Schadstoffkoordination: Aufgaben und Ablauf bei Sanierungsprojekten
Die Schadstoffkoordination ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Sanierung, bei der mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, KMF, PCB oder PAK zu rechnen ist. Als Schnittstelle zwischen Bauherr, Planer, Fachfirmen und Behörden sorgt der Schadstoffkoordinator dafür, dass Sanierungsprojekte rechtskonform, sicher und effizient ablaufen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Aufgaben die Schadstoffkoordination umfasst, wie der typische Ablauf bei Sanierungsprojekten aussieht und warum eine frühzeitige Einbindung bares Geld und wertvolle Zeit spart. ARBY Arbeitssicherheit Buley aus Berlin-Reinickendorf unterstützt Sie als erfahrener Partner bei der professionellen Schadstoffkoordination Ihrer Bau- und Sanierungsvorhaben.
Was ist Schadstoffkoordination und warum ist sie notwendig?
Die Schadstoffkoordination beschreibt die fachliche Planung, Steuerung und Überwachung aller Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Gebäudeschadstoffen bei Sanierungs-, Umbau- oder Rückbauprojekten anfallen. Ein Schadstoffkoordinator fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Bauherr, Architekt, ausführenden Fachfirmen, Prüflaboren und zuständigen Behörden. Ziel ist es, den gesamten Prozess – von der Erkundung über die Sanierung bis hin zur Entsorgung – sicher, rechtskonform und wirtschaftlich zu gestalten.
In Deutschland befinden sich in zahlreichen Bestandsgebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gesundheitsgefährdende Stoffe. Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), künstliche Mineralfasern (KMF) und Schwermetalle wie Blei sind nur einige der typischen Schadstoffe, die bei Baumaßnahmen freigesetzt werden können. Ohne eine professionelle Schadstoffkoordination riskieren Bauherren nicht nur die Gesundheit aller Beteiligten, sondern auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Die Notwendigkeit einer Schadstoffkoordination ergibt sich aus einer Vielzahl gesetzlicher Vorgaben. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (insbesondere TRGS 519 für Asbest, TRGS 521 für Abbrucharbeiten und TRGS 524 für kontaminierte Bereiche), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Bauordnungen der Länder bilden den regulatorischen Rahmen. Hinzu kommen abfallrechtliche Vorgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die eine ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien vorschreiben.
📋 Definition: Schadstoffkoordinator
Der Schadstoffkoordinator ist eine fachkundige Person, die bei Sanierungs- und Rückbauprojekten die Erkundung, Bewertung, Planung und Überwachung aller schadstoffbezogenen Maßnahmen verantwortet. Er stellt sicher, dass:
- Alle relevanten Schadstoffe vor Baubeginn identifiziert und bewertet werden
- Sanierungskonzepte den geltenden Vorschriften entsprechen
- Arbeitnehmer, Nutzer und Umwelt geschützt werden
- Die Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien rechtskonform erfolgt
- Alle Maßnahmen dokumentiert und nachweisbar sind
Typische Gebäudeschadstoffe im Überblick
Bevor ein Sanierungsprojekt starten kann, muss Klarheit über die vorhandenen Schadstoffe herrschen. Die Art des Schadstoffs bestimmt maßgeblich die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die zulässigen Sanierungsverfahren und die Entsorgungswege. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten Gebäudeschadstoffe, die bei der Schadstoffkoordination eine Rolle spielen.
