Intervalle und Maßnahmen bei Befund
Bei der DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen werden regelmäßig Mängel festgestellt, die als „Befund“ dokumentiert werden. Doch was passiert nach einem solchen Befund – welche Maßnahmen müssen Sie ergreifen und wie verändern sich die Prüfintervalle? ARBY Arbeitssicherheit Buley aus Berlin-Reinickendorf erklärt Ihnen in diesem Ratgeber, welche Konsequenzen ein Befund bei der DGUV V3 Prüfung hat, welche Fristen gelten und wie Sie als Arbeitgeber rechtssicher handeln. Erfahren Sie, wie Sie Mängelbeseitigung, Nachprüfung und verkürzte Prüfintervalle professionell managen.
Was bedeutet ein „Befund“ bei der DGUV V3 Prüfung?
Wenn bei der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) Abweichungen vom ordnungsgemäßen Zustand festgestellt werden, spricht man von einem Befund. Ein Befund dokumentiert, dass ein geprüftes Gerät oder eine Anlage nicht den Anforderungen der DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105-100 oder anderer einschlägiger Normen entspricht. Das kann eine defekte Isolierung, ein erhöhter Schutzleiterwiderstand, ein fehlender Berührungsschutz oder ein sichtbarer mechanischer Schaden sein.
Wichtig ist: Ein Befund ist nicht gleichbedeutend mit einem Totalausfall. Die Befunde werden nach ihrer Schwere klassifiziert und bestimmen, welche Maßnahmen der Betreiber einleiten muss. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 basiert auf § 5 der DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, insbesondere §§ 3–5). Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auf jeden Befund angemessen zu reagieren.
📋 Rechtliche Grundlagen der DGUV V3 Prüfung
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Unfallverhütungsvorschrift)
- BetrSichV (§ 3, § 4, § 14) – Betriebssicherheitsverordnung: Pflicht zur Prüfung und Instandhaltung
- ArbSchG (§§ 3–5) – Arbeitsschutzgesetz: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- DIN VDE 0701-0702 – Prüfnorm für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Reparatur/Änderung
- DIN VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen
- TRBS 1201 – Technische Regel für Betriebssicherheit: Prüfungen und Kontrollen
Befundkategorien: Wie werden Mängel klassifiziert?
Nicht jeder Befund hat die gleichen Konsequenzen. In der Praxis werden die bei der DGUV V3 Prüfung festgestellten Mängel in verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese Klassifizierung ist entscheidend für die Dringlichkeit der Maßnahmen und die Auswirkung auf künftige Prüfintervalle. Die gängige Einteilung orientiert sich an den Vorgaben der TRBS 1201 und den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften.
Übersicht der Befundkategorien
| Kategorie | Bezeichnung | Beschreibung | Maßnahme |
|---|---|---|---|
| Ohne Befund | In Ordnung (i. O.) | Alle Messwerte und Sichtprüfungen entsprechen den Normen | Keine – reguläres Prüfintervall beibehalten |
| Geringer Mangel | Befund mit Frist | Abweichung vorhanden, aber keine unmittelbare Gefahr (z. B. leichte Gehäusebeschädigung ohne Einfluss auf Schutzklasse) | Mängelbeseitigung innerhalb festgelegter Frist, Gerät darf weiterbetrieben werden |
| Erheblicher Mangel | Befund mit sofortigem Handlungsbedarf | Sicherheitsrelevante Abweichung, die zeitnah behoben werden muss (z. B. erhöhter Schutzleiterwiderstand) | Eingeschränkte Nutzung oder Außerbetriebnahme bis zur Instandsetzung, verkürzte Nachprüfung |
| Gefährlicher Mangel | Sofortige Außerbetriebnahme | Unmittelbare Gefahr für Leib und Leben (z. B. defekte Isolierung mit freiliegenden spannungsführenden Teilen) | Sofortige Außerbetriebnahme, Gerät/Anlage darf nicht mehr benutzt werden, Kennzeichnung erforderlich |
⚠️ Achtung: Gefährliche Mängel erfordern sofortiges Handeln
Bei einem gefährlichen Mangel muss das betroffene Gerät oder die Anlage unverzüglich außer Betrieb genommen werden. Ein Weiterbetrieb ist nach § 4 Abs. 1 BetrSichV verboten und kann bei Unfällen zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen. Das Gerät muss deutlich als „Nicht benutzen – gefährlicher Mangel“ gekennzeichnet und gegen unbefugte Wiederinbetriebnahme gesichert werden.
