nach erfolgreichem Abschluss wird die SiFa von den zuständigen Unfallversicherungsträgern anerkannt.
Weiterbildungspflicht
Die sicherheitstechnische Fachkunde muss durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Änderungen in Gesetzen, Verordnungen und dem Stand der Technik erfordern eine kontinuierliche Weiterqualifizierung. Die DGUV empfiehlt mindestens 16 Fortbildungsstunden pro Jahr.
SiFa-Betreuung: Intern oder extern?
Arbeitgeber haben die Wahl, ob sie eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder einen externen Dienstleister beauftragen. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Eine interne SiFa kennt den Betrieb und seine Abläufe im Detail. Sie ist vor Ort präsent und kann schnell auf Veränderungen reagieren. Allerdings muss der Arbeitgeber die Ausbildungskosten tragen, die Freistellung für Fortbildungen ermöglichen und sicherstellen, dass die SiFa gemäß § 8 Abs. 1 ASiG bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei arbeiten kann.
Eine externe SiFa bringt branchenübergreifende Erfahrung mit, ist stets auf dem aktuellen Wissensstand und bietet eine objektive Außensicht auf betriebliche Abläufe. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist dieses Modell häufig kosteneffizienter, da nur die tatsächlich benötigte Betreuungszeit abgerechnet wird.
| Kriterium | Interne SiFa | Externe SiFa |
|---|---|---|
| Betriebskenntnis | Sehr hoch, tägliche Präsenz | Wächst mit der Betreuungsdauer |
| Kosten | Fixkosten (Gehalt, Fortbildung) | Variable Kosten, bedarfsgerecht |
| Fachwissen | Branchenspezifisch | Branchenübergreifend, aktuell |
| Objektivität | Betriebsblindheit möglich | Unabhängige Außenperspektive |
| Flexibilität | An Arbeitszeiten gebunden | Flexibel abrufbar |
| Geeignet für | Große Unternehmen (ab ca. 500 MA) | KMU, Handwerk, Dienstleister |
Konsequenzen bei fehlender SiFa-Betreuung
Die Nichtbestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist kein Kavaliersdelikt. Die Konsequenzen können erheblich sein und reichen von Bußgeldern über Auflagen der Aufsichtsbehörden bis hin zu strafrechtlicher Verantwortung bei Arbeitsunfällen.
Maximales Bußgeld nach § 20 ASiG bei Verstoß gegen die Bestellpflicht
Mögliches Bußgeld nach § 25 ArbSchG bei Verstößen gegen Arbeitsschutzpflichten
Die Berufsgenossenschaft kann nach Arbeitsunfällen Kosten beim Arbeitgeber einfordern
Bei schweren Unfällen drohen strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung
Neben den direkten finanziellen Folgen leidet auch das Unternehmensimage erheblich, wenn Arbeitsunfälle publik werden und mangelnder Arbeitsschutz als Ursache identifiziert wird. Qualifizierte Fachkräfte meiden Arbeitgeber mit schlechtem Arbeitsschutzruf, was die Personalgewinnung zusätzlich erschwert.
Die SiFa und ihre Zusammenarbeit mit anderen Akteuren
Effektiver Arbeitsschutz ist Teamarbeit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet nicht isoliert, sondern steht in ständigem Austausch mit verschiedenen internen und externen Akteuren.
Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
SiFa und Betriebsarzt ergänzen sich in ihren Kompetenzen. Während die SiFa die technische und organisatorische Seite des Arbeitsschutzes abdeckt, bringt der Betriebsarzt die arbeitsmedizinische Perspektive ein. Gemeinsam führen sie Begehungen durch, beraten bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und wirken im ASA zusammen. Die DGUV Vorschrift 2 fordert ausdrücklich die Kooperation beider Funktionsträger.
Zusammenarbeit mit Behörden und Unfallversicherungsträgern
Die SiFa ist Ansprechpartnerin für die Gewerbeaufsicht (in Berlin: das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – LAGetSi) und die zuständige Berufsgenossenschaft. Bei Betriebsbesichtigungen begleitet sie die Aufsichtspersonen und unterstützt bei der Umsetzung behördlicher Auflagen.
Zusammenarbeit mit Führungskräften und Beschäftigten
Die SiFa sensibilisiert Führungskräfte für ihre Verantwortung im Arbeitsschutz und unterstützt sie bei der Umsetzung von Maßnahmen. Gleichzeitig ist sie Ansprechpartnerin für Beschäftigte, die Sicherheitsbedenken oder Verbesserungsvorschläge einbringen möchten. Eine offene Kommunikationskultur ist entscheidend für den Erfolg des betrieblichen Arbeitsschutzes.
⚠️ Wichtig: Weisungsfreiheit der SiFa
Gemäß § 8 Abs. 1 ASiG darf die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde keine Weisungen erhalten. Sie ist unmittelbar dem Leiter des Betriebs unterstellt und genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Diese Unabhängigkeit ist essenziell, damit die SiFa objektiv und ohne Druck beraten kann.
Vorteile einer professionellen SiFa-Betreuung für Ihr Unternehmen
Eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichterfüllung. Sie bringt messbare Vorteile für Ihr Unternehmen:
Reduzierung von Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten: Durch systematische Gefährdungsbeurteilungen und präventive Maßnahmen sinkt die Unfallhäufigkeit nachweislich. Weniger Unfälle bedeuten weniger Ausfallzeiten, geringere Lohnfortzahlungskosten und stabilere Produktionsabläufe.