| Schadstoff | Typische Fundorte | Gesundheitsgefahr | Regelwerk |
|---|---|---|---|
| Asbest | Dachplatten, Fassaden, Fliesenkleber, Putze, Rohrisolierungen, Fußbodenbeläge | Lungenfibrose (Asbestose), Lungenkrebs, Mesotheliom | TRGS 519, GefStoffV |
| PCB | Fugenmassen, Anstriche, Kondensatoren, Transformatoren | Leberschäden, Immunsuppression, krebserzeugend | PCB/PCT-Verbotsverordnung, TRGS 524 |
| PAK | Teer-/Bitumenanstriche, Parkettkleber, Dachpappen | Krebserzeugend (insb. Benzo[a]pyren) | TRGS 551, GefStoffV |
| KMF (alte Generation) | Dämmstoffe, Akustikdecken, Brandschutzverkleidungen | Haut-/Atemwegsreizungen, krebsverdächtig | TRGS 521, GefStoffV |
| Blei | Wasserrohre, Farbanstriche, Dacheindeckungen | Nervenschäden, Nierenschäden, Entwicklungsstörungen | GefStoffV, TrinkwV |
| Holzschutzmittel (PCP, Lindan) | Dachstühle, Holzverkleidungen, Fachwerk | Leberschäden, krebserzeugend, neurotoxisch | PCP-Verbotsverordnung, GefStoffV |
| Formaldehyd | Spanplatten, Klebstoffe, Dämmstoffe (UFFI) | Atemwegsreizungen, krebserzeugend | GefStoffV, ChemVerbotsV |
⚠️ Wichtig: Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern
Seit der Veröffentlichung der aktualisierten TRGS 519 (Ausgabe 2024) wird verstärkt auf sogenannten „asbesthaltigen Putz, Spachtelmassen und Fliesenkleber“ hingewiesen. Diese Materialien galten lange als wenig beachtet, enthalten jedoch in vielen Bestandsgebäuden geringe Asbestanteile. Bei mechanischer Bearbeitung (Schleifen, Stemmen, Bohren) können gefährliche Fasern freigesetzt werden. Eine Schadstofferkundung vor Baubeginn ist daher unerlässlich.
Die Aufgaben des Schadstoffkoordinators im Detail
Die Aufgaben eines Schadstoffkoordinators sind vielfältig und erstrecken sich über alle Projektphasen – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur abschließenden Freimessung und Dokumentation. Je nach Projektgröße und Schadstoffbelastung variiert der Umfang der Koordination, die grundlegenden Aufgabenbereiche bleiben jedoch stets gleich.
Schadstofferkundung und Bewertung
Am Anfang jeder Schadstoffkoordination steht die systematische Erkundung des Gebäudes. Der Schadstoffkoordinator plant die Probenahme, legt Beprobungspunkte fest und beauftragt akkreditierte Labore mit der Analyse. Auf Basis der Laborergebnisse erstellt er ein Schadstoffkataster, das alle identifizierten Schadstoffe mit Fundort, Menge, Zustand und Gefährdungspotenzial dokumentiert. Dieses Kataster bildet die Grundlage für alle weiteren Planungsschritte.
Erstellung des Schadstoffsanierungskonzepts
Basierend auf dem Schadstoffkataster entwickelt der Koordinator ein detailliertes Sanierungskonzept. Dieses umfasst die Festlegung der Sanierungsverfahren (Entfernung, Beschichtung, Einhausung), die Definition von Schutzmaßnahmen, die zeitliche Einordnung in den Gesamtbauablauf sowie die Entsorgungswege. Das Konzept berücksichtigt dabei sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte und stellt die Grundlage für die Ausschreibung der Facharbeiten dar.
Ausschreibung und Vergabe
Der Schadstoffkoordinator erstellt fachgerechte Leistungsverzeichnisse für die Schadstoffsanierung und unterstützt den Bauherrn bei der Auswahl qualifizierter Fachfirmen. Er prüft die Angebote auf Vollständigkeit und fachliche Korrektheit, überprüft die erforderlichen Sachkundenachweise der Bieter (z. B. Sachkundenachweis nach TRGS 519 für Asbestarbeiten) und gibt eine Vergabeempfehlung ab.
Koordination und Bauüberwachung
Während der Sanierungsphase überwacht der Schadstoffkoordinator die fachgerechte Ausführung der Arbeiten vor Ort. Er kontrolliert die Einhaltung der Schutzmaßnahmen, überwacht Raumluftmessungen, prüft die Abschottungen und Schleusen, koordiniert die verschiedenen Gewerke und dokumentiert den Sanierungsfortschritt. Bei Abweichungen vom Sanierungskonzept greift er sofort ein und leitet Korrekturmaßnahmen ein.