Reguläre Prüfintervalle nach DGUV Vorschrift 3
Um die Auswirkungen eines Befundes auf die Prüffristen zu verstehen, ist es wichtig, die regulären Prüfintervalle zu kennen. Die DGUV Vorschrift 3 gibt in ihrem § 5 vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen geprüft werden müssen. Die konkreten Intervalle richten sich nach der Art des Betriebsmittels, der Nutzungsumgebung und der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV.
| Art des Betriebsmittels | Regelprüffrist | Beispiele |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Büro/Verwaltung) | 24 Monate | PC, Monitor, Drucker, Tischlampe |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Werkstatt/Fertigung) | 6 Monate | Bohrmaschine, Winkelschleifer, Handkreissäge |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Baustelle) | 3 Monate | Baustellengeräte, Verlängerungskabel, Baustromverteiler |
| Ortsfeste elektrische Anlagen | 48 Monate (4 Jahre) | Schaltanlagen, Unterverteilungen, fest installierte Maschinen |
| Elektrische Anlagen in besonderen Bereichen | 12 Monate | Anlagen in feuchten Räumen, medizinische Bereiche |
Diese Intervalle gelten als Richtwerte gemäß den Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 und der TRBS 1201. Der Arbeitgeber kann auf Basis einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung die Fristen anpassen – sowohl verkürzen als auch unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Bei einem Befund wird diese Flexibilität jedoch eingeschränkt.
Wie verändert ein Befund die Prüfintervalle?
Ein zentraler Aspekt bei der Feststellung eines Befundes ist die Auswirkung auf die künftigen Prüffristen. Die DGUV Vorschrift 3 und die TRBS 1201 sehen vor, dass die Prüfintervalle an die tatsächlichen Ergebnisse der Prüfungen angepasst werden. Das bedeutet: Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, müssen die Prüffristen in der Regel verkürzt werden.
Grundsatz der Intervallverkürzung
Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung und damit auch die Prüffristen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Ein Befund bei der DGUV V3 Prüfung ist ein klares Signal dafür, dass die bisherigen Prüfintervalle möglicherweise nicht ausreichend sind. Die befähigte Person (der Prüfer) gibt in ihrem Prüfbericht eine Empfehlung zur Anpassung der Prüffrist ab.
🔄 Typische Intervallverkürzungen bei Befund
- Geringer Mangel: Prüfintervall wird in der Regel um 25–50 % verkürzt (z. B. von 24 auf 12 Monate)
- Erheblicher Mangel: Nachprüfung nach Instandsetzung erforderlich, danach verkürzte Frist (z. B. von 12 auf 6 Monate)
- Gefährlicher Mangel: Gerät erst nach Instandsetzung und bestandener Wiederholungsprüfung freigeben, deutlich verkürztes Folgeintervall
- Häufung von Mängeln: Bei mehreren Befunden an gleichartigen Geräten kann die gesamte Gerätegruppe auf verkürzte Intervalle umgestellt werden
Beispiel: Intervallverkürzung in der Praxis
Ein Handwerksbetrieb in Berlin lässt seine ortsveränderlichen Betriebsmittel alle 12 Monate prüfen. Bei der Prüfung werden an drei von zwanzig Bohrmaschinen erhöhte Schutzleiterwiderstände festgestellt (erheblicher Mangel). Die befähigte Person empfiehlt nun, diese Geräte nach der Reparatur bereits nach 6 Monaten erneut zu prüfen. Gleichzeitig wird empfohlen, alle Bohrmaschinen desselben Typs auf ein 6-Monats-Intervall umzustellen, da der Befund auf ein systematisches Problem hindeuten könnte. Diese Empfehlung muss der Arbeitgeber in seine Gefährdungsbeurteilung aufnehmen und dokumentieren.