Rechtssicherheit: Die SiFa stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Sie werden frühzeitig auf Änderungen in Gesetzen und Vorschriften hingewiesen und können rechtzeitig reagieren. Im Falle einer Betriebsprüfung durch die Aufsichtsbehörde sind Sie bestens vorbereitet.
Kostenersparnis: Prävention ist deutlich günstiger als Nachsorge. Studien der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) zeigen, dass jeder in den Arbeitsschutz investierte Euro einen Return on Prevention von 2,20 Euro bringt. Dieser Wert berücksichtigt vermiedene Unfallkosten, geringere Versicherungsbeiträge und höhere Produktivität.
Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität: Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz steigert die Zufriedenheit und Bindung Ihrer Beschäftigten. In Zeiten des Fachkräftemangels ist ein guter Arbeitsschutz ein echtes Argument bei der Personalgewinnung.
Versicherungsschutz: Nur wenn Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nachkommen, ist der volle Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet. Bei grob fahrlässigen Verstößen kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber in Regress nehmen.
💡 Tipp: SiFa-Betreuung als Qualitätsmerkmal nutzen
Kommunizieren Sie Ihr Engagement im Arbeitsschutz aktiv – in Stellenanzeigen, auf Ihrer Website und in Kundengesprächen. Viele Auftraggeber, insbesondere im öffentlichen Bereich, verlangen Nachweise über eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation. Eine professionelle SiFa-Betreuung kann hier den entscheidenden Unterschied machen.
ARBY Arbeitssicherheit: Ihre externe SiFa in Berlin
ARBY Arbeitssicherheit Buley unter der Leitung von Rico Langbein bietet Unternehmen in Berlin und Brandenburg eine umfassende, praxisnahe SiFa-Betreuung. Als erfahrener Dienstleister für Arbeitssicherheit kennen wir die Herausforderungen verschiedenster Branchen – vom Handwerksbetrieb über das Büro bis hin zur Großbaustelle.
Unsere Leistungen im Bereich SiFa-Betreuung umfassen alle in § 6 ASiG genannten Aufgaben: von der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen über regelmäßige Betriebsbegehungen und die Teilnahme am ASA bis hin zu praxisnahen Unterweisungen und Schulungen für Ihre Beschäftigten.
Darüber hinaus profitieren Sie von unserem breiten Leistungsspektrum, das unter anderem Brandschutzberatung, DGUV V3 Prüfungen, Baustellenkoordination (SiGeKo), Trinkwasserbeprobung und Schadstoffkoordination umfasst. So erhalten Sie alle Leistungen rund um den Arbeitsschutz aus einer Hand – effizient, zuverlässig und persönlich.
Sie suchen eine zuverlässige Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Rico Langbein und das Team von ARBY Arbeitssicherheit beraten Sie persönlich und unverbindlich zu Ihrer SiFa-Betreuung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, Fachkompetenz und einem maßgeschneiderten Betreuungskonzept für Ihren Betrieb.
Kostenlose Erstberatung anfragenIst jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen?
Ja. Nach § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen – unabhängig von der Betriebsgröße oder Branche. Bereits ab dem ersten Beschäftigten besteht diese Pflicht. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängt von der Anzahl der Beschäftigten sowie der Gefährdungslage im Betrieb ab.
Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret?
Die Aufgaben der SiFa sind in § 6 ASiG festgelegt. Dazu gehören die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes, die Überprüfung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln, die Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes, die Analyse von Arbeitsunfällen, die Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen, die Unterstützung bei Unterweisungen sowie die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA).
Was ist der Unterschied zwischen einer internen und einer externen SiFa?
Eine interne SiFa ist fest im Unternehmen angestellt und kennt die betrieblichen Abläufe im Detail. Eine externe SiFa wird als Dienstleister beauftragt und bringt branchenübergreifende Erfahrung sowie eine objektive Außenperspektive mit. Für kleine und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung oft kosteneffizienter, da nur die tatsächlich benötigte Betreuungszeit abgerechnet wird.
Welche Strafen drohen, wenn keine SiFa bestellt wird?
Bei Verstoß gegen die Bestellpflicht nach § 5 ASiG drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro gemäß § 20 ASiG. Zusätzlich können Bußgelder nach § 25 ArbSchG von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Bei Arbeitsunfällen, die auf fehlende sicherheitstechnische Betreuung zurückzuführen sind, drohen strafrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.
Wie oft muss die SiFa den Betrieb besuchen?
Die Häufigkeit richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und dem gewählten Betreuungsmodell. Bei der Regelbetreuung wird die Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem und Jahr berechnet, abhängig von der Betreuungsgruppe (I bis III). Betriebe mit höherem Gefährdungspotenzial benötigen mehr Betreuungszeit. Zusätzlich zur Grundbetreuung gibt es anlassbezogene Einsätze, etwa nach Unfällen oder bei Umstrukturierungen.
Darf die SiFa Weisungen vom Arbeitgeber erhalten?
Nein. Gemäß § 8 Abs. 1 ASiG ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie ist unmittelbar dem Leiter des Betriebs unterstellt und genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Diese Unabhängigkeit stellt sicher, dass die SiFa objektiv und ohne Interessenkonflikte beraten kann.
Kann ARBY Arbeitssicherheit die SiFa-Betreuung für meinen Betrieb übernehmen?
Ja. ARBY Arbeitssicherheit Buley bietet unter der Leitung von Rico Langbein eine professionelle externe SiFa-Betreuung für Unternehmen in Berlin und Brandenburg an. Das Leistungsspektrum umfasst alle Aufgaben nach § 6 ASiG – von Gefährdungsbeurteilungen über Betriebsbegehungen bis hin zu Unterweisungen und ASA-Teilnahme. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter arby.de/kontakt/.