Entsorgungsmanagement
Die ordnungsgemäße Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien ist ein zentraler Bestandteil der Schadstoffkoordination. Der Koordinator stellt sicher, dass die Abfälle korrekt deklariert, getrennt erfasst, zwischengelagert und zu zugelassenen Entsorgungsanlagen transportiert werden. Er überwacht die Erstellung der Begleitscheine nach der Nachweisverordnung (NachwV) und archiviert alle Entsorgungsnachweise.
Freimessung und Dokumentation
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten veranlasst der Schadstoffkoordinator die Freimessung durch unabhängige Prüflabore. Erst wenn die Messergebnisse die Unbedenklichkeit der sanierten Bereiche bestätigen, erfolgt die Freigabe für die nachfolgenden Bauarbeiten oder die Wiedernutzung. Der gesamte Prozess wird in einem abschließenden Schadstoffsanierungsbericht dokumentiert.
Der typische Ablauf einer Schadstoffkoordination
Ein Sanierungsprojekt mit Schadstoffbeteiligung folgt einem strukturierten Ablauf, der sich in sechs wesentliche Phasen gliedert. Die frühzeitige Einbindung des Schadstoffkoordinators – idealerweise bereits in der Planungsphase – ist entscheidend für einen reibungslosen Projektablauf.
Vorerkundung & Begehung
Sichtung vorhandener Unterlagen (Baupläne, Baujahr, frühere Gutachten). Begehung des Gebäudes zur Identifikation verdächtiger Materialien. Festlegung des Erkundungsumfangs und Erstellung eines Beprobungsplans.
Probenahme & Laboranalyse
Entnahme von Material- und Raumluftproben an definierten Beprobungspunkten. Analyse durch akkreditierte Labore (z. B. REM-Analytik für Asbest, GC-MS für PAK/PCB). Auswertung und Bewertung der Ergebnisse.
Schadstoffkataster & Sanierungskonzept
Erstellung eines detaillierten Schadstoffkatasters mit Lage- und Raumplänen. Entwicklung des Sanierungskonzepts mit Verfahrenswahl, Schutzmaßnahmen und Zeitplan. Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Planungsteam.
Ausschreibung & Vergabe
Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Schadstoffsanierung. Prüfung der Angebote und Sachkundenachweise der Bieter. Vergabeempfehlung und Beauftragung der Fachfirmen.
Baubegleitende Überwachung
Kontrolle der Sanierungsarbeiten vor Ort (Abschottungen, Schutzmaßnahmen, Verfahren). Begleitende Raumluftmessungen zur Sicherstellung der Grenzwerteinhaltung. Koordination mit anderen Gewerken und Dokumentation.
Freimessung & Abschluss
Veranlassung der Freimessung durch unabhängige Prüfstellen. Erstellung des abschließenden Sanierungsberichts mit allen Nachweisen. Freigabe der Bereiche für Folgegewerke oder Wiedernutzung.
Rechtliche Grundlagen der Schadstoffkoordination
Die Schadstoffkoordination bewegt sich in einem komplexen regulatorischen Umfeld. Bauherren und Auftraggeber sollten die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen kennen, um ihre Pflichten zu verstehen und Haftungsrisiken zu minimieren. Die nachfolgende Übersicht fasst die zentralen Regelwerke zusammen.