Maßnahmen nach Befund: Schritt für Schritt
Wird bei der DGUV V3 Prüfung ein Befund festgestellt, müssen Sie als Betreiber einen klar strukturierten Prozess durchlaufen. Die folgenden Schritte sind nicht nur Best Practice, sondern ergeben sich direkt aus den Anforderungen der BetrSichV und der DGUV Vorschrift 3.
Befund dokumentieren und bewerten
Der Prüfbericht mit allen festgestellten Mängeln, Messwerten und der Befundkategorie wird entgegengenommen. Die Dokumentation muss gemäß § 14 Abs. 7 BetrSichV aufbewahrt werden. Prüfen Sie die Befundkategorie und die Handlungsempfehlung des Prüfers.
Sofortmaßnahmen einleiten
Bei gefährlichen Mängeln: Sofortige Außerbetriebnahme und Kennzeichnung. Bei erheblichen Mängeln: Nutzungseinschränkung prüfen. Informieren Sie die betroffenen Mitarbeiter und dokumentieren Sie die getroffenen Sofortmaßnahmen schriftlich.
Instandsetzung veranlassen
Beauftragen Sie eine Elektrofachkraft mit der Mängelbeseitigung. Die Reparatur muss fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Achten Sie darauf, dass die Instandsetzung ebenfalls dokumentiert wird – inklusive verwendeter Ersatzteile und durchgeführter Arbeiten.
Nachprüfung durchführen
Nach der Instandsetzung muss eine erneute Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 erfolgen. Erst wenn diese Nachprüfung bestanden ist, darf das Gerät oder die Anlage wieder in Betrieb genommen werden. Die Nachprüfung wird im Prüfprotokoll vermerkt.
Prüfintervall anpassen
Auf Basis des Befundes und der Empfehlung der befähigten Person passen Sie die Prüffrist an. Verkürzte Intervalle werden in der Prüfplanung und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert. Informieren Sie Ihren Prüfdienstleister über die neuen Fristen.
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
Jeder Befund erfordert eine Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV. Prüfen Sie, ob der Mangel auf ein systematisches Problem hinweist und ob weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Aktualisierung muss dokumentiert und unterschrieben werden.
Wann dürfen Geräte nach einem Befund wieder eingesetzt werden?
Eine der häufigsten Fragen nach einem Befund lautet: Ab wann darf das Gerät wieder verwendet werden? Die Antwort hängt von der Schwere des Mangels und dem Ergebnis der Nachprüfung ab.
Wiederinbetriebnahme nach Mängelkategorien
Bei einem geringen Mangel, der keine unmittelbare Gefahr darstellt, darf das Gerät unter bestimmten Bedingungen weiter betrieben werden. Der Prüfer setzt eine Frist für die Mängelbeseitigung, die im Prüfbericht vermerkt wird. Typische Fristen liegen zwischen 2 und 8 Wochen, abhängig von der Art des Mangels.
Bei einem erheblichen Mangel muss das Gerät in der Regel bis zur Instandsetzung und bestandenen Nachprüfung außer Betrieb genommen werden. In Ausnahmefällen kann eine eingeschränkte Nutzung mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z. B. Verwendung eines FI-Schutzschalters) vorübergehend zulässig sein – dies muss jedoch von einer Elektrofachkraft bewertet und dokumentiert werden.
Bei einem gefährlichen Mangel gilt ein absolutes Benutzungsverbot. Das Gerät darf erst nach vollständiger Instandsetzung und bestandener Nachprüfung nach DIN VDE 0701-0702 wieder eingesetzt werden. Eine Wiederinbetriebnahme ohne Nachprüfung stellt einen Verstoß gegen die BetrSichV dar.
💡 Praxis-Tipp: Ersatzgeräte bereithalten
Halten Sie für kritische Arbeitsmittel immer Ersatzgeräte vor. So vermeiden Sie Produktionsausfälle, wenn ein Gerät aufgrund eines Befundes außer Betrieb genommen werden muss. Die Ersatzgeräte müssen natürlich ebenfalls geprüft und mit gültigem Prüfsiegel versehen sein.
Dokumentationspflichten bei Befund
Die ordnungsgemäße Dokumentation ist bei einem Befund nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV müssen die Ergebnisse der Prüfungen aufgezeichnet werden. Bei einem Befund erweitert sich der Dokumentationsumfang erheblich.
Was muss dokumentiert werden?
Prüfprotokoll
Vollständiges Protokoll mit Messwerten, Befundkategorie und Empfehlung des Prüfers
Instandsetzungsbericht
Dokumentation der Reparatur mit Datum, Elektrofachkraft, Maßnahmen und Ersatzteilen
Nachprüfprotokoll
Ergebnis der Wiederholungsprüfung nach Instandsetzung mit allen Messwerten
Aktualisierte Gefährdungsbeurteilung
Angepasste Risikobewertung mit neuen Prüffristen und ggf. zusätzlichen Schutzmaßnahmen
Prüfplanung
Aktualisierter Prüfplan mit verkürzten Intervallen und Terminen für die nächste Prüfung
Unterweisung
Nachweis, dass betroffene Mitarbeiter über den Befund und die Maßnahmen informiert wurden
Die Aufbewahrungsfrist für Prüfprotokolle beträgt mindestens bis zur nächsten Prüfung. Experten empfehlen jedoch eine Aufbewahrung von mindestens 5 Jahren, um bei Unfällen oder Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht die Prüfhistorie lückenlos nachweisen zu können.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung eines Befundes
Ignorieren Sie einen Befund bei der DGUV V3 Prüfung, setzen Sie sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern über den Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu strafrechtlicher Verantwortung.
Bußgeld bei Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 3 (Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII)
Bußgeld bei Verstoß gegen die BetrSichV (§ 22 BetrSichV i.V.m. § 25 ProdSG)
Verlust des BG-Versicherungsschutzes bei grob fahrlässigem Weiterbetrieb mangelhafter Geräte
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) bei Personenschaden
⚠️ Versicherungsschutz in Gefahr
Kommt es zu einem Unfall durch ein mangelhaftes Gerät, das trotz Befund weiter betrieben wurde, kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber in Regress nehmen. Das bedeutet: Sie müssen die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistungen selbst tragen. In schweren Fällen können diese Kosten schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung kann die Leistung verweigern, wenn nachweislich gegen Prüfpflichten verstoßen wurde.
Sonderfall: Häufung von Befunden bei gleichartigen Geräten
Werden bei einer Prüfung an mehreren Geräten desselben Typs, Herstellers oder Alters ähnliche Mängel festgestellt, spricht man von einer systematischen Mängelhäufung. Dies ist ein besonders wichtiger Befund, da er darauf hinweist, dass das Problem nicht auf ein einzelnes Gerät beschränkt ist, sondern möglicherweise alle Geräte dieser Gruppe betrifft.
In solchen Fällen empfiehlt die TRBS 1201, nicht nur die betroffenen Geräte zu behandeln, sondern die gesamte Gerätegruppe auf verkürzte Prüfintervalle umzustellen. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Geräte grundsätzlich für den Einsatzzweck geeignet sind oder ob ein Austausch der gesamten Gruppe wirtschaftlich und sicherheitstechnisch sinnvoller ist.
Empfohlenes Vorgehen bei systematischen Mängeln
Zunächst sollten alle Geräte der betroffenen Gruppe einer Sonderprüfung unterzogen werden – auch wenn die reguläre Prüffrist noch nicht abgelaufen ist. Die Ergebnisse dieser Sonderprüfung werden ausgewertet und fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein. Auf dieser Basis entscheiden Sie, ob eine Intervallanpassung für die gesamte Gruppe, ein Reparaturprogramm oder ein Gerätetausch die richtige Maßnahme ist.
💡 Praxis-Tipp: Altersmanagement für Elektrogeräte
Führen Sie eine Altersstatistik Ihrer elektrischen Betriebsmittel. Geräte, die älter als 10 Jahre sind, weisen erfahrungsgemäß deutlich häufiger Befunde auf. Ab einem gewissen Alter ist der Austausch oft wirtschaftlicher als die wiederholte Reparatur. ARBY Arbeitssicherheit unterstützt Sie bei der Analyse Ihres Gerätebestands und der Optimierung Ihrer Prüfplanung.
Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Befunden
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) spielt bei der Bewertung und Nachverfolgung von Befunden eine zentrale Rolle. Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat die SiFa die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu beraten – dazu gehört ausdrücklich auch die Beurteilung von Prüfergebnissen und die Empfehlung geeigneter Maßnahmen.
Bei ARBY Arbeitssicherheit Buley übernimmt Rico Langbein als erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht nur die SiFa-Betreuung, sondern koordiniert auch die DGUV V3 Prüfungen und begleitet Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen nach Befund. Das umfasst die Bewertung der Prüfberichte, die Abstimmung mit der Elektrofachkraft für Instandsetzungen, die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung und die Aktualisierung der Prüfplanung.
Prüfintervalle nach Befund: Wann darf wieder verlängert werden?
Eine häufige Frage lautet: Muss das verkürzte Prüfintervall dauerhaft beibehalten werden, oder kann man irgendwann wieder auf die reguläre Frist zurückkehren? Die Antwort lautet: Eine Rückkehr zum regulären Intervall ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft.
Gemäß der TRBS 1201 können die Prüffristen wieder verlängert werden, wenn bei mindestens zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen im verkürzten Intervall keine Mängel festgestellt werden. Diese mängelfreien Prüfungen müssen dokumentiert werden und in die aktualisierte Gefährdungsbeurteilung einfließen. Die Entscheidung zur Verlängerung muss der Arbeitgeber treffen und dokumentieren – idealerweise in Abstimmung mit der befähigten Person und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
| Situation | Empfohlene Maßnahme | Nächste Prüffrist |
|---|---|---|
| Erster Befund (geringer Mangel) | Mängelbeseitigung, Nachprüfung | Verkürzung um ca. 50 % |
| Erster Befund (erheblicher Mangel) | Außerbetriebnahme, Reparatur, Nachprüfung | Verkürzung um ca. 50–75 % |
| Wiederholter Befund am selben Gerät | Prüfung der Wirtschaftlichkeit: Reparatur vs. Austausch | Maximale Verkürzung oder Aussonderung |
| Zwei mängelfreie Folgeprüfungen | Gefährdungsbeurteilung aktualisieren | Schrittweise Rückkehr zum Regelintervall möglich |
Besondere Anforderungen auf Baustellen
Auf Baustellen gelten besonders strenge Anforderungen an die Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Das reguläre Prüfintervall beträgt hier bereits nur 3 Monate. Bei einem Befund auf der Baustelle muss daher besonders schnell gehandelt werden, da die rauen Umgebungsbedingungen (Feuchtigkeit, Staub, mechanische Beanspruchung) das Risiko eines erneuten Mangels erhöhen.
Als Bauherr oder bauausführendes Unternehmen sind Sie nach der Baustellenverordnung (BaustellV) und dem ArbSchG verpflichtet, für die Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach § 3 BaustellV überwacht unter anderem auch die Einhaltung der Prüfpflichten für elektrische Betriebsmittel. ARBY Arbeitssicherheit bietet als Dienstleister sowohl die SiGeKo-Leistung als auch die DGUV V3 Prüfung aus einer Hand an – das stellt eine lückenlose Überwachung sicher.
Checkliste: So handeln Sie richtig bei einem DGUV V3 Befund
Damit Sie bei einem Befund strukturiert vorgehen können, haben wir die wichtigsten Handlungsschritte in einer übersichtlichen Checkliste zusammengefasst. Drucken Sie diese aus und hängen Sie sie in Ihrer Werkstatt, Ihrem Büro oder Ihrem Facility-Management-Bereich auf.