Arbeitsschutzrecht
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber in § 5, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – auch für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auf Baustellen. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkretisiert diese Pflicht und fordert in § 6 eine Ermittlung und Bewertung der Gefährdung durch Gefahrstoffe vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) präzisieren die Anforderungen für einzelne Schadstoffe:
TRGS 519
Asbest – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
TRGS 521
Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
TRGS 524
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
TRGS 551
Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
TRGS 559
Mineralischer Staub (Quarzfeinstaub)
GefStoffV
Gefahrstoffverordnung – zentrale Verordnung für den Umgang mit Gefahrstoffen
Bauordnungsrecht und Umweltrecht
Die Landesbauordnungen (in Berlin: BauO Bln) fordern, dass bei Baumaßnahmen die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Daraus leitet sich die Pflicht zur Schadstofferkundung vor Abbruch- und Sanierungsarbeiten ab. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regeln die Pflichten bei der Trennung, Verwertung und Entsorgung von Bauabfällen – einschließlich schadstoffbelasteter Materialien. Seit 2024 gelten zudem verschärfte Anforderungen durch die novellierte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für die Verwertung mineralischer Abfälle.
⚠️ Bauherrenpflicht: Schadstofferkundung vor Abbruch und Sanierung
Gemäß § 15 Abs. 3 GefStoffV hat der Auftraggeber (Bauherr) den Auftragnehmer über Art und Umfang schadstoffhaltiger Materialien zu informieren, die bei den Arbeiten angetroffen werden können. Ohne vorherige Schadstofferkundung kann der Bauherr dieser Informationspflicht nicht nachkommen – mit gravierenden Haftungsfolgen bei Gesundheitsschäden oder Umweltschäden.
Konsequenzen bei mangelhafter Schadstoffkoordination
Eine unzureichende oder fehlende Schadstoffkoordination kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Neben den offensichtlichen Gesundheitsrisiken für Arbeiter und Gebäudenutzer drohen empfindliche Bußgelder, Baustillstände und zivilrechtliche Haftungsansprüche.
Bußgeld bei Verstößen gegen die GefStoffV (§ 22 GefStoffV i. V. m. § 25 ChemG)
Bußgeld bei illegaler Entsorgung gefährlicher Abfälle (§ 69 KrWG)
Bei vorsätzlicher Gefährdung von Personen oder Umwelt (§ 328 StGB, § 326 StGB)
Sofortige Baustellensperrung durch Aufsichtsbehörden bei Schadstoff-Freisetzung
Neben den direkten Bußgeldern entstehen bei mangelhafter Schadstoffkoordination häufig erhebliche Folgekosten: Die nachträgliche Sanierung kontaminierter Bereiche, die Dekontamination von Nachbarbereichen, die Entsorgung falsch getrennter Abfälle und die Verzögerung des Gesamtprojekts können die ursprünglichen Sanierungskosten um ein Vielfaches übersteigen. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche betroffener Arbeitnehmer und Anlieger.
Die Rolle der Schadstoffkoordination im Bauablauf
Eine der größten Herausforderungen bei Sanierungsprojekten ist die Integration der Schadstoffsanierung in den Gesamtbauablauf. Schadstoffarbeiten müssen in der Regel vor den regulären Bau- und Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein, da sie unter besonderen Schutzmaßnahmen (Abschottung, Unterdruckhaltung, Schleusen) stattfinden, die den Zugang zu den betroffenen Bereichen einschränken.
Der Schadstoffkoordinator stimmt den Zeitplan der Schadstoffsanierung eng mit der Bauleitung und den anderen Gewerken ab. Er sorgt dafür, dass die Schnittstellen zwischen Schadstoffsanierung und Folgegewerken klar definiert sind, und stellt sicher, dass die Freigabe der sanierten Bereiche rechtzeitig erfolgt, um Bauzeitverzögerungen zu vermeiden.
💡 Praxis-Tipp: Frühzeitige Einbindung spart Zeit und Geld
Beauftragen Sie den Schadstoffkoordinator idealerweise bereits in der Planungsphase – noch vor der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI). So können Schadstoffbefunde frühzeitig in die Planung einfließen, Kosten realistisch kalkuliert und Bauzeitverzögerungen vermieden werden. Erfahrungsgemäß lassen sich durch eine frühzeitige Schadstofferkundung 15–25 % der Sanierungskosten einsparen, da Überraschungen während der Bauausführung minimiert werden.