✅ Checkliste bei Befund – DGUV V3 Prüfung
- Prüfprotokoll entgegennehmen und Befundkategorie identifizieren
- Bei gefährlichem Mangel: Gerät sofort außer Betrieb nehmen und kennzeichnen
- Betroffene Mitarbeiter informieren (Unterweisung dokumentieren)
- Elektrofachkraft mit Instandsetzung beauftragen
- Nachprüfung nach DIN VDE 0701-0702 durchführen lassen
- Erst nach bestandener Nachprüfung Wiederinbetriebnahme freigeben
- Prüfintervall gemäß Empfehlung des Prüfers anpassen (verkürzen)
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und neue Prüffristen eintragen
- Prüfplanung aktualisieren und nächsten Prüftermin festlegen
- Alle Dokumente (Prüfprotokoll, Reparaturbericht, Nachprüfung) archivieren
- Bei Häufung: Gleichartige Geräte einer Sonderprüfung unterziehen
Befund bei der DGUV V3 Prüfung? ARBY unterstützt Sie!
Rico Langbein und das Team von ARBY Arbeitssicherheit Buley in Berlin-Reinickendorf begleiten Sie von der DGUV V3 Prüfung über die Befundbewertung bis zur Nachprüfung und Intervalloptimierung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit und DGUV V3 Prüfdienstleister – alles aus einer Hand.
Kostenlose Erstberatung anfragenWas passiert, wenn bei der DGUV V3 Prüfung ein Befund festgestellt wird?
Bei einem Befund wird der Mangel im Prüfprotokoll dokumentiert und nach Schwere klassifiziert (geringer, erheblicher oder gefährlicher Mangel). Je nach Kategorie muss das Gerät sofort außer Betrieb genommen, innerhalb einer Frist repariert oder mit Einschränkungen weiter betrieben werden. Nach der Instandsetzung ist eine Nachprüfung erforderlich, bevor das Gerät wieder regulär eingesetzt werden darf.
Wie verändern sich die Prüfintervalle nach einem Befund?
Nach einem Befund werden die Prüfintervalle in der Regel verkürzt. Bei einem geringen Mangel typischerweise um 25–50 %, bei einem erheblichen Mangel um 50–75 %. Die genaue Verkürzung empfiehlt die befähigte Person im Prüfbericht. Die neuen Intervalle müssen in der Gefährdungsbeurteilung und der Prüfplanung dokumentiert werden.
Wann darf ein Gerät nach einem gefährlichen Mangel wieder benutzt werden?
Ein Gerät mit gefährlichem Mangel darf erst wieder benutzt werden, nachdem es von einer Elektrofachkraft fachgerecht instandgesetzt wurde und eine Nachprüfung nach DIN VDE 0701-0702 bestanden hat. Bis dahin muss es deutlich als defekt gekennzeichnet und gegen unbefugte Inbetriebnahme gesichert sein.
Kann man nach einem Befund wieder zum regulären Prüfintervall zurückkehren?
Ja, eine Rückkehr zum regulären Prüfintervall ist möglich, wenn bei mindestens zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen im verkürzten Intervall keine Mängel festgestellt werden. Die Entscheidung muss dokumentiert und in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden, idealerweise in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Welche Bußgelder drohen, wenn ein Befund ignoriert wird?
Bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 3 drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro, bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung bis zu 25.000 Euro. Kommt es durch ein mangelhaftes Gerät zu einem Unfall, drohen zusätzlich Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.
Was ist bei einer Häufung von Befunden an gleichartigen Geräten zu tun?
Bei einer systematischen Mängelhäufung sollten alle Geräte der betroffenen Gruppe einer Sonderprüfung unterzogen werden – auch wenn deren reguläre Prüffrist noch nicht abgelaufen ist. Die gesamte Gerätegruppe wird dann auf verkürzte Prüfintervalle umgestellt. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob ein Austausch der gesamten Gruppe wirtschaftlich sinnvoller ist als wiederholte Reparaturen.
Wer ist für die Nachprüfung nach einem Befund verantwortlich?
Die Nachprüfung muss von einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 oder einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Verantwortlich für die Veranlassung der Nachprüfung ist der Arbeitgeber als Betreiber der elektrischen Betriebsmittel. Ein Dienstleister wie ARBY Arbeitssicherheit kann die gesamte Koordination von der Befundbewertung über die Instandsetzung bis zur Nachprüfung übernehmen.