Schnittstelle zur SiGe-Koordination
Bei Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, ist gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Die Schadstoffkoordination und die SiGe-Koordination müssen eng zusammenarbeiten, da Schadstoffrisiken ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sind. Im Idealfall werden beide Aufgaben von einem erfahrenen Dienstleister aus einer Hand erbracht – das reduziert Abstimmungsaufwand und Schnittstellenprobleme erheblich.
Wann ist eine Schadstoffkoordination erforderlich?
Grundsätzlich sollte bei allen Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, eine Schadstofferkundung und bei positivem Befund eine Schadstoffkoordination erfolgen. Besonders relevant ist die Schadstoffkoordination in folgenden Fällen:
Abbruch und Rückbau: Vor dem Abbruch eines Gebäudes ist eine vollständige Schadstofferkundung zwingend erforderlich. Die LAGA-Mitteilung 32 (Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen) gibt den Rahmen für die Untersuchung vor.
Kernsanierung und Umbau: Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, bei denen in die Bausubstanz eingegriffen wird, ist eine vorherige Schadstofferkundung unerlässlich. Dies gilt insbesondere, wenn Wände, Decken, Böden oder Installationen bearbeitet oder entfernt werden.
Teilsanierungen und Instandhaltung: Auch bei kleineren Maßnahmen wie dem Austausch von Bodenbelägen, dem Entfernen von Wandfliesen oder dem Erneuern von Fenstern kann eine Schadstoffbelastung vorliegen. Eine orientierende Erkundung im Vorfeld schafft Klarheit.
Schadensanierung: Nach Brand-, Wasser- oder Sturmschäden können Schadstoffe freigesetzt oder mobilisiert werden. Eine schnelle Erkundung und Bewertung durch einen Schadstoffkoordinator ist hier besonders wichtig, um die richtigen Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Qualifikation und Auswahl des Schadstoffkoordinators
Die Qualifikation des Schadstoffkoordinators ist entscheidend für den Erfolg des Sanierungsprojekts. Ein kompetenter Schadstoffkoordinator sollte über fundierte Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügen:
Fachliche Anforderungen
Ein qualifizierter Schadstoffkoordinator verfügt in der Regel über ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Umwelttechnik, Chemie oder vergleichbar. Darüber hinaus sind spezifische Fortbildungen und Sachkundenachweise erforderlich, insbesondere der Sachkundenachweis nach TRGS 519 (Anlage 3 – Lehrgang für Planer und Gutachter) sowie Kenntnisse der relevanten Technischen Regeln und Normen. Praktische Erfahrung in der Bauüberwachung und der Koordination von Sanierungsprojekten ist unerlässlich.
Unabhängigkeit
Der Schadstoffkoordinator sollte unabhängig von den ausführenden Sanierungsfirmen agieren. Nur so ist eine objektive Überwachung der Sanierungsarbeiten gewährleistet. Diese Unabhängigkeit ist auch ein wesentliches Qualitätsmerkmal, auf das Bauherren bei der Auswahl achten sollten.
💡 Checkliste: Darauf sollten Sie bei der Auswahl achten
✔ Sachkundenachweis nach TRGS 519 (Anlage 3) vorhanden
✔ Nachgewiesene Erfahrung in vergleichbaren Projekten
✔ Unabhängigkeit von Sanierungsfirmen und Entsorgern
✔ Kenntnis der aktuellen Regelwerke und Normen
✔ Regionale Präsenz für kurzfristige Baustellenbesuche
✔ Transparente Kommunikation und Berichterstattung
✔ Haftpflichtversicherung für gutachterliche Tätigkeiten
Schadstoffkoordination in Berlin: Besonderheiten
Berlin verfügt über einen besonders großen Bestand an Gebäuden aus der Nachkriegszeit und den 1960er- bis 1980er-Jahren, in denen Asbest, PCB, PAK und andere Schadstoffe in erheblichem Umfang verbaut wurden. Hinzu kommen zahlreiche Industriebrachen und ehemalige Gewerbestandorte mit Bodenbelastungen. Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat spezifische Anforderungen an die Schadstofferkundung und -sanierung formuliert, die über die bundesweiten Vorgaben hinausgehen können.
Für Bauherren und Facility Manager in Berlin ist es daher besonders wichtig, einen Schadstoffkoordinator mit regionaler Expertise zu beauftragen, der die lokalen Gegebenheiten, Behördenstrukturen und Entsorgungswege kennt. ARBY Arbeitssicherheit Buley ist als Berliner Dienstleister mit den spezifischen Anforderungen der Region bestens vertraut und bietet eine umfassende Schadstoffkoordination aus einer Hand.
Kosten der Schadstoffkoordination
Die Kosten für eine professionelle Schadstoffkoordination variieren je nach Projektumfang, Gebäudegröße, Art und Ausmaß der Schadstoffbelastung sowie dem erforderlichen Überwachungsaufwand. Grundsätzlich gliedern sich die Kosten in folgende Bereiche:
| Leistungsbaustein | Kostenfaktoren | Typischer Anteil |
|---|---|---|
| Schadstofferkundung & Laboranalysen | Gebäudegröße, Anzahl der Proben, Schadstoffarten | 20–30 % |
| Schadstoffkataster & Sanierungskonzept | Komplexität, Abstimmungsbedarf | 15–20 % |
| Ausschreibung & Vergabeunterstützung | Anzahl der Gewerke, Angebotsumfang | 10–15 % |
| Baubegleitende Überwachung | Dauer der Sanierung, Häufigkeit der Baustellenbesuche | 25–35 % |
| Freimessung & Abschlussdokumentation | Anzahl der Messstellen, Berichtsumfang | 10–15 % |
Die Investition in eine professionelle Schadstoffkoordination rechnet sich in der Regel schnell: Durch die frühzeitige Identifikation von Schadstoffen werden kostenintensive Bauzeitverzögerungen, Nachträge und Entsorgungsprobleme vermieden. Zudem schützt eine fachgerechte Schadstoffkoordination den Bauherrn vor Haftungsrisiken, die im Schadensfall ein Vielfaches der Koordinationskosten betragen können.
📊 Wirtschaftlicher Nutzen der Schadstoffkoordination
Studien und Praxiserfahrungen zeigen: Projekte mit professioneller Schadstoffkoordination weisen im Vergleich zu Projekten ohne Koordination deutlich weniger Nachträge, Bauzeitverzögerungen und Rechtsstreitigkeiten auf. Die Kosten für die Schadstoffkoordination betragen in der Regel 2–5 % der gesamten Sanierungskosten – ein überschaubarer Anteil, der sich durch vermiedene Folgekosten und Haftungsrisiken mehr als amortisiert.
ARBY Arbeitssicherheit Buley – Ihr Partner für Schadstoffkoordination in Berlin
ARBY Arbeitssicherheit Buley unter der Leitung von Rico Langbein bietet Ihnen eine umfassende Schadstoffkoordination für Ihr Sanierungsprojekt in Berlin und Umgebung. Von der ersten Erkundung über die Sanierungsplanung bis zur abschließenden Freimessung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung aus zahlreichen Sanierungsprojekten, unserer Kenntnis der Berliner Behördenlandschaft und unserer Fähigkeit, Schadstoffkoordination nahtlos mit weiteren Leistungen wie SiGe-Koordination, Brandschutz und Arbeitssicherheitsbetreuung zu verknüpfen.
Unser Leistungsspektrum in der Schadstoffkoordination umfasst:
• Gebäudebegehung und Schadstofferkundung
• Probenahme und Koordination der Laboranalysen
• Erstellung von Schadstoffkatastern und Sanierungskonzepten
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Vergabeunterstützung
• Baubegleitende Überwachung und Raumluftmessungen
• Entsorgungsmanagement und Nachweisführung
• Freimessung und Abschlussdokumentation
• Behördenabstimmung und Anzeigenmanagement
Schadstoffkoordination für Ihr Sanierungsprojekt?
ARBY Arbeitssicherheit Buley unterstützt Sie bei der professionellen Schadstoffkoordination in Berlin und Brandenburg – von der Erkundung bis zur Freimessung. Rico Langbein und sein Team beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem Projekt.
Kostenlose Erstberatung anfragenWas genau macht ein Schadstoffkoordinator?
Ein Schadstoffkoordinator plant, steuert und überwacht alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebäudeschadstoffen bei Sanierungs- und Rückbauprojekten. Dazu gehören die Schadstofferkundung, die Erstellung von Sanierungskonzepten, die Ausschreibung und Vergabe von Facharbeiten, die baubegleitende Überwachung, das Entsorgungsmanagement sowie die abschließende Freimessung und Dokumentation.
Wann ist eine Schadstoffkoordination bei Sanierungsprojekten Pflicht?
Eine Schadstoffkoordination ist immer dann erforderlich, wenn bei Sanierungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten mit dem Vorhandensein von Gebäudeschadstoffen zu rechnen ist. Gemäß § 15 Abs. 3 GefStoffV muss der Bauherr den Auftragnehmer über vorhandene Schadstoffe informieren. Bei Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, ist eine Schadstofferkundung grundsätzlich empfohlen und bei Abbrucharbeiten praktisch unerlässlich.
Welche Schadstoffe werden bei der Schadstofferkundung untersucht?
Bei der Schadstofferkundung werden typischerweise Asbest (in Dachplatten, Putzen, Fliesenklebern, Bodenbelägen), PCB (in Fugenmassen, Anstrichen), PAK (in Parkettkleber, Teeranstrichen), KMF (in alten Dämmstoffen), Holzschutzmittel wie PCP und Lindan, Blei (in Rohren, Farben), Formaldehyd und weitere gebäudespezifische Schadstoffe untersucht.
Was kostet eine Schadstoffkoordination?
Die Kosten variieren je nach Gebäudegröße, Schadstoffbelastung und Projektumfang. Typischerweise liegen sie bei 2–5 % der gesamten Sanierungskosten. Die Investition rechnet sich durch vermiedene Bauzeitverzögerungen, Nachträge und Haftungsrisiken in der Regel schnell. Für ein konkretes Angebot empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen erfahrenen Schadstoffkoordinator.
Welche Qualifikation benötigt ein Schadstoffkoordinator?
Ein Schadstoffkoordinator sollte über ein einschlägiges Studium (z. B. Bauingenieurwesen, Umwelttechnik), den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3, fundierte Kenntnisse der relevanten Technischen Regeln (TRGS 519, 521, 524, 551) sowie praktische Erfahrung in der Bauüberwachung und Sanierungskoordination verfügen. Wichtig ist zudem die Unabhängigkeit von ausführenden Firmen.
Was passiert, wenn bei der Sanierung unerwartet Schadstoffe gefunden werden?
Werden während der Bauausführung unerwartet Schadstoffe entdeckt, muss die Arbeit im betroffenen Bereich sofort eingestellt werden. Der Schadstoffkoordinator veranlasst eine Probenahme und Analyse, bewertet die Gefährdung und passt das Sanierungskonzept an. Gegebenenfalls sind zusätzliche Schutzmaßnahmen, Anzeigen bei Behörden und eine Anpassung des Entsorgungskonzepts erforderlich. Eine vorherige gründliche Erkundung minimiert dieses Risiko erheblich.
Kann die Schadstoffkoordination mit der SiGe-Koordination kombiniert werden?
Ja, die Kombination von Schadstoffkoordination und SiGe-Koordination (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV) ist sogar empfehlenswert. Beide Aufgaben aus einer Hand zu vergeben reduziert Schnittstellenprobleme, vereinfacht die Kommunikation und stellt sicher, dass Schadstoffrisiken nahtlos in den SiGe-Plan integriert werden. ARBY Arbeitssicherheit Buley bietet beide Leistungen als kombinierten Service an.